Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schüler- und Schülerinnen des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und nachmittags von der Schule zurück in die Gemeinden/Orte. Bei dem Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn (Schule) handelt es sich um ein sprachliches Gymnasium im Haus 2 des Klosters Schäftlarn.- - - - - Los 1: Gemeinden/Orte - Grünwald, Straßlach-Dingharting, Straßlach-Dingharting/Hailafing Los 2: Gemeinden/Orte Sauerlach, Oberhaching, Oberhaching/Deisenhofen, Straßlach-Dingharting/Kleindingharting, Straßlach-Dingharting/Großdingharting
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner
Referenznummer: 26/1-SBL_GyS
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schüler- und Schülerinnen des Gymnasiums der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schüler- und Schülerinnen des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn morgens von den Haltepunkten in den Gemeinden/Orten zur Schule und nachmittags von der Schule zurück in die Gemeinden/Orte. Bei dem Gymnasium der Benediktiner in Schäftlarn (Schule) handelt es sich um ein sprachliches Gymnasium im Haus 2 des Klosters Schäftlarn.- - - - -
Los 1: Gemeinden/Orte - Grünwald, Straßlach-Dingharting, Straßlach-Dingharting/Hailafing
Los 2: Gemeinden/Orte Sauerlach, Oberhaching, Oberhaching/Deisenhofen, Straßlach-Dingharting/Kleindingharting, Straßlach-Dingharting/Großdingharting
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen.
Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information.
Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat.
Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82031 Grünwald, 82064 Straßlach-Dingharting, 82064 Straßlach-Dingharting/Hailafing”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82031 Grünwald, 82064 Straßlach-Dingharting, 82064 Straßlach-Dingharting/Hailafing
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2031-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung Vertragszeitraum” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulung des eingesetzten Fahrpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schüler des Loses 2 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82054 Sauerlach, 82041 Oberhaching, 82041 Oberhaching/Deisenhofen, 82064...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schüler des Loses 2 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82054 Sauerlach, 82041 Oberhaching, 82041 Oberhaching/Deisenhofen, 82064 Straßlach-Dingharting/Kleindingharting, 82064 Straßlach-Dingharting/Großdingharting
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-02 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, vorzulegen. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt V. "Eintragung in Berufs- oder Handelsregister" - Vorlage als Anhang 1 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung : --- 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. – 4. genannt ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1. – 4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - s. auch Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VI. "Betriebshaftpflichtversicherung" - Vorlage als Anhang 2 zum Formblatt - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schülerbeförderungsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Schülerbeförderungsdienstleistungen). - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VII. "Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Unternehmens jeweils in den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025) ersichtlich ist. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. - - - - - Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt VIII. "Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot ist vorzulegen: Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den folgenden geforderten Angaben: a) Bei Bietergemeinschaften: Name des Mitglieds, das die Referenz erbracht hat - - - b) Rolle des Referenznehmers in der Referenz - - - c) Beschreibung der Referenz - - - d) Auftragswert EUR (netto) - - - e) Zeitraum der Leistungserbringung - - - f) Name und Adresse des Referenz-Auftraggebers - - - g) Ansprechpartner des Referenzgebers mit Kontaktdaten - - - h) Angaben zum Gegenstand der Referenzleistung - - - i) Anzahl der in der Referenz beförderten Schüler - - - j) Anzahl der Beförderungstage pro Woche - - - k) Erbringungszeitraum: Mindestlaufzeit muss größer als 12 Monate sein - - - l) Angabe, ob die Referenz aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde - - - - - - - - - Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. - - - Hinsichtlich der Geeignetheit der Referenz gilt Folgendes: Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: --- Gegenstand der Referenzleistung sind Schülerbeförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr.; --- Es wurden mindestens 35 Schüler befördert.; --- Die Beförderung erfolgte an Schultagen während der gesamten Vertragslaufzeit durchgängig mindestens fünf (5) mal pro Woche.; --- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.; --- Die Referenzleistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. - - - - - Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. - - - - - Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. - - - - - Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Die Nachweisführung der Eignung erfolgt im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" unter Punkt IX. "Referenzen" - https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av274f40-eu.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
“Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt...”
Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs. 2 VgV die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. - - - - - Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (Eigenerklärung gemäß Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. - - - - - Bei Bietern außerhalb Deutschlands sind die geforderten Unterlagen/Bescheinigungen in vergleichbarer Form vorzulegen, so dies in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, nach den Rechtsvorschriften vorgesehen ist. - - - - Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot vorzulegen. Bei Beteiligung einer Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterschriebene Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung im Auftragsfall unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen. Die bisher genannten Darstellungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Bindefrist wurde auf den 17.07.2026 festgelegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 083-295848 (2026-04-28)