Befundungsarbeitsplätze Radiologie

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Befundungsarbeitsplätze mit Befundungsmonitore, Standardmonitore, Workstation mit Zubehör und Anbindung an die IT/MIT.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-04-12)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAAINBw U2.5 (AIN)
E-Mail: baainbwu2.5@bundeswehr.org 📧
Region: Koblenz 🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512623 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Befundungsarbeitsplätze Radiologie 6002324369-BAAINBw U2.5b
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Röntgendiagnostik 📦
Kurze Beschreibung:
“Befundungsarbeitsplätze mit Befundungsmonitore, Standardmonitore, Workstation mit Zubehör und Anbindung an die IT/MIT.”
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden

1️⃣
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 Befundungsarbeitsplatz außerhalb Radiologien
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung und Ausstattung für Diagnostik und Röntgendiagnostik 📦
Ort der Leistung: Deutschland 🏙️
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Ort der Leistung: Koblenz 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung: Befundungsarbeitsplätze außerhalb von Radiologien
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48

2️⃣
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 Befundungsarbeitsplatz innerhalb Radiologien
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Befundungsarbeitsplätze innerhalb von Radiologien

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN ISO EN 13485 Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN...”    Mehr anzeigen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-15 13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-15 13:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen

“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 075-225177 (2023-04-12)