Behandlung, Abfuhr und anschließende thermische Verwertung von Klärschlamm

Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA)

Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Amperland
(ZVTKA) ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Gemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbänden aus dem Gebiet München-West, bzw. Nordwest.
Hauptaufgabe des ZVTKA ist die Organisation und Koordination der
Klärschlammverwertung aus dem Verbandsgebiet.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Leistungen zur Behandlung,
-Abfuhr sowie der anschließenden thermischen Verwertung der
Klärschlämme von Kläranlagen der Verbandsmitglieder. Dies beinhaltet auch
die Bereitstellung von Containern, die für die Abfuhr des auf
den Kläranlagen anfallenden, entwässerten Klärschlamms erforderlich sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA)
Postanschrift: Josef-Kistler-Weg 20
Postort: Olching
Postleitzahl: 82140
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8141731850 📞
E-Mail: voelker@amperverband.de 📧
Fax: +49 8141731360 📠
Region: Fürstenfeldbruck 🏙️
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C723BB69-5FB2-4212-8D2D-B874490636A1 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C723BB69-5FB2-4212-8D2D-B874490636A1 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Behandlung, Abfuhr und anschließende thermische Verwertung von Klärschlamm 1-23-109”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Kurze Beschreibung:
“Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA) ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung: Fürstenfeldbruck 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Zweckverband Thermische Klärschlammentsorgung Amperland (ZVTKA) ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zertifizierung als Fachbetrieb/e nach §56 KrWG/AbfG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-13 11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-13 11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 155-493103 (2023-08-10)