Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 für alle seegehenden Schiffe, die einen Hafen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union anlaufen oder in diesem betrieben werden. Diesbezüglich Umsetzung und Anpassung zu den Finanzierungssystemen der Hafenauffangeinrichtungen zur Entsorgung von Abfällen von Schiffen an die neuen Vorgaben der Richtline. Die Freie und Hansestadt Hamburg richtet für Leistungserbringer ein Open House Verfahren als Zulassungssystem für die Beauftragungen ein. Der in Ziffer II1.5) sowie Ziffer II.2.6) angegebene Wert ist der geschätzte Jahreswert, der keine Verbindlichkeit entfaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft”
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40📞
E-Mail: marpol@bukea.hamburg.de📧
Fax: +49 40 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.hamburg.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.hamburg.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bekanntgabe eines Open House Verfahrens zur Teilnahme an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem”
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 für alle seegehenden Schiffe, die einen Hafen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union anlaufen oder in diesem...”
Kurze Beschreibung
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 für alle seegehenden Schiffe, die einen Hafen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union anlaufen oder in diesem betrieben werden. Diesbezüglich Umsetzung und Anpassung zu den Finanzierungssystemen der Hafenauffangeinrichtungen zur Entsorgung von Abfällen von Schiffen an die neuen Vorgaben der Richtline. Die Freie und Hansestadt Hamburg richtet für Leistungserbringer ein Open House Verfahren als Zulassungssystem für die Beauftragungen ein. Der in Ziffer II1.5) sowie Ziffer II.2.6) angegebene Wert ist der geschätzte Jahreswert, der keine Verbindlichkeit entfaltet.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9 962 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit diesem Beschaffungsauftrag wird die Neufassung der zum 01.01.2024 angepassten SchiffsAbgV auf der Grundlage des geänderten HmbSchEG umgesetzt. In der...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit diesem Beschaffungsauftrag wird die Neufassung der zum 01.01.2024 angepassten SchiffsAbgV auf der Grundlage des geänderten HmbSchEG umgesetzt. In der SchiffsAbgV sind die Rahmenbedingungen für die Erhebung einer Abgabe für die Entsorgung von Schiffsabfällen im Hamburger Hafen sowie die Auszahlung aus der Abgabe an die Hafenauffangeinrichtungen geregelt.
Die hier veröffentlichte Beschaffung dient insbesondere der Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit. Als durchgeführtes Open House Modell können nicht alle inhaltlichen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars umgesetzt werden. Dies betrifft u.a. die Termine für die Teilnahme sowie die Laufzeit des Open House Systems.
Demzufolge werden hier vorrangig die grundlegenden Modalitäten der Teilnahme für die Unternehmen an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem bekannt gemacht.
Nähreres bestimmt der Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und geeigneten Entsorgungsunternehmen. Der Vertrag schafft insoweit die Voraussetzung, um Unternehmen durch Bekanntmachung im Internet für die Beteiligung am Schiffsabfallentsorgungssystem zu autorisieren. Die Bekanntmachung ist aufzuheben, wenn die Vereinbarung von einer der Parteien gekündigt wird oder diese in sonstiger Weise endet.
Interessierte Unternehmen können sich mit der zuständigen Behörde unter:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
marpol@bukea.hamburg.de
in Verbindung setzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): siehe Vertrag
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9 962 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Open House Modell. Die vergaberechtlichen Vorgaben zur Laufzeit sowie etwaigen Optionen und Verlängerungen finden insoweit keine Anwendung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-02
23:59 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
URL: https://www.hamburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Quelle: OJS 2023/S 208-650664 (2023-10-24)