Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative...”
Kurze Beschreibung
Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3565332.85 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben.
Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.
Nach § 29 Absatz 1 VSBG errichtet der Bund eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Gemäß § 30 Absatz 1 VSBG führt die Universalschlichtungsstelle des Bundes auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 VSBG durch, sofern es sich nicht um Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VSBG handelt.
Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle erfüllt der Bund die Verpflichtung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, sog. ADR-Richtlinie), im Bundesgebiet für eine flächendeckende Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.
Nach § 29 Absatz 2 VSBG kann der Bund entweder selbst eine behördliche Universalschlichtungsstelle errichten (Nummer 1), eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beleihen (Nummer 2) oder beauftragen (Nummer 3). Wird eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beliehen, wird ihr zugleich die Befugnis verliehen, wie eine behördliche Universalschlichtungsstelle Gebühren nach § 31 VSBG zu erheben.
§ 29 Absatz 3 VSBG weist dem BfJ die Rechts- und Fachaufsicht über die behördliche Universalschlichtungsstelle oder die gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG beliehene anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle sowie die Zuständigkeit für die Beleihung und Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtung zu.
Das BfJ beabsichtigt, gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (hierzu zählt auch der Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle) mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, zu beleihen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3565332.85 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines Registerauszugs. Dieser darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Kann der Nachweis mangels Eintragungspflicht nicht erbracht werden, ist darauf mit Angebotsabgabe hinzuweisen.
2. Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle oder Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle. Nachweis durch Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle bzw. darüber, dass es sich um den Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle handelt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren
2. Haftpflichtversicherung
Bedingungen für die Teilnahme
“1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils...”
1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils erzielten Jahresumsatz
2. Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Schadensfall. Eine Begrenzung der jährlich abgesicherten Schadensfälle auf die mindestens zweifache Versicherungssumme ist möglich Nachweis durch Bescheinigung der Versicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssummen ausweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bereitstellung von sachlichen Ressourcen, um den Auftrag sachgerecht zu erfüllen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer Internetseite. Nachweis durch Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-17
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-17
14:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort)
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
Hausanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Postanschrift:
53094 Bonn
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Justiz, Referat VIII 1
Postanschrift: 53094 Bonn
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 139-442941 (2023-07-17)