Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bewerbern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien, die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
a) Referenzen:
Vorlage von mind. 1 geeigneten Referenz bezogen auf die Abwicklung von investiven Förderprogrammen, die auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt werden/wurden. Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen noch nicht abgeschlossen sein.
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
b) Neutralität:
Der ausgeschriebene Auftrag dient der gesamten Wirtschaft und hat daher neutral zu erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist daher, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Hierzu hat der Bieter eine formlose Eigenerklärung zu Interessenkollisionen abzugeben.
c) Nachweis Qualitätsmanagementsystem:
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
d) Nachweis Informationssicherheits-Managementsystem:
Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.