Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh-men (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattung im Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG). Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet. Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 1/23
Kurze Beschreibung:
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh-men (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattung im Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG).
Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet.
Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh-men (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattung im Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG).
Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet.
Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden.
7. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
9. Bei dem unter II.2.7. genannten Beginn des Vertrages handelt es sich um den voraussichtlichen Beginn. Der Auftragnehmer beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung (siehe hierzu § 3 des Vertrages)
10. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 21.09.2023 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 13.09.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA671P
Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden.
7. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
9. Bei dem unter II.2.7. genannten Beginn des Vertrages handelt es sich um den voraussichtlichen Beginn. Der Auftragnehmer beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung (siehe hierzu § 3 des Vertrages)
10. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 21.09.2023 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 13.09.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA671P
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh-men (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattung im Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG).
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unterneh-men (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattung im Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG).
Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet.
Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet.
Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgende Leistungspakete:
A. Bestandteil der Beauftragung sind die sich aus der Aufgabestellung ergebenen und durch den AN zu leistende Teilprojekte:
1) Impact Analyse: Dokumentation der spezifischen Anforderungen und Pflichten, die aus der CSRD für den ZBM-Konzern sowie die einzelnen, o.g. Gesellschaften resultieren, inklusive Mög-lichkeiten zur Befreiung für einzelne Gesellschaften
2) Wesentlichkeitsanalyse: Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Wesentlichkeitsanalyse und den sich daraus ergebenden erforderlichen Berichtsfeldern, Kennzahlen und KPIs - sowohl für den Konzernlagebericht als auch die Lageberichte der einzelnen Gesellschaften, für die die CSRD gilt und für die keine Befreiung möglich ist
2) Wesentlichkeitsanalyse: Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Wesentlichkeitsanalyse und den sich daraus ergebenden erforderlichen Berichtsfeldern, Kennzahlen und KPIs - sowohl für den Konzernlagebericht als auch die Lageberichte der einzelnen Gesellschaften, für die die CSRD gilt und für die keine Befreiung möglich ist
3) Entwicklung eines Grundgerüsts der Berichterstattung hinsichtlich Aufbau, Struktur und Inhalten für den Konzern und je Gesellschaft
4) Gap Analyse: Durchführung und Dokumentation der Gap Analyse und der sich daraus ergeben-den Handlungsempfehlungen je Gesellschaft
5) Benennung der relevanten Datengrundlagen, um die Anforderungen an die Berichterstattung bedienen zu können, und Identifizierung der wesentlichen IT-Systeme je Gesellschaft
6) Projektskizze mit Zeit- und Ressourcenplanung auf Basis der Ergebnisse für die weiteren Maß-nahmen je Gesellschaft zur Vorbereitung auf die CSRD, inklusive Grundkonzept für potenziellen Rollout und Vorschlag zur Projektorganisation
B. Umsetzung des Projektansatzes (optional)
Weiterhin ist die Umsetzung der in den Teilprojekten 1) - 6) erarbeiteten Arbeitsergebnisse und der daraus entwickelte Projektansatzes als optionale Leistung anzubieten.
Beschreibung der Optionen:
Fester Bestandteil der Beauftragung ist die Erbringung des unter II.2.4.) genannten Teilprojektes A.1). Teilprojekt A.1) ist für die Unternehmensgruppe der Stadtwerke Mainz und den weiteren in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gesellschaften zu erbringen.
Fester Bestandteil der Beauftragung ist die Erbringung des unter II.2.4.) genannten Teilprojektes A.1). Teilprojekt A.1) ist für die Unternehmensgruppe der Stadtwerke Mainz und den weiteren in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Gesellschaften zu erbringen.
Darüber hinaus sind fester Bestandteil die Beauftragung der unter II.2.4.) genannten Teilprojekte A.2) - A.6) in Bezug auf die Unternehmensgruppe der Mainzer Stadtwerke. Für die weiteren Gesellschaften (siehe hierzu unter 2. der Leistungsbeschreibung) sind die Teilprojekte A.2) - A.6) als optionale Teilprojekte anzubieten.
Darüber hinaus sind fester Bestandteil die Beauftragung der unter II.2.4.) genannten Teilprojekte A.2) - A.6) in Bezug auf die Unternehmensgruppe der Mainzer Stadtwerke. Für die weiteren Gesellschaften (siehe hierzu unter 2. der Leistungsbeschreibung) sind die Teilprojekte A.2) - A.6) als optionale Teilprojekte anzubieten.
Weiterhin ist die Umsetzung der in den Teilprojekten A.1) - A.6) erarbeiteten Arbeitsergebnisse und der daraus entwickelte Projektansatzes ist als optionale Leistung anzubieten (siehe hierzu 2.B. der Leistungsbeschreibung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH Schillerstraße 18 55116 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angabe der Zahl der durchschnittlich festangestellten Mitarbeiter insgesamt.
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass im Beauftragungsfall eine Versicherung in geforderten Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Vor Zuschlagserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften reicht die Erklärung bzw. der Nachweis eines Mitglieds der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass im Beauftragungsfall eine Versicherung in geforderten Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Vor Zuschlagserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften reicht die Erklärung bzw. der Nachweis eines Mitglieds der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft aus.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss durchschnittlich über 10 festangestellte Mitarbeiter verfügen.
- Der Bewerber muss über einen Netto-Mindestgesamtjahresumsatz von 900.000 EUR verfügen.
- Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungs-summen haben:
- jeweils mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie
- mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden
jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer aktuellen ISO 9001 Zertifizierung.
- Angabe von mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die die unten angeführten Mindestanforderungen erfüllen.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen eingereicht werden. Wertungsfähig sind nur Referenzen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen
1. Alle Referenzen müssen die Beratung und Begleitung der Einführung einer Nachhaltigkeits-berichterstattung zum Gegenstand haben.
2. Mindestens eine der Referenzen muss die Beratung eines Auftragsnehmers mit einer Kon-zernstruktur zum Gegenstand haben.
3. Der letzte Leistungstag der Referenzen darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge liegen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Angabe Referenzprojekt
- Bezeichnung Auftraggeber
- Angaben zu den oben genannten Mindestanforderungen
- Angaben zu den Auswahlkriterien
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
§ 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (25 %) max. 25 Punkte:
Weitere festangestellte Mitarbeiter
(über die im Formblatt Eigenerklärungen geforderten 10 festangestellten Mitarbeiter hinaus) - max. 25 Punkte
30 oder mehr weitere festangestellte Mitarbeiter 25 Punkte
20 weitere festangestellte Mitarbeiter 20 Punkte
10 weitere festangestellte Mitarbeiter 10 Punkte
Keine weiteren festangestellten Mitarbeiter 0 Punkte
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (75 %) max. 75 Punkte:
Veröffentlichung oder Herausgabe von Publikationen das Thema Einführung und Umsetzung CSRD betreffend (z.B. Leitfäden, Broschüren, Präsentationen etc.) - max. 25 Punkte
4 oder mehr Veröffentlichungen 25 Punkte
2 Veröffentlichungen 20 Punkte
1 Veröffentlichungen 10 Punkte
Keine Veröffentlichung 0 Punkte
Vorliegen von Referenzprojekten, die Beratung eines Auftragsnehmers mit einer Konzernstruktur, zum Gegenstand hatten (über die im Formblatt Eigenerklärungen geforderte Referenz hinaus) - max. 25 Punkte
3 Referenzen oder mehr als 3 weitere Referenzen 25 Punkte
2 weitere Referenzen 20 Punkte
1 weitere Referenz 10 Punkte
Keine weitere Referenz 0 Punkte
Vorliegen von Referenzprojekten, die über die in dieser Bekanntmachung geforderten Mindestanforderungen hinaus die Beratung eines kommunalen Unternehmens zum Gegenstand hatten - max. 25 Punkte
2 Referenzen 20 Punkte
1 Referenz 10 Punkte
Keine Referenz 0 Punkte
Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Bei Punktegleichstand auf dem 3. Platz werden beide auf denselben Rängen liegenden Bewerber und somit insgesamt 4 Bewerber in den reduzierten Bewerberkreis aufgenommen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden.
7. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
9. Bei dem unter II.2.7. genannten Beginn des Vertrages handelt es sich um den voraussichtlichen Beginn. Der Auftragnehmer beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung (siehe hierzu § 3 des Vertrages)
10. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 21.09.2023 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 13.09.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
10. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 21.09.2023 um 14 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 13.09.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA671P
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116162-113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 163-516223 (2023-08-21)
Ergänzende Angaben (2023-09-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Referenznummer: 2/23
Kurze Beschreibung:
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattungim Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG). Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet. Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) vom EU-Parlament verabschiedet. Damit verändern sich die Anforderungen an die Berichterstattungim Lagebericht zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG). Mit Blick auf die komplexen Strukturen im ZBM-Konzern ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die CSRD erforderlich. Damit ein reibungsloser und erfolgreicher Übergang gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die CSRD begleitet. Um den ZBM-Konzern sowie die einzelnen Beteiligungsgesellschaften auf die CSRD vorzubereiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, soll ein Projekt auf Ebene der ZBM umgesetzt werden.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgende Leistungspakete: A. Bestandteil der Beauftragung sind die sich aus der Aufgabestellung ergebenen und durch den AN zu leistende Teilprojekte: 1) Impact Analyse: Dokumentation der spezifischen Anforderungen und Pflichten, die aus der CSRD für den ZBM-Konzern sowie die einzelnen, o.g. Gesellschaften resultieren, inklusive Mög-lichkeiten zur Befreiung für einzelne Gesellschaften 2) Wesentlichkeitsanalyse: Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Wesentlichkeitsanalyse und den sich daraus ergebenden erforderlichen Berichtsfeldern, Kennzahlen und KPIs - sowohl für den Konzernlagebericht als auch die Lageberichte der einzelnen Gesellschaften, für die die CSRD gilt und für die keine Befreiung möglich ist 3) Entwicklung eines Grundgerüsts der Berichterstattung hinsichtlich Aufbau, Struktur und Inhalten für den Konzern und je Gesellschaft 4) Gap Analyse: Durchführung und Dokumentation der Gap Analyse und der sich daraus ergeben-den Handlungsempfehlungen je Gesellschaft 5) Benennung der relevanten Datengrundlagen, um die Anforderungen an die Berichterstattung bedienen zu können, und Identifizierung der wesentlichen IT-Systeme je Gesellschaft 6) Projektskizze mit Zeit- und Ressourcenplanung auf Basis der Ergebnisse für die weiteren Maß-nahmen je Gesellschaft zur Vorbereitung auf die CSRD, inklusive Grundkonzept für potenziellen Rollout und Vorschlag zur Projektorganisation B. Umsetzung des Projektansatzes (optional) Weiterhin ist die Umsetzung der in den Teilprojekten 1) - 6) erarbeiteten Arbeitsergebnisse und der daraus entwickelte Projektansatzes als optionale Leistung anzubieten.
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in die folgende Leistungspakete: A. Bestandteil der Beauftragung sind die sich aus der Aufgabestellung ergebenen und durch den AN zu leistende Teilprojekte: 1) Impact Analyse: Dokumentation der spezifischen Anforderungen und Pflichten, die aus der CSRD für den ZBM-Konzern sowie die einzelnen, o.g. Gesellschaften resultieren, inklusive Mög-lichkeiten zur Befreiung für einzelne Gesellschaften 2) Wesentlichkeitsanalyse: Durchführung, Dokumentation und Auswertung der Wesentlichkeitsanalyse und den sich daraus ergebenden erforderlichen Berichtsfeldern, Kennzahlen und KPIs - sowohl für den Konzernlagebericht als auch die Lageberichte der einzelnen Gesellschaften, für die die CSRD gilt und für die keine Befreiung möglich ist 3) Entwicklung eines Grundgerüsts der Berichterstattung hinsichtlich Aufbau, Struktur und Inhalten für den Konzern und je Gesellschaft 4) Gap Analyse: Durchführung und Dokumentation der Gap Analyse und der sich daraus ergeben-den Handlungsempfehlungen je Gesellschaft 5) Benennung der relevanten Datengrundlagen, um die Anforderungen an die Berichterstattung bedienen zu können, und Identifizierung der wesentlichen IT-Systeme je Gesellschaft 6) Projektskizze mit Zeit- und Ressourcenplanung auf Basis der Ergebnisse für die weiteren Maß-nahmen je Gesellschaft zur Vorbereitung auf die CSRD, inklusive Grundkonzept für potenziellen Rollout und Vorschlag zur Projektorganisation B. Umsetzung des Projektansatzes (optional) Weiterhin ist die Umsetzung der in den Teilprojekten 1) - 6) erarbeiteten Arbeitsergebnisse und der daraus entwickelte Projektansatzes als optionale Leistung anzubieten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optionale Beauftragung des Leistungspaketes B.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Beauftragung Baustein B
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept/Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-02 📅
Titel: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: HRB 106191
Postleitzahl: 60549
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.schneider@fps-law.de📧
Telefon: 069959573113📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH
Nationale Registrierungsnummer: 6131126779
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.schneider@fps-law.de📧
Telefon: 069959573113📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 516223-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAH5T7
Körper überprüfen
Name: Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: 06131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 036-103762 (2024-02-16)