Beratungs- und Planungsleistungen zur Kostenplanung im Rahmen der Erstellung von Machbarkeitsstudien, Vor- und Entwurfsplanungen für die Bauteilentwicklung
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen für die Kostenplanung im EU Oberschwellenbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt max. 1.000.000 netto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieser Beratungsleistung ist die fachgerechte Erstellung von Kostenrahmen, -schätzungen, -berechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen im Rahmen von Machbarkeitsstudien, und Planungskonzepten für Bauprojekte. Die Leistungen umfassen die Bewertung verschiedener Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten, die Identifikation von Kostentreibern und -risiken sowie die Erstellung eines transparenten Kostenberichts als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren. Die Kostenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachplanern für Architektur und technische Gebäudeausrüstung.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungs- und Planungsleistungen zur Kostenplanung im Rahmen der Erstellung von Machbarkeitsstudien, Vor- und Entwurfsplanungen für die Bauteilentwicklung
Referenznummer: 26-F-Ver-0024
Kurze Beschreibung:
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen für die Kostenplanung im EU Oberschwellenbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt max. 1.000.000 netto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand dieser Beratungsleistung ist die fachgerechte Erstellung von Kostenrahmen, -schätzungen, -berechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen im Rahmen von Machbarkeitsstudien, und Planungskonzepten für Bauprojekte. Die Leistungen umfassen die Bewertung verschiedener
Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten, die Identifikation von Kostentreibern
und -risiken sowie die Erstellung eines transparenten Kostenberichts als Entscheidungsgrundlage für den
Bauherren. Die Kostenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachplanern für Architektur und technische Gebäudeausrüstung.
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen für die Kostenplanung im EU Oberschwellenbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt max. 1.000.000 netto über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand dieser Beratungsleistung ist die fachgerechte Erstellung von Kostenrahmen, -schätzungen, -berechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen im Rahmen von Machbarkeitsstudien, und Planungskonzepten für Bauprojekte. Die Leistungen umfassen die Bewertung verschiedener
Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Investitions- und Betriebskosten, die Identifikation von Kostentreibern
und -risiken sowie die Erstellung eines transparenten Kostenberichts als Entscheidungsgrundlage für den
Bauherren. Die Kostenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit den Fachplanern für Architektur und technische Gebäudeausrüstung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Hauptstandort oder Erfüllungsort: ehem. Flughafen Tempelhof
Postleitzahl: 12101
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 120 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 34
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vergleichbare Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-15 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Eröffnung des initialen Teilnahmewettbewerbs innerhalb des Dynamischen Beschaffugnssystems
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Jahre Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Es wurde ein dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: Es handelt sich um ein Dynamisches Beschaffungssystem
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-07-15 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eröffnung des initialen Teilnahmewettbewerbs innerhalb des Dynamischen Beschaffugnssystems
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-09 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
§ 56 VgV insbesondere: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen
nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 56 VgV insbesondere: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen
nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eintragung in das Handelsregister und/oder der Handwerkskammer und/oder relevantes Berufsregister, nicht älter als 6 Monate beim Eingang der Bewerbung
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftragnehmerin verfügt über eine Haftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro. Der Nachweis ist mit der Bewerbung einzureichen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Anzahl der verfügbaren Kostenplaner*innen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mind. drei Referenzen aus einer oder mehrerer der nachfolgenden Referenzkategorien nachzuweisen:
Referenzkategorie 1: Kostenplanung für Projekte im denkmalgeschützten Bestand
Referenzkategorie 2: Kostenplanung für Projekte im denkmalgeschützten Bestandin den LP 6-8
Referenzkategorie 3: Kostenplanung in einem Projekt für ein schadstoffbelastetes Gebäude
Referenzkategorie 4: Kostenplanung in einem Projekt im Bestand mit einer Lebenszykluskostenanalyse (Life Cycle Costing-LCC)
Referenzkategorie 5: Kostenplanung in einem Projekt mit Fördermitteln des Bundes
Referenzkategorie 6: Kostenplanung in einem Projekt mit weiteren Fördermitteln (Stiftungen etc.)
Die selbe Referenz darf für den Nachweis unterschiedlicher Referenzkategorien verwendet werden, sofern sie die Anforderungen erfüllt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mind. drei Referenzen aus einer oder mehrerer der nachfolgenden Referenzkategorien nachzuweisen:
Referenzkategorie 1: Kostenplanung für Projekte im denkmalgeschützten Bestand
Referenzkategorie 2: Kostenplanung für Projekte im denkmalgeschützten Bestandin den LP 6-8
Referenzkategorie 3: Kostenplanung in einem Projekt für ein schadstoffbelastetes Gebäude
Referenzkategorie 4: Kostenplanung in einem Projekt im Bestand mit einer Lebenszykluskostenanalyse (Life Cycle Costing-LCC)
Referenzkategorie 5: Kostenplanung in einem Projekt mit Fördermitteln des Bundes
Referenzkategorie 6: Kostenplanung in einem Projekt mit weiteren Fördermitteln (Stiftungen etc.)
Die selbe Referenz darf für den Nachweis unterschiedlicher Referenzkategorien verwendet werden, sofern sie die Anforderungen erfüllt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 115-414165 (2026-06-16)