Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung...”
Titel
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
EU-LV 058/23
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis)...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 33 614 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harz
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 33 614 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Nachweis Zulassung als Planungsbüro
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - mindestens zwei auftragsähnliche Referenzbescheinigungen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-18
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-17 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 139-441013 (2023-07-18)