Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungszentrum „Zentrum KlimaAnpassung“
Referenznummer: Z I 3-Vst. 1968/2026
Kurze Beschreibung:
Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.
Das ZKA hat sich seit seiner Gründung 2021 als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen u. Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels etabliert. Es erleichtert Kommunen u. sozialen Einrichtungen den Einstieg in das Themenfeld Klimaanpassung u. trägt so zur Entwicklung u. Umsetzung einer breit angelegten, vorsorgenden Klimaanpassung in ganz Deutschland bei. Kommunen, die in der Klimaanpassung weiter fortgeschritten sind, können mit Hilfe des ZKA ihre Anstrengungen weiter intensivieren u. ihre Ergebnisse verstetigen u. verbreiten. Damit unterstützt das ZKA die Bundesregierung dabei, Kommunen u. soziale Einrichtungen in Deutschland insgesamt klimafest zu machen. Dies ist das übergeordnete Ziel u. Kernaufgabe des ZKA. In seiner aktuellen Form bietet das ZKA eine Vielzahl von Beratungsleistungen, Informations- u. Vernetzungsangeboten an. Diese reichen von Beratungen zur Umsetzung in allen Phasen der Klimaanpassung, zu Fördermöglichkeiten sowie zu weiteren Belangen der Zielgruppen über kontinuierliche Wissenserstellung, -aufbereitung und zielgerichtete Wissensvermittlung mit einem Fokus auf anwendbares Handlungswissen bis zur Vernetzung u. zum Austausch der Akteure auf allen Ebenen zum Transfer von Wissen, Erfahrungen u. guten Beispielen. Damit erfüllt das ZKA einerseits eine Lotsenfunktion für Entscheidungsträger*innen u. hat sich andererseits auch als Multiplikator für neue Ansätze in der Klimaanpassung etabliert – neue, innovative Möglichkeiten der Klimaanpassung werden in Beratungsformaten präsentiert u. finden so ihre Verbreitung. Mit der Zunahme an Extremwetterereignissen u. spürbaren graduellen Veränderungen wie z. B. Temperaturveränderungen steigt das Bewusstsein in Kommunen u. sozialen Einrichtungen für die Handlungsnotwendigkeit. Zugleich erfordert der oben dargestellte strategische Rahmen des Bundes eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels, um eine möglichst flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Fortführung u. Verstetigung der erfolgreichen Arbeit des ZKA sowie die zielgerichtete u. effiziente Weiterentwicklung seines Angebots. Dabei sollen Lernerfahrungen berücksichtigt u. bestehende Arbeitspakete weiterentwickelt werden. Einerseits mit Blick auf perspektivisch wichtige Themen in den nächsten Jahren, wie die Finanzierung oder soziale Aspekte der Klimaanpassung. Andererseits auch mit Blick auf die zunehmende Heterogenität der Zielgruppen. So gibt es eine zunehmende Zahl erfahrener Klimaanpassungsmanager*innen in Deutschland, ebenso wie soziale Träger, die bereits umfassende Erfahrungen mit der Klimaanpassung ihrer Mitgliedseinrichtungen sammeln konnten. Gleichzeitig gibt es weiterhin eine große Menge an Kommunen u. sozialen Einrichtungen, die sich erstmalig mit Klimaanpassung befassen u. einen niedrigschwelligen Einstieg in den Themenkomplex suchen. Darüber hinaus sind mit der Weiterentwicklung auch Erweiterungen der Aufgaben des ZKA verbunden, insbesondere zu Klimaanpassung in der Europäischen Union (EU) sowie zu den Zielgruppen der strukturschwachen Regionen, der Lokalpolitik u. der kommunalen Unternehmen. Zur Umsetzung der Weiterentwicklung soll zu Beginn des Auftrags zunächst ein Konzept entwickelt werden. Dieses Weiterentwicklungskonzept soll querschnittlich bei der Fortschreibung, Aktualisierung u. Entwicklung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitspakete (Projektmanagement, Wissensmanagement, Beratungsangebot, Informationsangebot u. Wissensvermittlung, Fortbildungsangebote u. Mentoring, Vernetzung u. Erfahrungsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung des BMUKN, Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes) berücksichtigt werden u. seine Umsetzung in den bestehenden Formaten erfolgen. Die Weiterentwicklungen stellen lediglich eine Ergänzung u. Erweiterung der bisherigen Angebote dar, aber keine Veränderung des bisherigen Schwerpunkts.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: Z I 3-Vst. 1968/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Arbeitspaket 1 Projektmanagement des Beratungszentrums
• räumliche und technische Ausstattung des vorgesehenen Projektteams
• fachlich geeignete personelle Ausstattung des Beratungszentrums
• Koordination, inhaltlich-fachliche Qualitätssicherung
• Durchführung von zwei jährlichen Teamworkshops
• Erstellung einer jährlichen vorausschauenden Jahresplanung
• Berichterstattung und Abrechnung
• Vorbereitung, Leitung, Durchführung und Protokollierung von Besprechungen/Terminen
Arbeitspaket 2 Wissensmanagement des Beratungszentrums
• Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden Customer-Relations-Management-Systems (CRM) des ZKA
• Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden ZKA-Wissenspools
• Fortführung, Verwaltung, Pflege und Überprüfung von Wissensmanagementprozessen und -infrastrukturen (Lizenzen, Datenbanken und Softwarelösungen)
• Weiterentwicklung des bestehenden Wissensmanagements
• Fortlaufender Aufbau neuen Wissens zu den aktuellen Entwicklungen im dynamischen Themenfeld der Klimaanpassung
Arbeitspaket 3 Beratungsangebot
• Fortführung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen
• Fortführung und Weiterentwicklung des derzeitigen Beratungsangebots
• Telefonische und schriftliche Beratungen
• Fokusberatungen
• Vor-Ort-Beratungen
• Spotlights
Arbeitspaket 4 Informationsangebot u. Wissensvermittlung
• Kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Informations- und Wissensvermittlungsangebots des ZKA
• Erstellung von jährlich einer neuen Publikation
• Erstellung von einem 2-5-minütigen Erklärvideo
• Monatliche multimediale Präsentation von zwei Praxisbeispielen
• Einmalige Aktualisierung des Leitfadens
• Vorbereitung, Planung und Durchführung von jährlich sechs Webinaren
• Fortführung und fortlaufende Aktualisierung der Wissensdatenbank auf der Webseite
Arbeitspaket 5 Fortbildungsangebote u. Mentoring
• Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Fortbildungsangebots des ZKA (Fortbildungskonzept)
• Ausrichtung von sechs Fortbildungen für Klimaanpassungsmanager*innen
• Ausrichtung von jährlich zwei Online-Fortbildungen für Träger sozialer Einrichtungen
• Fortführung des Mentoring-Programms
• Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines jährlichen Mentoringpräsenztreffens
• Überprüfung und ggf. Anpassung des Mentoring-Programms hin zu einem Konzept
• Anpassung der Lernwerkstätten
• Ausrichtung einer jährlichen halbtägigen Online-Veranstaltung
Arbeitspaket 6 Vernetzung u. Erfahrungsaustausch
• Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen ZKA-Vernetzungskonferenz
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich vier regionalen Klimawerkstätten
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich einem Arbeitstreffen
• Fortführung des Angebots zur Unterstützung bei Aufbau und Betreuung von Netzwerken
Arbeitspaket 7 Öffentlichkeitsarbeit
• Überarbeitung des Kommunikationskonzepts sowie einmal jährliche Fortschreibung
• Umsetzung des Kommunikationskonzepts
Arbeitspaket 8 Unterstützung des BMUKN
• Koordination, organisatorische und inhaltliche Betreuung sowie Umsetzung (einschließlich Catering) von jährlich zwei Präsenzsitzungen
• Fortführung des regelmäßigen Wissens- und Informationsaustausches mit zentralen Multiplikator*innen
• Koordination und Kontaktpflege
• Durchführung von einer Ad-hoc-Analyse pro Jahr
• Kurzfristige Ad-hoc-Zuarbeiten
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich zwei flexiblen Veranstaltungsformaten
• Einmalige Erarbeitung einer Analyse und Handlungsempfehlungen
Arbeitspaket 9 Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes
• Entwicklung eines Konzepts
Arbeitspaket 1 Projektmanagement des Beratungszentrums
• räumliche und technische Ausstattung des vorgesehenen Projektteams
• fachlich geeignete personelle Ausstattung des Beratungszentrums
• Koordination, inhaltlich-fachliche Qualitätssicherung
• Durchführung von zwei jährlichen Teamworkshops
• Erstellung einer jährlichen vorausschauenden Jahresplanung
• Berichterstattung und Abrechnung
• Vorbereitung, Leitung, Durchführung und Protokollierung von Besprechungen/Terminen
Arbeitspaket 2 Wissensmanagement des Beratungszentrums
• Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden Customer-Relations-Management-Systems (CRM) des ZKA
• Weiterführung und Pflege sowie kontinuierliche Erweiterung des bestehenden ZKA-Wissenspools
• Fortführung, Verwaltung, Pflege und Überprüfung von Wissensmanagementprozessen und -infrastrukturen (Lizenzen, Datenbanken und Softwarelösungen)
• Weiterentwicklung des bestehenden Wissensmanagements
• Fortlaufender Aufbau neuen Wissens zu den aktuellen Entwicklungen im dynamischen Themenfeld der Klimaanpassung
Arbeitspaket 3 Beratungsangebot
• Fortführung und Weiterentwicklung des Konzepts zur Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen
• Fortführung und Weiterentwicklung des derzeitigen Beratungsangebots
• Telefonische und schriftliche Beratungen
• Fokusberatungen
• Vor-Ort-Beratungen
• Spotlights
Arbeitspaket 4 Informationsangebot u. Wissensvermittlung
• Kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Informations- und Wissensvermittlungsangebots des ZKA
• Erstellung von jährlich einer neuen Publikation
• Erstellung von einem 2-5-minütigen Erklärvideo
• Monatliche multimediale Präsentation von zwei Praxisbeispielen
• Einmalige Aktualisierung des Leitfadens
• Vorbereitung, Planung und Durchführung von jährlich sechs Webinaren
• Fortführung und fortlaufende Aktualisierung der Wissensdatenbank auf der Webseite
Arbeitspaket 5 Fortbildungsangebote u. Mentoring
• Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Fortbildungsangebots des ZKA (Fortbildungskonzept)
• Ausrichtung von sechs Fortbildungen für Klimaanpassungsmanager*innen
• Ausrichtung von jährlich zwei Online-Fortbildungen für Träger sozialer Einrichtungen
• Fortführung des Mentoring-Programms
• Organisation, Durchführung und Nachbereitung eines jährlichen Mentoringpräsenztreffens
• Überprüfung und ggf. Anpassung des Mentoring-Programms hin zu einem Konzept
• Anpassung der Lernwerkstätten
• Ausrichtung einer jährlichen halbtägigen Online-Veranstaltung
Arbeitspaket 6 Vernetzung u. Erfahrungsaustausch
• Fortlaufende Aktualisierung, kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzepts
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jährlichen ZKA-Vernetzungskonferenz
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich vier regionalen Klimawerkstätten
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich einem Arbeitstreffen
• Fortführung des Angebots zur Unterstützung bei Aufbau und Betreuung von Netzwerken
Arbeitspaket 7 Öffentlichkeitsarbeit
• Überarbeitung des Kommunikationskonzepts sowie einmal jährliche Fortschreibung
• Umsetzung des Kommunikationskonzepts
Arbeitspaket 8 Unterstützung des BMUKN
• Koordination, organisatorische und inhaltliche Betreuung sowie Umsetzung (einschließlich Catering) von jährlich zwei Präsenzsitzungen
• Fortführung des regelmäßigen Wissens- und Informationsaustausches mit zentralen Multiplikator*innen
• Koordination und Kontaktpflege
• Durchführung von einer Ad-hoc-Analyse pro Jahr
• Kurzfristige Ad-hoc-Zuarbeiten
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von jährlich zwei flexiblen Veranstaltungsformaten
• Einmalige Erarbeitung einer Analyse und Handlungsempfehlungen
Arbeitspaket 9 Konzept zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes
• Entwicklung eines Konzepts
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Einrichtung zentrale Beratungs- und Informationsstelle für Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen bei allen Fragen rund um die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der AG'in (Berlin) und Sitz der/des AN
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahr(e) zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-08 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-08 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Die AG’in behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV/§ 41 Absatz 2 UVgO vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, ggf. fehlende oder
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die AG‘in hierzu nicht verpflichtet ist und
das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Nachforderung fehlerhafter Unterlagen von vornherein abgesehen wird.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet.
Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich mehrjährige und vertiefte Erfahrungen der Gesamtprojektleitung in der kommunalen Praxis insbesondere durch Zusammenarbeit mit Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden. Vertiefte Erfahrungen umfassen insbesondere die Bearbeitung komplexer Fragestellungen im kommunalen Kontext sowie anwendungssichere Kenntnisse von typischen Abläufen, Rahmenbedingungen und Bedarfen in der kommunalen Praxis (z. B. Gremienprozesse, ämterübergreifende Abstimmung, Entscheidungsstrukturen). Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Klimaanpassung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene und/oder in sozialen Einrichtungen (aus Tätigkeiten in der Wissenschaft, Wirtschaft, Beratung und /oder in der praktischen Umsetzung). Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Projektsteuerung/-management, Entwicklung von Strategien und Konzepten, Moderation und Prozessbegleitung, administrative Erfahrung. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen, Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Wissenschaftskommunikation. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.5 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation, Social Media. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.6 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Stakeholder-Management und Vernetzung von Akteuren im Bereich der Klimaanpassung, insbesondere Kommunen, kommunale Spitzenverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstige Verbände und weitere Akteure mit Bezügen zur Klimaanpassung. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal (Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) sowie ein Nachweis der Qualifikation gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen)
Bewertet wird:
2.3.1 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich mehrjährige und vertiefte Erfahrungen der Gesamtprojektleitung in der kommunalen Praxis insbesondere durch Zusammenarbeit mit Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden. Vertiefte Erfahrungen umfassen insbesondere die Bearbeitung komplexer Fragestellungen im kommunalen Kontext sowie anwendungssichere Kenntnisse von typischen Abläufen, Rahmenbedingungen und Bedarfen in der kommunalen Praxis (z. B. Gremienprozesse, ämterübergreifende Abstimmung, Entscheidungsstrukturen). Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.2 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Klimaanpassung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene und/oder in sozialen Einrichtungen (aus Tätigkeiten in der Wissenschaft, Wirtschaft, Beratung und /oder in der praktischen Umsetzung). Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.3 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Projektsteuerung/-management, Entwicklung von Strategien und Konzepten, Moderation und Prozessbegleitung, administrative Erfahrung. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.4 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen, Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Wissenschaftskommunikation. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.5 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation, Social Media. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
2.3.6 Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Stakeholder-Management und Vernetzung von Akteuren im Bereich der Klimaanpassung, insbesondere Kommunen, kommunale Spitzenverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstige Verbände und weitere Akteure mit Bezügen zur Klimaanpassung. Mindestanforderung: Erfahrungen/Kenntnisse müssen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erworben worden sein. Im Rahmen von Freiwilligendiensten und Praktika gesammelte Erfahrungen werden nicht in die Bewertung einbezogen.
Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal (Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) sowie ein Nachweis der Qualifikation gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Mindestanforderungen:
- Vergleichbarer Leistungszeitraum
- Vergleichbare Auftragssumme
- mindestens 1 Referenz je lfd. Nr. 2.2.1 bis 2.2.3 (es können mehrere Bereiche von der selben Referenz abgedeckt werden)
Bewertet wird:
2.2.1 Erfahrung mit/im Bereich Klimaanpassungspolitik des Bundes oder der Länder oder der Kommunen
2.2.2 Erfahrung mit/im Bereich Zusammenarbeit mit Behörden auf Ebene des Bundes, der Länder oder der Kommunen
2.2.3 Erfahrung mit/im Bereich Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
Mindestanforderungen:
- Vergleichbarer Leistungszeitraum
- Vergleichbare Auftragssumme
- mindestens 1 Referenz je lfd. Nr. 2.2.1 bis 2.2.3 (es können mehrere Bereiche von der selben Referenz abgedeckt werden)
Bewertet wird:
2.2.1 Erfahrung mit/im Bereich Klimaanpassungspolitik des Bundes oder der Länder oder der Kommunen
2.2.2 Erfahrung mit/im Bereich Zusammenarbeit mit Behörden auf Ebene des Bundes, der Länder oder der Kommunen
2.2.3 Erfahrung mit/im Bereich Beratung von Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen
Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschäftigte
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren. Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 15 Personen (VZÄ) betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung Beschäftigtenzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschäftigte
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter*innen) und fest angestellten Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter*innen) in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung in den letzten drei Jahren. Die Anzahl der Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit gemäß der Leistungsbeschreibung muss im Jahr mindestens 15 Personen (VZÄ) betragen.
Hierzu wird die Eigenerklärung Beschäftigtenzahl (Formular 03.14 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Informationssicherheitsstandard
Erklärung zum Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig.
Hierzu wird die Eigenerklärung Informationssicherheitsmanagement (Formular 03.26 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Erklärung zum Einsatz von KI-Tools bei der Angebotserstellung und/oder der Leistungserbringung.
Hierzu wird die Eigenerklärung Nutzung von Künstlicher Intelligenz (Formular 03.25 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Informationssicherheitsstandard
Erklärung zum Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig.
Hierzu wird die Eigenerklärung Informationssicherheitsmanagement (Formular 03.26 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Erklärung zum Einsatz von KI-Tools bei der Angebotserstellung und/oder der Leistungserbringung.
Hierzu wird die Eigenerklärung Nutzung von Künstlicher Intelligenz (Formular 03.25 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Barrierefreiheit
Nachweis der Zertifizierung/Vorlage des jeweiligen Zertifikats:
EN 301 549 (Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen)
oder vergleichbar
und
ISO 14289 (PDF/UA)
oder vergleichbar
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
… 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 03.08 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland
Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Hierzu wird die Eigenerklärung RUS-Sanktion (Formular 03.08.1 der Vergabeunterlagen) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen im Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 104-376107 (2026-06-01)