Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg. Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: VB-23-163
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Datum des Beginns: 2023-07-31 📅
Datum des Endes: 2024-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-339078
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Es sei darauf hingewiesen, dass folgende Handlungen zu einem Ausschluss ihres Angebotes nach § 42 UVgO/ § 57 VgV führen können:
- Änderungen/ Streichungen im Leistungsverzeichnis (grundsätzlich Änderungen an Vergabeunterlagen)
- ein fehlendes ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Angebote auf mehrere Lose mit inkludierten Einschub, dass nur ein Los übernommen werden kann (Kapazitätsbeschränken, wenn keine Loslimitierung festgelegt wurde)
- Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen
- Abgabe des Angebotes über den Kommunikationsbereich/ per Mail
- widersprüchliche Preisangaben (Angaben auf dem VMP vs. eigene Unterlagen)
- Fehlende Reaktion auf Aufklärungsversuche/ Nachforderungen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
VI. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungslegung bis zum 15.12.2023 (Jahresabschluss) erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16YPVQHW
Es sei darauf hingewiesen, dass folgende Handlungen zu einem Ausschluss ihres Angebotes nach § 42 UVgO/ § 57 VgV führen können:
- Änderungen/ Streichungen im Leistungsverzeichnis (grundsätzlich Änderungen an Vergabeunterlagen)
- ein fehlendes ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Angebote auf mehrere Lose mit inkludierten Einschub, dass nur ein Los übernommen werden kann (Kapazitätsbeschränken, wenn keine Loslimitierung festgelegt wurde)
- Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen
- Abgabe des Angebotes über den Kommunikationsbereich/ per Mail
- widersprüchliche Preisangaben (Angaben auf dem VMP vs. eigene Unterlagen)
- Fehlende Reaktion auf Aufklärungsversuche/ Nachforderungen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
VI. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungslegung bis zum 15.12.2023 (Jahresabschluss) erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16YPVQHW
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage Treuenbrietzener Tor 38a 14943 Luckenwalde Das Gelände befindet sich in der Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21 auf den Flurstücken 827, 828 und 321/2.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür ist ein aktueller Handels- oder Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als drei (3) Monate, mit dem Angebot einzureichen.
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür ist ein aktueller Handels- oder Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als drei (3) Monate, mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entsorgungs- und Rückbauarbeiten) zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
II. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entsorgungs- und Rückbauarbeiten) zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 800.000 EUR (netto) betragen.
III. Es ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen, inklusive einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III. Es ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen, inklusive einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (5, 01.01.2018 - 01.06.2023) erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen einzureichen, die im Zusammenhang mit der gegenständlich ausgeschriebenen Leistung stehen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (5, 01.01.2018 - 01.06.2023) erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen einzureichen, die im Zusammenhang mit der gegenständlich ausgeschriebenen Leistung stehen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- Laden und Verpacken von Abfallhaufwerken mit KMF oder Asbest-Abfall (AS 17 09 03* oder 17 01 06*) über 1.000 Tonnen und
- selektiver Rückbau einsturzgefährdeter Gebäude.
Mindestanforderung: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Mindestanforderung: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann durch
- das bereitgestellte Formular zur Eignung oder
- eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
erbracht werden.
II. Es sind die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV anzugeben, die im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
II. Es sind die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV anzugeben, die im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Projektleitung:
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Rückbau und Entsorgung,
- Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Rückbau von einsturzgefährdeten Gebäuden und
- Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallentsorgung, bei der unsortierte Baumischabfälle AS 17 09 04 in einer Größenordnung über 1.000 Tonnen geladen und einer Entsorgung zugeführt wurden.
- mittels Eigenerklärung
III. Es sind Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 6 VgV mit dem Angebot einzureichen.
III. Es sind Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 6 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung: Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe gemäß ERS (C1, C2 oder Muttersprachler/in) oder Englischkenntnisse auf der Niveaustufe gemäß ERS (C1, C2 oder Muttersprachler/in).
- das bereitgestellte Formular zur Eignung,
- entsprechende Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden oder
IV. Es sind Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 8 VgV zu machen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl miss hierbei mindestens 10 Angestellte pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
V. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 oder TRGS 524,
- Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 und
- Nachweis der Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) für alle im Entsorgungskonzept berücksichtigten Entsorgungsbetriebe.
Die Nachweise können durch
- entsprechende Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden im Falle der Sachkundenachweise sowie
- die ausgefüllte Anlage zum Entsorgungskonzept zum Nachweis der Zertifizierung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:01
Es sei darauf hingewiesen, dass folgende Handlungen zu einem Ausschluss ihres Angebotes nach § 42 UVgO/ § 57 VgV führen können:
- Änderungen/ Streichungen im Leistungsverzeichnis (grundsätzlich Änderungen an Vergabeunterlagen)
- ein fehlendes ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Angebote auf mehrere Lose mit inkludierten Einschub, dass nur ein Los übernommen werden kann (Kapazitätsbeschränken, wenn keine Loslimitierung festgelegt wurde)
- Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen
- Abgabe des Angebotes über den Kommunikationsbereich/ per Mail
- widersprüchliche Preisangaben (Angaben auf dem VMP vs. eigene Unterlagen)
- Fehlende Reaktion auf Aufklärungsversuche/ Nachforderungen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
V. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
VI. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungslegung bis zum 15.12.2023 (Jahresabschluss) erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16YPVQHW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 108-339078 (2023-06-02)
Ergänzende Angaben (2023-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 sowie vom 10. - 14.07.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 06.07.2023 abläuft.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 sowie vom 10. - 14.07.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 06.07.2023 abläuft.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 sowie vom 10. - 14.07.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 sowie vom 10. - 14.07.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 06.07.2023 abläuft.
Quelle: OJS 2023/S 124-392812 (2023-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1878137.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: DARE Baudienstleistungen GmbH
Postanschrift: Am Vorwerk 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13127
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30943932653📞
E-Mail: kalkulation@dare-gmbh.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://www.dare-gmbh.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1814778.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Quelle: OJS 2023/S 173-541126 (2023-09-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1814778.03 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde
Referenznummer: VB-23-163
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde,
Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828
und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den
Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde,
Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828
und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den
Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1878137.53 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VB-23-163
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Die Vereinbarung zu den Mindestanforderungen nach dem BbgVergG kommt zur Anwendung.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage
Treuenbrietzener Tor 38a
Postleitzahl: 14943
Stadt: Luckenwalde
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Teltow-Fläming
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: VB-23-163
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 290326.78 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: DARE Baudienstleistungen GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DARE Baudienstleistungen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE218255776
Postanschrift: Am Vorwerk 5
Postleitzahl: 13127
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dare-gmbh.de📧
Telefon: 03094393260📞
URL: https://www.dare-gmbh.de/🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dieses vertreten durch den Minister, dieser wiederum vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
Nationale Registrierungsnummer: 0204: <12-121304900588392-28>
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.lfu.brandenburg.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de📧
Telefon: +493318667232📞 Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49331866-1610📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Ergänzung diverser Teilleistungen vom Abpumpen und Entsorgen von Flüssigkeiten über die vorbereitende Entfernung von Schutt bis zum Rückbau von Elektroschalträumen ist erforderlich, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind auch jegliche Leistungen für den Auftragsabschluss erforderlich, die während der Auftragsausführung erst erkannt werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation nicht schon während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach auch nicht vorherzusehen.
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen. So konnten z. B. die unterirdische Tankstelle wie auch die Elektroschalträume nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund der zu beräumenden nicht zu erkennen waren.
Die Ergänzung diverser Teilleistungen vom Abpumpen und Entsorgen von Flüssigkeiten über die vorbereitende Entfernung von Schutt bis zum Rückbau von Elektroschalträumen ist erforderlich, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind auch jegliche Leistungen für den Auftragsabschluss erforderlich, die während der Auftragsausführung erst erkannt werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation nicht schon während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach auch nicht vorherzusehen.
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen. So konnten z. B. die unterirdische Tankstelle wie auch die Elektroschalträume nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund der zu beräumenden nicht zu erkennen waren.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Ergänzung diverser Teilleistungen vom Abpumpen und Entsorgen von Flüssigkeiten über die vorbereitende Entfernung von Schutt bis zum Rückbau von Elektroschalträumen.
Quelle: OJS 2024/S 168-517704 (2024-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem.
Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis
Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und
321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und
Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv
zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem.
Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis
Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und
321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und
Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv
zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1878137.53 EUR 💰
Beschreibung
Die Vereinbarung zu den Mindestanforderungen nach dem
BbgVergG kommt zur Anwendung.
Postanschrift: Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage Treuenbrietzener Tor 38a
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 195360.25 EUR 💰
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-30+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil die ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese zusätzlichen Teilleistungen nicht abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl die Wäsche von Haufwerken bzw. Bodenmaterial vor der Entsorgung wegen Schadstoffbelastung als auch die Zerlegung von asbestbelasteten Tanks vor der Verbringung auf eine Deponie.
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen. So konnte die Schadstoffbelastung der Haufwerke und Tanks nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund anderer Ablagerungen noch nicht zu erkennen waren.
Erforderlichkeit und fehlende Vorhersehbarkeit gehen bei den Leistungen ganz überwiegend Hand in Hand, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind jegliche Leistungen für den Auftragsabschluss erforderlich, die erst während der Auftragsausführung erkannt werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation nicht während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil dafür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich wären, die sowohl Finanzmittel als auch Zeit in Anspruch nehmen. Der aktuelle Auftragnehmer müsste seine derzeitige Baustelleneinrichtung zurückbauen, um wiederum den Aufbau der Baustelle des neuen Auftragnehmers ermöglichen zu können. D. h. die vom bisherigen Auftragnehmer ursprünglich kalkulierten Leistungen der allg. Baustelleneinrichtung, des Bauzauns, des Arbeitsschutzes sowie der Vorbereitung der Entsorgung wären durch den neuen Auftragnehmer ebenfalls zu erbringen, wobei die Kosten hierfür nur als grober Maßstab herangezogen werden können. Über den Zeitverlust, der mit dieser Umstellung einhergeht, kann derzeit mangels Anhaltspunkten im ursprünglichen Angebot keine Aussage getroffen werden.
Da nur noch für dieses Jahr Mittel bereitstehen und ein Auftragnehmerwechsel erst nach einem regulären Vergabeverfahren vorgenommen werden könnte, stellt jedoch jede Verzögerung eine potentielle Verhinderung der abschließenden Leistungserbringung dar. Als Maßstab: Das ursprüngliche Vergabeverfahren wurde am 02.06.2023 begonnen und die Auftragserteilung erfolgte am 22.08.2023. Bei einer prognostischen Verfahrenslaufzeit von zweieinhalb Monaten zzgl. der Baustellenberäumung und –Neueinrichtung wäre mit einer effektiven Wiederaufnahme der Leistungserbringung nicht mehr vor Jahresende zu rechnen.
Wie aus dem vorherigen zu erkennen ist, verhindern hier nicht nur wirtschaftliche Gründe einen Auftragnehmerwechsel, sondern dieses Vorhaben würde auch den Vertragsabschluss verhindern.
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil die ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese zusätzlichen Teilleistungen nicht abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl die Wäsche von Haufwerken bzw. Bodenmaterial vor der Entsorgung wegen Schadstoffbelastung als auch die Zerlegung von asbestbelasteten Tanks vor der Verbringung auf eine Deponie.
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen. So konnte die Schadstoffbelastung der Haufwerke und Tanks nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund anderer Ablagerungen noch nicht zu erkennen waren.
Erforderlichkeit und fehlende Vorhersehbarkeit gehen bei den Leistungen ganz überwiegend Hand in Hand, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind jegliche Leistungen für den Auftragsabschluss erforderlich, die erst während der Auftragsausführung erkannt werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation nicht während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen, weil dafür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich wären, die sowohl Finanzmittel als auch Zeit in Anspruch nehmen. Der aktuelle Auftragnehmer müsste seine derzeitige Baustelleneinrichtung zurückbauen, um wiederum den Aufbau der Baustelle des neuen Auftragnehmers ermöglichen zu können. D. h. die vom bisherigen Auftragnehmer ursprünglich kalkulierten Leistungen der allg. Baustelleneinrichtung, des Bauzauns, des Arbeitsschutzes sowie der Vorbereitung der Entsorgung wären durch den neuen Auftragnehmer ebenfalls zu erbringen, wobei die Kosten hierfür nur als grober Maßstab herangezogen werden können. Über den Zeitverlust, der mit dieser Umstellung einhergeht, kann derzeit mangels Anhaltspunkten im ursprünglichen Angebot keine Aussage getroffen werden.
Da nur noch für dieses Jahr Mittel bereitstehen und ein Auftragnehmerwechsel erst nach einem regulären Vergabeverfahren vorgenommen werden könnte, stellt jedoch jede Verzögerung eine potentielle Verhinderung der abschließenden Leistungserbringung dar. Als Maßstab: Das ursprüngliche Vergabeverfahren wurde am 02.06.2023 begonnen und die Auftragserteilung erfolgte am 22.08.2023. Bei einer prognostischen Verfahrenslaufzeit von zweieinhalb Monaten zzgl. der Baustellenberäumung und –Neueinrichtung wäre mit einer effektiven Wiederaufnahme der Leistungserbringung nicht mehr vor Jahresende zu rechnen.
Wie aus dem vorherigen zu erkennen ist, verhindern hier nicht nur wirtschaftliche Gründe einen Auftragnehmerwechsel, sondern dieses Vorhaben würde auch den Vertragsabschluss verhindern.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Ergänzung von drei Teilleistungen zur Entsorgung von Haufwerken nach Vorbehandlung sowie zur Entsorgung von Tanks nach Zerlegen.
Quelle: OJS 2024/S 213-664145 (2024-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
as Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
as Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14943 Stadt: Luckenwalde
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Beschreibung
Stadt: l
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: be271000-2c58-4318-8618-275438d1392e - 01 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1878137.53 EUR 💰
Kennung des Angebots: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DARE Baudienstleistungen
Nationale Registrierungsnummer: TED:NOTICE:339078-2023
E-Mail: kalkulation@dare-gmbh.de📧
Telefon: 000📞
Fax: 000 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Abteilung: Abteilung Service
Fax: 000 📠
Federführendes Mitglied ✅ Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Hennig-von-Tresckow-Str. 2 -13 Haus s
E-Mail: potstelle@mluk.brandenburg.de📧
URL: https://www.mluk.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (Schlichtungsstelle)
Postanschrift: Heinrich- Mann- Alle 107
Telefon: 000📞
Fax: +49331866-1610 📠 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegt die Änderung nicht höher als 50% des ursprünglichen Auftragswertes. Die Änderung beträgt 52.008 EUR netto; entspricht einer Änderung von 2,77% zur Hauptvertragssumme von 1.878.137,53 EUR.
Die zusätzlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen nicht vorgesehen.
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil die
ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese zusätzlichen Teilleistungen nicht
abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl die Verfüllung der Gruben mit Beton
(NT.07.0010) als auch die Entsorgung der Haufwerke, die Asbestzement enthielten
und nicht vom restlichen Boden und Bauschuttmaterial wirtschaftlich trennbar sind.
(NT.07.0020).
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist
auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen:
-> Leistung NT.07.0010: Die während des Ausführens des Auftragsgegenstandes
entstandenen Leerräume der unterirdischen Bauwerke sollen nach Absprache mit
der unteren Bodenschutzbehörde verfüllt werden, was nicht vorhersehbar war.
-> Leistung NT.07.0020: So konnte die Belastung der Haufwerke und Tanks durch
das Vorhandensein von Asbestzement nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren
berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund anderer Ablagerungen noch
nicht zu erkennen waren.
Erforderlichkeit und fehlende Vorhersehbarkeit gehen bei den Leistungen ganz
überwiegend Hand in Hand, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des
illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind jegliche Leistungen für den
Auftragsabschluss erforderlich, die während der Auftragsausführung erst erkannt
werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation
nicht während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach
nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht
erfolgen, weil dafür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich wären, die sowohl
Finanzmittel als auch Zeit in Anspruch nehmen. Der aktuelle Auftragnehmer müsste
seine derzeitige Baustelleneinrichtung zurückbauen, um wiederum den Aufbau der
Baustelle des neuen Auftragnehmers ermöglichen zu können. D. h. die vom bisherigen
Auftragnehmer ursprünglich kalkulierten Leistungen der allg. Baustelleneinrichtung,
des Bauzauns, des Arbeitsschutzes sowie der Vorbereitung der Entsorgung i. H. v.
64.186,10 EUR netto wären durch den neuen Auftragnehmer ebenfalls zu erbringen, wobei die Kosten hierfür nur als grober Maßstab herangezogen werden können.
Eine Umgehungsabsicht ist nicht erkennbar.
Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB liegt die Änderung nicht höher als 50% des ursprünglichen Auftragswertes. Die Änderung beträgt 52.008 EUR netto; entspricht einer Änderung von 2,77% zur Hauptvertragssumme von 1.878.137,53 EUR.
Die zusätzlichen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen nicht vorgesehen.
Die Änderungen betreffen zusätzliche Leistungen, da sie in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Sie sind auch erforderlich, weil die
ursprünglich beauftragte Leistung ohne diese zusätzlichen Teilleistungen nicht
abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl die Verfüllung der Gruben mit Beton
(NT.07.0010) als auch die Entsorgung der Haufwerke, die Asbestzement enthielten
und nicht vom restlichen Boden und Bauschuttmaterial wirtschaftlich trennbar sind.
(NT.07.0020).
Hinsichtlich des Umstandes, dass die Leistungen bisher nicht vorgesehen waren, ist
auf den Ablauf der Leistungserbringung zu verweisen:
-> Leistung NT.07.0010: Die während des Ausführens des Auftragsgegenstandes
entstandenen Leerräume der unterirdischen Bauwerke sollen nach Absprache mit
der unteren Bodenschutzbehörde verfüllt werden, was nicht vorhersehbar war.
-> Leistung NT.07.0020: So konnte die Belastung der Haufwerke und Tanks durch
das Vorhandensein von Asbestzement nicht im ursprünglichen Vergabeverfahren
berücksichtigt werden, weil diese Objekte aufgrund anderer Ablagerungen noch
nicht zu erkennen waren.
Erforderlichkeit und fehlende Vorhersehbarkeit gehen bei den Leistungen ganz
überwiegend Hand in Hand, weil der ursprüngliche Auftrag die Beräumung des
illegalen Abfalllagers umfasst. Somit sind jegliche Leistungen für den
Auftragsabschluss erforderlich, die während der Auftragsausführung erst erkannt
werden. Gleichzeitig konnten sie aufgrund der ursprünglich vorgefundenen Situation
nicht während des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden und waren demnach
nicht vorherzusehen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht
erfolgen, weil dafür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich wären, die sowohl
Finanzmittel als auch Zeit in Anspruch nehmen. Der aktuelle Auftragnehmer müsste
seine derzeitige Baustelleneinrichtung zurückbauen, um wiederum den Aufbau der
Baustelle des neuen Auftragnehmers ermöglichen zu können. D. h. die vom bisherigen
Auftragnehmer ursprünglich kalkulierten Leistungen der allg. Baustelleneinrichtung,
des Bauzauns, des Arbeitsschutzes sowie der Vorbereitung der Entsorgung i. H. v.
64.186,10 EUR netto wären durch den neuen Auftragnehmer ebenfalls zu erbringen, wobei die Kosten hierfür nur als grober Maßstab herangezogen werden können.
Eine Umgehungsabsicht ist nicht erkennbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text: Beräumung des illegalen Abfalllagers
Quelle: OJS 2024/S 235-736843 (2024-12-02)