Bereederung von vier mittelgroßen Forschungsschiffen für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 3 Jahre
Auftragsgegenstand ist die Neubereederung der vier mittelgroßen Forschungsschiffe "Maria S. Merian", "Alkor", "Elisabeth Mann Borgese" sowie "Heincke" über eine Laufzeit von maximal 11 Jahren (5 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zwei Verlängerungsoptionen über jeweils drei Jahre) gebündelt durch einen Reeder.
Der Leistungsbeginn erfolgt zum 1. Januar 2025 (Änderungen vorbehalten).
Die Eigentums- und Betreiberverhältnisse stellen sich wie folgt dar:
1. "Maria S. Merian" (Eigentümer: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten; Betreiber: Leitstelle Deutsche Forschungsschiffe an der Universität Hamburg)
2. "Alkor" (Eigentümer: Land Schleswig-Holstein; Betreiber: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel)
3. "Elisabeth Mann Borgese" (Eigentümer: Land Mecklenburg-Vorpommern, Betreiber: Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde, Rostock)
4. "Heincke" (Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMBF; Betreiber: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven).
Alle mittelgroßen Forschungsschiffe sind in einem sog. Schiffspool zusammengefasst. Die Vergabe von Schiffszeit für die mittelgroßen Forschungsschiffe erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Fahrtvorschläge vom Begutachtungspanel Forschungsschiffe ("GPF") bewertet werden. Die mittelgroßen Forschungsschiffe dienen der Bearbeitung von Projekten der marinen Grundlagenforschung und der Ausbildung. Sie sind grundsätzlich als "Mehrzweck-Forschungsschiffe" ausgelegt, d.h. es besteht in der Regel eine Eignung für verschiedene wissenschaftliche Disziplinen. Die Nutzergruppen rekrutieren sich aus Wissenschaftler:innen, Techniker:innen und Studierenden der deutschen meereswissenschaftlichen Arbeitsgruppen und ihren internationalen Partnern.
Die vier mittelgroßen Forschungsschiffe fahren unter Deutscher Bundes- oder Landesdienstflagge bzw. Deutscher Flagge (Erstregister).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Alfred-Wegener-Institut I Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Postanschrift: Am Handelshafen 12
Postort: Bremerhaven
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereederung von vier mittelgroßen Forschungsschiffen für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 3...”
Titel
Bereederung von vier mittelgroßen Forschungsschiffen für einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 3 Jahre
UHH_2023_008_VVfmTnW
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen mit Forschungsschiffen📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand ist die Neubereederung der vier mittelgroßen Forschungsschiffe "Maria S. Merian", "Alkor", "Elisabeth Mann Borgese" sowie "Heincke" über...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Neubereederung der vier mittelgroßen Forschungsschiffe "Maria S. Merian", "Alkor", "Elisabeth Mann Borgese" sowie "Heincke" über eine Laufzeit von maximal 11 Jahren (5 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zwei Verlängerungsoptionen über jeweils drei Jahre) gebündelt durch einen Reeder.
Der Leistungsbeginn erfolgt zum 1. Januar 2025 (Änderungen vorbehalten).
Die Eigentums- und Betreiberverhältnisse stellen sich wie folgt dar:
1. "Maria S. Merian" (Eigentümer: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten; Betreiber: Leitstelle Deutsche Forschungsschiffe an der Universität Hamburg)
2. "Alkor" (Eigentümer: Land Schleswig-Holstein; Betreiber: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel)
3. "Elisabeth Mann Borgese" (Eigentümer: Land Mecklenburg-Vorpommern, Betreiber: Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde, Rostock)
4. "Heincke" (Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMBF; Betreiber: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven).
Alle mittelgroßen Forschungsschiffe sind in einem sog. Schiffspool zusammengefasst. Die Vergabe von Schiffszeit für die mittelgroßen Forschungsschiffe erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Fahrtvorschläge vom Begutachtungspanel Forschungsschiffe ("GPF") bewertet werden. Die mittelgroßen Forschungsschiffe dienen der Bearbeitung von Projekten der marinen Grundlagenforschung und der Ausbildung. Sie sind grundsätzlich als "Mehrzweck-Forschungsschiffe" ausgelegt, d.h. es besteht in der Regel eine Eignung für verschiedene wissenschaftliche Disziplinen. Die Nutzergruppen rekrutieren sich aus Wissenschaftler:innen, Techniker:innen und Studierenden der deutschen meereswissenschaftlichen Arbeitsgruppen und ihren internationalen Partnern.
Die vier mittelgroßen Forschungsschiffe fahren unter Deutscher Bundes- oder Landesdienstflagge bzw. Deutscher Flagge (Erstregister).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Schiffen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leitstelle Deutsche Forschungsschiffe der Universität Hamburg Bundesstraße 55 20146 Hamburg, GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel Wischhofstraße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Leitstelle Deutsche Forschungsschiffe der Universität Hamburg Bundesstraße 55 20146 Hamburg, GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel Wischhofstraße 1-3 24148 Kiel, Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde Seestraße 15 18119 Rostock-Warnemünde, Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung Am Handelshafen 12 27570 Bremerhaven
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Forschungsschiffe weisen aufgrund der hohen Anforderungen bezüglich Einsatz, Aufgaben und technischer Ausstattung einen hohen Standard auf. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Forschungsschiffe weisen aufgrund der hohen Anforderungen bezüglich Einsatz, Aufgaben und technischer Ausstattung einen hohen Standard auf. Die Bereederung hat diesem Standard Rechnung zu tragen und insbesondere im logistischen, technologischen und technischen Bereich ein qualifiziertes Management zu gewährleisten.
Die zu vergebende Bereederungsleistung hat das generelle Ziel, die Forschungsschiffe für wissenschaftliche und logistische Aufgaben auf dem Gebiet der interdisziplinären Meeresforschung in betriebsbereitem Zustand zu halten sowie die Durchführung der Forschungsaufträge und sonstigen Aufträge zu ermöglichen und dabei Qualität und Sicherheit der Forschung zu gewährleisten. Die Bereederung beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
1. Bemannung der Schiffe für den laufenden Schiffsbetrieb und zur Unterstützung des Forschungsbetriebes mit einer geeigneten, einsatzfähigen Schiffsbesatzung (einschließlich Beförderung zum/ vom Einsatzort, Unterbringung am Einsatzort, Vertretung (z.B. bei Krankheit, Urlaub), sonstiger Leistungen, die mit der Bemannung in Zusammenhang stehen),
2. Organisation/Planung, Ausführung und Kontrolle der/des:
- Wartungs- und Reparaturarbeiten, Instandhaltung und Ausrüstung der Schiffe zum Zweck der ständigen Bereitschaft und Seetüchtigkeit, insbesondere Klassifizierung, Klasse-Besichtigung und Erneuerung aller notwendigen Schiffspapiere sowie Reparaturen und Instandhaltungsleistungen einschließlich aller damit verbunden Arbeiten, die im Rahmen einer sorgfältigen Pflege und Betriebsbereitschaft der Schiffe notwendig sind,
- nautisch-technischen Aufgaben einschließlich nautisch-technischer Inspektion,
- Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen u.a. beim Einsatz der an Bord verbrachten Geräte und bei der Nutzung der fest installierten wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der Kommunikationssysteme
- Versorgung der Schiffe mit Betriebs- und Hilfsstoffen,
- Verproviantierung der Schiffe,
- Lade- und Löschvorgänge,
- Unterbringung, Verpflegung an Bord und Beförderung der Personen, die nicht zur Besatzung der Schiffe gehören, vor Ort,
- Sichern der Betriebsbereitschaft der fest installierten wissenschaftlich technischen Anlagen und Systeme (z.B. EDV-Struktur, Kommunikation, Datenerfassung, Hydroakustik, dauernd messende Systeme, etc.),
- sicheren und wirtschaftlichen Schiffsbetriebs,
- Maßnahmen bei Schiffsunfällen sowie Abwicklung aller Schadensfälle in Verbindung mit der Bereederung der Schiffe, einschließlich der Bearbeitung von Schadensersatzansprüche Dritter,
- administrativen Reedereiaufgaben wie z.B. Buchhaltung, Dokumentation, Bestellung von Schiffsagenten in den Anlaufhäfen, Versicherung der Schiffe.
Für die Baubelehrungsphase möglicher Ersatzneubauten bzw. Umbauphase ist das erforderliche fachkundige Personal zu stellen.
Die vier Schiffe weisen im Betrieb vielfältige Überschneidungen und Besonderheiten auf. Eine Losvergabe ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zwei Verlängerungsoptionen über jeweils 3 Jahre. Die maximale Laufzeit beträgt 11 Jahre. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach...”
Beschreibung der Verlängerungen
Zwei Verlängerungsoptionen über jeweils 3 Jahre. Die maximale Laufzeit beträgt 11 Jahre. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit
(wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser
Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (nur WL2, WL3 und WL4) genannten Angaben
und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL2, WL3 und WL4: 300 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in III.1.3 (zu TL2) genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
Der (positive) Nachweis WL1 wird ebenso wie der gesamte Bereich PL nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL2, WL3, WL4, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem
Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem
Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch
hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren
Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des
jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium). Teilnahmeanträge, die in den Einzelkriterien WL2, WL3, WL4 und TL1 oder TL2 nicht jeweils eine Mindestpunktzahl von 20% der Gesamtpunkte (WL2 bis WL4: mind. 60 Punkte, TL1: mind. 20 Punkte, TL2: mind. 120 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Die Auftraggeber streben an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behalten sich die Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen (insbesondere der Bereederungsvertrag). Zu der Vertragsverlängerungsoption vgl. oben Ziff. II.2.7.”
Beschreibung der Optionen
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen (insbesondere der Bereederungsvertrag). Zu der Vertragsverlängerungsoption vgl. oben Ziff. II.2.7.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach...”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern Formulare bereitgestellt wurden). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Die Nachweise sind sortiert nach Bewerber/Eignungsverleiher (unternehmensbezogen) zu sortieren und in jeweils eigenen Dateien vorzulegen.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1
bis III.1.3):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Aktuelle positive Auskunft einer oder mehrerer Geschäftsbank(en) des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Aktuelle positive Auskunft einer oder mehrerer Geschäftsbank(en) des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit (nicht älter als drei Monate). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden. Die Person, die die Bestätigung ausstellt, muss erkennbar sein. Ausreichend ist eine Bestätigung unmittelbar auf dem ausgefüllten Formblatt.
WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (zur Vergleichbarkeit siehe TL2 Ziff. 1 und 2 unter III.1.3 dieser Bekanntmachung) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine fünf Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Die Auftraggeber behalten sich für den vergleichbaren Umsatz vor, eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person zu dieser Eigenerklärung anzufordern, in welcher die Eigenangaben und deren korrekte Berechnung bestätigt werden. Die Person, die die Bestätigung ausstellt, muss erkennbar sein. Ausreichend ist - für den Fall der Anforderung - eine Bestätigung unmittelbar auf dem ausgefüllten Formblatt.
WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung [für Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung: sofern vorhanden], vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der
Sicherstellung der Leistungserbringung über die Vertragslaufzeit. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behalten sich die Auftraggeber vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind. Die Pflicht zur Vorlage gilt auch für den Fall, dass der Bewerber Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsverleiher von der Veröffentlichungspflicht befreit sind (z.B. konsolidierte Gesellschaften) Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von Auftraggebern für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb sowie auch für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeber behalten sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
“Zu WL2. Der Bewerber muss über die letzten 5 Jahre einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in Höhe von EUR 5.000.000,- vorweisen.
Zu WL3. Der Bewerber...”
Zu WL2. Der Bewerber muss über die letzten 5 Jahre einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in Höhe von EUR 5.000.000,- vorweisen.
Zu WL3. Der Bewerber muss über die letzten 5 Jahre einen jahresdurchschnittlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 3.000.000,- vorweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß der Einzelheiten in den Bewerbungsunterlagen). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
TL2. Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) aus den letzten 5 Jahren in den folgenden Bereichen:
Ziff. 1. Vorlage von Referenzen über die Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Hochseetechnologie (Offshore) und Darstellung, dass Erfahrungen mit der Bedienung komplexer Gerätschaften auf Spezialschiffen auf See bestehen. Die Referenz(en) müssen Ausführungen zum Schiffstyp, Umfang der erbrachten Bereederungsleistungen, Ausführungszeitraum, Auftragswert sowie zur Besatzungsstärke enthalten.
Ziff. 2. Vorlage von Referenzen über die Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Forschung und Darstellung, dass Erfahrungen mit der Bedienung komplexer Gerätschaften auf Spezialschiffen auf See bestehen. Die Referenz(en) müssen Ausführungen zum Schiffstyp, Umfang der erbrachten Bereederungsleistungen, Ausführungszeitraum, Auftragswert sowie zur Besatzungsstärke enthalten.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Es darf sich auch um laufende Aufträge handeln.
Bitte reichen Sie je vorgenannter Ziffer (1 und 2) möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
Für Ziff. 1 und Ziff. 2 gilt: Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Die Referenzen sind mit Bild/Foto des jeweiligen Schiffs sowie der technisches Schiffs einzureichen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Hochseetechnologie (Offshore; TL2...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Hochseetechnologie (Offshore; TL2 Ziff. 1) vorzulegen. Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um einen noch laufenden Auftrag handeln.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Arbeitssprache ist Deutsch.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den...”
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblättern ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeber erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 25. August 2023 an die Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der
Vergabeplattform zu richten. Die Auftraggeber behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Bitte beachten Sie zur Stellung von Bewerberfragen auch den Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind über die Vergabeplattform zu übermitteln (vgl. Link in Ziff. I.3). Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später der Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeber können Ausnahmen zulassen.
6. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die ersten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zugesandt. Die Termine für die (ersten) Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die Auftraggeber ihrerseits werden die Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Der Teaser zum Informationsmemorandum wird nur an Interessenten/
Bewerber ausgegeben, die vorab über die Vergabeplattform die Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt/unterzeichnet eingereicht haben. Der Versand des Teasers erfolgt dann separat als individuelle Nachricht über die Vergabeplattform binnen eines Werktags. Weitere Hinweise zur Vertraulichkeit enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt abgegeben. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren. Die Auftraggeber behalten sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer - an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeber zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat.
11. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten enthält der Verfahrensbrief 1.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
13. Zu Ziff. IV.1.4: Die Auftraggeber werden sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl der Auftraggeber - zurückgestellt oder scheiden aus. Die Auftraggeber behalten sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 2 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
14. Weitergehende Verfahrensregelungen sind dem Verfahrensbrief 1 zu entnehmen, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6LBF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 152-484688 (2023-08-04)
Ergänzende Angaben (2023-08-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 152-484688
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Klarstellung der Mindeststandards an die Referenzen
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Hochseetechnologie (Offshore; TL2 Ziff. 1) vorzulegen. Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um einen noch laufenden Auftrag handeln.
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Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Bereederung hochseegängiger Spezialschiffe aus dem Bereich Hochseetechnologie (Offshore; TL2 Ziff. 1) und/oder aus dem Bereich Forschung (TL2 Ziff. 2) vorzulegen. Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um einen noch laufenden Auftrag handeln.
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Quelle: OJS 2023/S 155-491874 (2023-08-10)