Die Auftraggeberin und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln in Bereinigungsvereinbarungen das Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund von Verträgen zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V. Hierbei gelten – so weit in diesen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist – die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die Verhandlung und der Abschluss von Bereinigungsvereinbarungen erfolgt bei der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beauftragt die technische Umsetzung des Bereinigungsverfahrens an einen geeigneten Auftragnehmer mit den in Ziffer 5.1 (EU) dargestellten Leistungsgegenständen. Auftraggeberin und Auftragnehmer schließen hierzu einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereinigung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung § 73 b Abs. 5 SGB V (14/VE/2026)
Referenznummer: 14/VE/2026
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln in Bereinigungsvereinbarungen das Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund von Verträgen zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V. Hierbei gelten – so weit in diesen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist – die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die Verhandlung und der Abschluss von Bereinigungsvereinbarungen erfolgt bei der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin beauftragt die technische Umsetzung des Bereinigungsverfahrens an einen geeigneten Auftragnehmer mit den in Ziffer 5.1 (EU) dargestellten Leistungsgegenständen. Auftraggeberin und Auftragnehmer schließen hierzu einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag.
Die Auftraggeberin und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln in Bereinigungsvereinbarungen das Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund von Verträgen zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V. Hierbei gelten – so weit in diesen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist – die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die Verhandlung und der Abschluss von Bereinigungsvereinbarungen erfolgt bei der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin beauftragt die technische Umsetzung des Bereinigungsverfahrens an einen geeigneten Auftragnehmer mit den in Ziffer 5.1 (EU) dargestellten Leistungsgegenständen. Auftraggeberin und Auftragnehmer schließen hierzu einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Umsetzung des Bereinigungsverfahrens wie folgt:
1. Annahme von HzV Teilnehmerdaten,
2. Durchführung des Bereinigungsverfahrens unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der regionalen Bereinigungsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen,
3. Bereitstellung der Informationen der Bereinigung zur Einsicht und zum Download in einer Online-Anwendung (Webviewer),
4. fristgerechten Übermittlung der Bereinigungsdaten sowie erforderliche Korrekturlieferungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
5. Übermittlung von Daten zu bereinigungsrelevanten Selektivverträgen über den GKV-Spitzenverband an die Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie
6. Datenaufbewahrung und Löschung.
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Umsetzung des Bereinigungsverfahrens wie folgt:
1. Annahme von HzV Teilnehmerdaten,
2. Durchführung des Bereinigungsverfahrens unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der regionalen Bereinigungsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen,
3. Bereitstellung der Informationen der Bereinigung zur Einsicht und zum Download in einer Online-Anwendung (Webviewer),
4. fristgerechten Übermittlung der Bereinigungsdaten sowie erforderliche Korrekturlieferungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
5. Übermittlung von Daten zu bereinigungsrelevanten Selektivverträgen über den GKV-Spitzenverband an die Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie
6. Datenaufbewahrung und Löschung.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigsburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit bis zu drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal jeweils um weitere 24 Monate zu verlängern, längstens bis zum 31.07.2033 (Verlängerungsoption).
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit bis zu drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimal jeweils um weitere 24 Monate zu verlängern, längstens bis zum 31.07.2033 (Verlängerungsoption).
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 156 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens ein bundesweiter Referenzauftrag einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem Versichertenvolumen von mindestens 500.000 aus dem Bereich Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 73b Abs. 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung anzugeben - Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. (Eigenerklärung Referenzen (38))
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens ein bundesweiter Referenzauftrag einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem Versichertenvolumen von mindestens 500.000 aus dem Bereich Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 73b Abs. 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung anzugeben - Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025. (Eigenerklärung Referenzen (38))
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025)
(Eigenerklärung Umsatz (37))
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall
• Vermögensschäden 7 Mio. Euro
• Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 3 Mio. Euro
Diese ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten.
(Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40))
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall
• Vermögensschäden 7 Mio. Euro
• Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 3 Mio. Euro
Diese ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten.
(Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40))
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Dokument "Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63)"
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Tariftreueversprechen gemäß Bundestariftreuegesetz (BTTG)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zusätzliche Angaben:
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Verfahrensbeschreibung (Umfang bis maximal 10 DIN A4-Seiten) im PDF-Format beizufügen. In dem Kurzkonzept ist kurz und schlüssig darzulegen, wie unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Meilensteine eine Implementierung über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen kann (siehe Ziffer 5 der BWB).
>> Dem Angebot ist im Weiteren der ordnungsgemäß ausgefüllte Fragenkatalog Webviewer beizufügen (siehe Ziffer 6 der BWB). Im Bedarfsfall erfolgt eine verifizierende Teststellung zum Webviewer.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (siehe Ziffer 7 der BWB):
> Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin (siehe Anlage 1 Sicherheitskonzept des Auftragnehmers (60.1)) das vom Bieter selbst erstellte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt. Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung.
> Im Weiteren hat der Bieter ein Löschkonzept beizufügen (siehe § 9 der AVV (60)). Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u. a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält.
> Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt Anlage 2 „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (60.2).
> Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus (siehe Formblatt Anlage 3 „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ (60.3)).
> Der vom Auftragnehmer nach § 10 der AVV zu bestellende Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen (siehe Formblatt Anlage 4 - Ansprechpartner“ (60.4)).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Vermögensschaden pauschal je Schadensereignis 7.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41),
Zusätzliche Angaben:
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Verfahrensbeschreibung (Umfang bis maximal 10 DIN A4-Seiten) im PDF-Format beizufügen. In dem Kurzkonzept ist kurz und schlüssig darzulegen, wie unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Meilensteine eine Implementierung über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen kann (siehe Ziffer 5 der BWB).
>> Dem Angebot ist im Weiteren der ordnungsgemäß ausgefüllte Fragenkatalog Webviewer beizufügen (siehe Ziffer 6 der BWB). Im Bedarfsfall erfolgt eine verifizierende Teststellung zum Webviewer.
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (siehe Ziffer 7 der BWB):
> Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin (siehe Anlage 1 Sicherheitskonzept des Auftragnehmers (60.1)) das vom Bieter selbst erstellte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt. Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung.
> Im Weiteren hat der Bieter ein Löschkonzept beizufügen (siehe § 9 der AVV (60)). Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u. a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält.
> Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt Anlage 2 „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (60.2).
> Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus (siehe Formblatt Anlage 3 „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ (60.3)).
> Der vom Auftragnehmer nach § 10 der AVV zu bestellende Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen (siehe Formblatt Anlage 4 - Ansprechpartner“ (60.4)).
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Vermögensschaden pauschal je Schadensereignis 7.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41),
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 1b1502a8-8606-4036-899f-cae370133784
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 142-515853 (2026-07-24)