Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien

Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/Vergabestelle

Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zur Unterbringung wohnungsloser Familien

Deadline

Deadline 2026-06-29

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Referenznummer: SOZ-2026-0002
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung/Betriebsführung Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschriebener Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft (Flexi-Heim) "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" für die Dauer von zehn Jahren. Die genannte Unterkunft dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Im Zuge der Übernahme der Betreibertätigkeit tritt der*die ausgewählte Bieter*in (Auftragnehmerin, AN) außerdem auf Seiten der Landeshauptstadt München (LHM) in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin des Gebäudes ein. Bei dem Objekt in der Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101 handelt es sich um ein neugebautes Flexi-Heim zur vorübergehenden Unterbringung wohnungsloser Familien. Informationen zum Objekt und zur Verteilung der insgesamt 139 Bettplätze können den beigefügten Grundrissplänen sowie der Objektbeschreibung entnommen werden. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte diese Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sowie alle von dem*der Bieter*in mit dem Angebot eingereichte Unterlagen sind. Nach erfolgreicher Übergabe des Objektes beginnt zudem das Mietvertragsverhältnis zwischen der AN und der Eigentümerin. Betreffender, bereits im Vorfeld zwischen der Eigentümerin und der LHM geschlossener Mietvertrag vom 11.04.2024 sowie der 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 12.05.2026 werden als Anlagen 6 und 6a ebenfalls mit Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der*die Bieter*in demnach zum Abschluss zweier Vertragsverhältnisse bereit: der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" mit der AG und dem Mietvertragsverhältnis mit der ANDO Vermögensverwaltung GmbH über dasselbe Objekt für die Dauer der Betriebsführung. In ihrer Funktion (Betriebsführung der Unterkunft) übernimmt die AN die zentrale Rolle für die Abläufe im Flexi-Heim und ist als Generalmieter gemäß der im Mietvertrag mit der Eigentümerin festgelegten Aufgabenverteilung verantwortlich für den Erhalt des einwandfreien Zustands des Objektes und seiner Ausstattung. Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien in der Wohnungslosenunterkunft "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" beginnt mit Zuschlagserteilung zu laufen. Der Leistungsbeginn orientiert sich an der Übergabe des Gebäudes durch die Eigentümerin, welche nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt und für den 01. September 2026 geplant ist. Eine Verzögerung um bis zu drei Monate kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit erfolgreicher Übergabe des Objektes setzt die 30jährige Laufzeit des Mietvertrags zwischen der Eigentümerin und der LHM ein. Die AN tritt zeitgleich anstelle der LHM als Mieter in das Mietvertragsverhältnis ein, sodass zu diesem Zeitpunkt alle Verpflichtungen der AN aus dem Mietvertrag, insbesondere hinsichtlich des Gebäudeunterhalts sowie die Zahlung des Mietzinses, für die Dauer der Dienstleistungsvereinbarung (10 Jahre) einsetzen. Im Anschluss an die Übergabe (und ggf. bereits zuvor) hat die AN das Objekt entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnungslosenunterkunft herzurichten. Die dafür erforderliche Ausstattung des Objektes mit beweglichem Mobiliar ist von der AN im Vorfeld zu organisieren und anschließend eigenverantwortlich durchzuführen. Nach erfolgreicher Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM sowie ggf. die AN, erfolgt die Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Sodann kann mit der Unterbringung der wohnungslosen Familien in dem Objekt begonnen werden (Belegungsbeginn). Der Belegungsbeginn hat so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Übergabe, zu erfolgen. Die Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung und Betriebsführung von 139 Bettplätzen für wohnungslose Familien beträgt zehn Jahre ab Zuschlagserteilung. Das so errechnete Vertragsende stellt auch das Ende des Mietverhältnisses für die AN dar, sodass die LHM zu diesem Zeitpunkt automatisch erneut auf Mieterseite in das Mietvertragsverhältnis mit der Eigentümerin eintritt. Beide Vertragsverhältnisse enden für die AN folglich nach vorgegebenem Zeitablauf und bedürfen keiner zusätzlichen Kündigung. Die AG behält für die Dauer der Vertragslaufzeit das alleinige Belegungsrecht der Unterbringungsplätze. D.h., es ist allein der AG vorbehalten, den unterzubringenden Personen einen Vorschlag zur Unterbringung im Flexi-Heim "Heinrich-Wieland-Straße 99 und 101" zu machen. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 80 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohner*innen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt setzt sich zusammen aus der anteiligen Nettomiete pro Bettplatz, die die AN an die Eigentümerin zu leisten hat, und den von dem*der Bieter*in zu kalkulierenden Betriebsführungskosten pro Bettplatz. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe Punkt A.V. Vergütung in der Leistungsbschreibung). Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Unterkünften 📦
Postleitzahl: 81735
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung von Raumaufteilung und Raumnutzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: s. Vertragsunterlagen insb. Leistungsbeschreibungen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Sie verpflichten sich für die Dauer der Auftragsausführung eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden und von mindestens 3.000.000 Euro für Sachschäden und von mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bitte bestätigen Sie die Verpflichtung mit "ja". Hinweis: Der Versicherungsnachweis ist mit Angebotseinreichung oder bis spätestens Betriebsbeginn der Auftraggeberin vorzulegen und für die Aufnahme des Betriebes zwingend notwendig. Einzelheiten zur erforderlichen Versicherung ergeben sich auch aus der Leistungsbeschreibung.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gibt Anforderungen an bspw. Personal, welche aber erst nach Zuschlag nachgewiesen werden müssen. Daher wurde "noch nicht bekannt" bei den Anforderungen ausgewählt. Dies bezieht sich allein darauf, dass eine Einreichung noch nicht mit Angebotsabgabe erforderlich ist. Die Anforderungen ergeben sich aber bereits aus den Vergabeunterlagen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, S-Recht/Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Orleansplatz 11
Postleitzahl: 81667
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-soz@muenchen.de 📧
Telefon: 089 233 48858 📞
URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d0a93d4e7-4fbd20db103afe0d 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-363454 (2026-05-27)