Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die Bewer-bung von Auszubildenden und Dualen Studenten. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30.06.2030.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung einer Bewerberplattform für Auszubildende (Azubi-Portal)
Referenznummer: 2026-03#1382
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die Bewer-bung von Auszubildenden und Dualen Studenten. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30.06.2030.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stellenvermittlung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines EVB-IT Cloudvertrags über die Bereitstellung eines webbasierten Portals für die Bewerbung von Auszubildenden und Dualen Studenten. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2026 und endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 30.06.2030. Um eine möglichst hohe Reichweite zu erzielen, hat sich die Auftraggeberin entschieden, nicht nur mit einem, sondern mit bis zu drei Anbietern von geeigneten Bewerberplattformen entsprechend der Rangfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung einen eigenständigen Vertrag abzuschließen. Der Auftrag gliedert sich demnach in drei Lose: Los 1: Anbieter Rang 1 Wirtschaftlichkeitsbewertung Los 2: Anbieter Rang 2 Wirtschaftlichkeitsbewertung Los 3: Anbieter Rang 3 Wirtschaftlichkeitsbewertung Weitere Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens und den Konditionen der Leistungserbringung ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen insbesondere aus den Anlagen "Leistungsbeschreibung", "EVB-IT Cloudvertrag" und "Kriterienkatalog für Cloudleistungen".
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Zuschlags- und Bindefrist endet mit Ablauf des 30.06.2026”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ein Bieter muss über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) verfügen. Ein entsprechendes gültiges und von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Bieter muss über ein nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) verfügen. Ein entsprechendes gültiges und von einer bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierten Stelle ausgestelltes digitales Zertifikat inkl. passender Anwendbarkeitserklärung (Statement of Applicability, SoA) ist mit dem Angebot einzureichen. Die Vorlage des Originals bleibt vorbehalten. Gleichwertige Informationssicherheitsmanagementsystemstandards und gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt, wobei der Bieter in beiden Fällen die Gleichwertigkeit schlüssig darstellen und nachweisen muss.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YMAVA#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2-10
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 081-286559 (2026-04-24)