Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten sind die Vermittlung von Leasingverträgen inklusive der geforderten Serviceleistungen.
Der sich ergebende tatsächliche Bedarf ist nicht bekannt. In einer Umfrage haben rd. 300 Mitarbeitende Interesse am Fahrradleasing geäußert.
Für jedes Fahrrad ist ein Leasing-Einzelvertrag abzuschließen. Der in diesem Zusammenhang notwendige Überlassungsvertrag wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Online-Auftritt (Portal) des Auftragnehmers vorgehalten. Der Einzelleasingvertrag/ Überlassungsvertrag endet mit Ablauf der vertraglich bestimmten Leasingzeit von 36 Monaten. Die Leasing-Einzelverträge sind unabhängig von der Laufzeit des Rahmenvertrages.
Eine Durchführung der Dienstleistung ist zu gewährleisten, auch wenn der Einzel-Leasingvertrag im letzten Monat des Rahmen-Leasing-Vertrages abgeschlossen wurde.
Als Leasingobjekt kommen sowohl Fahrräder und Elektrofahrräder/ Pedelecs, die verkehrstechnisch als Fahrräder eingestuft sind (ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht) in Betracht. Hierzu zählen auch Fahrräder, die über einen Hilfsantrieb verfügen, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe). Gegenstand der Entgeltumwandlung kann somit nur ein Fahrrad im Sinne des § 63 a StVZO sein. Im Rahmen des Leasings dürfen Fahrräder bis zum Wert von 7.000,00 Euro brutto einschließlich leasingfähigen Zubehörs und etwaiger Sonderausstattungen oder konfigurierbarer Extras angeboten werden. Maßgeblich für den Preis des Fahrrads ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs, Großhändlers oder Einzelhändlers einschließlich der Umsatzsteuer (§4 Abs. 2 TV Fahrradleasing). Mitarbeiter der Landeshauptstadt Magdeburg haben freie Händlerwahl entsprechend der angebotenen Standorte/ Händler.
Der Auftragnehmer stellt für die Auftragsabwicklung ein kostenfreies, übersichtliches und intuitiv bedienbares browserbasiertes Online-Portal zur Verfügung, über das die Leasing-Einzelvertrage samt allgemeiner Leasingbedingungen zum Fahrradleasing verwaltet werden.
Der Auftraggeber erwartet einen aufwandsarmen, digitalen Prozess, der folgende Struktur aufweist und die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Online-Portal mit Arbeitgeberbereich und Beschäftigtenbereich, Händlersuche, Erinnerungsfunktion und Dokumentation für die Durchführung der fälligen Inspektionen, Vergleichsrechner, Berichtswesen mit Darstellung Anzahl der Teilnehmenden, Preisegmente der geleasten Fahrräder, Fahrradantrieb, Standorte der in Anspruch genommenen Händler.
--------------------------------------------------
Der ggf. notwendig werdende Testlauf des Portals wird durch Beschäftigte der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgen und geht in die Wertung des eingereichten Konzeptes ein ebenso die Bedienbarkeit während der Laufzeit.
- Hotline
- Sicherstellung der Verfügbarkeit der gesamten Einzelleasingvertragslaufzeit
- IT-Sicherheit
Mindestvoraussetzungen Leasing:
- mindestens jährlich eine Inspektion zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrrades (UVV-konform)
- Full-Service-Vertrag
- Zahlung per Lastschriftverfahren
- Sicherung der Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Übernahme des Fahrrads nach Leasingende + Übernahme aller dadurch anfallenden Kosten. (ESTGB §37B)
- Vollkaskoversicherung mit Versicherungsschutz für Absicherung bei Unfallschäden, Transportschäden, Sturzschäden, Fallschäden, Elektronikschäden, Elementarschäden, Bedienungsfehler, Handhabungsfehler, Diebstahl- inkl. Teildiebstahl, Raub, Vandalismus, Schäden durch Dritte, Feuchtigkeitsschäden am Akku, Produktions-, Konstruktions- und Materialfehler
- Keine Kostendeckelung
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Bagatellschadensgrenze
- Schäden und Folgeschäden durch defekte Akkus sind versichert
- Zeitwertentschädigung mit einer GAP-Deckung, insbesondere für den Fall von Diebstahl oder Totalschaden, enthalten)
- Eigenverschulden versicherbar
- Europaweiter Versicherungsschutz 24/ 7
- Schadenabwicklung ausschließlich über den Fachhändler (keine Beteiligung der Landeshauptstadt Magdeburg)
- Private Mitbenutzung durch Familienangehörige soll gegeben sein
-----------------------------------
- Vertragsbeendigung bei Störfällen: z.B. bei Tod, Kündigung/ Ausscheiden des Mitarbeiters, Wegfall der Gehaltszahlung usw.
- Online-Portal, Hotline (Siehe Ausführung oben und in der Leistungsbeschreibung)