Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Betriebsbeschreibung: Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Insbesondere sollen die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden und die Anzahl der vorhandenen Busse aus der Betriebsbeschreibung hervorgehen Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
2. Referenzen: Der Bieter muss eine Referenzliste mit mindestens 2 Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen, beifügen:
- Auftragsausführung innerhalb der letzten drei Jahre,
- regelmäßig erbrachte Personenbeförderungsleistungen (z. B. Schulbusleistungen, Linienbusverkehr, Werksverkehr o. ä.),
- Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschl. Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners und Telefonnummer.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
3. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Reisebusse folgende Anforderungen erfüllen:
- es handelt sich um zur Personenbeförderung geeignete und bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß §§ 16 ff. BOKraft,
- sie haben mindestens Abgasnorm Euro VI,
- sie sind klimatisiert und verfügen über jeweils ausreichenden Gepäckstauraum und
- sie sind mit jeweils mindestens 50 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz zugelassen.
4. Nachweis durch die Vorlage von Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I , dass die o. g. Busse bereits zur Verfügung stehen und die gestellten Anforderungen erfüllen
oder,
sofern die Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch anzuschaffen sind, Erläuterung, welche Reisebusse beschafft werden sollen (Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze) sowie Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z.B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
5. Eigenerklärung, dass eine Genehmigung nach § 43 Personenbeförderungsgesetz für den Sonderlinienbusverkehr spätestens zum Vertragsbeginn am 01.01.2024 vorliegen wird.
6. Eigenerklärung, dass im Falle eines besonderen Transferbedarfes aufgrund stark angestiegener Zugangszahlen sowie im Fall von weiteren unvorhersehbaren Ausnahmesituationen während der Vertragslaufzeit die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten klimatisierten Reisebusses mit mindestens 50 Plätzen zzgl. Fahrersitz und ausreichendem Gepäckstauraum innerhalb von 24 Stunden gewährleistet wird.
Sollte die Bereitstellung und der Betrieb eines dritten Busses nicht gewährleistet werden können, führt dieses zum Ausschluss des Angebotes.
7. Erläuterung, wie der Bieter beim Ausfall eines Fahrzeugs sicherstellt, dass kurzfristig ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird. Erwartet wird eine nachvollziehbare Erklärung mit Angabe, wie lange die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges dauert.
Sollte innerhalb von 24 Stunden nach Ausfall kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden können, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.