Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Sofern die nachstehenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Nummerierung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen in einer in sich abgeschlossenen Form beantwortet werden. Querverweise werden vom Beschaffungsamt des BMI grundsätzlich als nicht relevante Zusatzinformation angesehen. Die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, um das Angebot umfassend prüfen zu können.
Die Nachweise sind für jedes Los einzureichen.
Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit insgesamt mindestens drei (weitere Detailierung weiter unten, unter "als gleichwertig werden Referenzen angesehen [...]) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Erstellung von mindestens 6 Messeständen pro Jahr mit einer Größe pro Messestand zwischen 60qm und 300qm
Bei mindestens zwei der eingereichten Referenzen müssen Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt worden sein. Benennen Sie diese innerhalb der Referenz.
Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein.
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Eigenerklärung Sprache und Qualifikationen
Benennen Sie in Tabellenform einen Pool von 10 Mitarbeiter/innen (Hinweis: Es sind mehrere Messeauftritte zur selben Zeit möglich), die von Ihnen für den Auf- und Abbau der Messestände nach Zuschlagserteilung eingesetzt werden sollen.
Das von Ihnen eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache beherrschen sowie eine Qualifikation als Projektleiter/-in Messebau" beziehungsweise eine Qualifizierung/Zertifizierung als "Sachkundige/-r Messebautechniker/-in" nachweisen. Das eingesetzte Fachpersonal muss zudem über Messebauerfahrungen verfügen. Der Nachweis über die Qualifikation sowie die Erfahrungswerte im Messebau sind gemeinsam mit der Tabelle einzureichen.
Im Weiteren müssen mindestens vier weitere Personen über mehrjährige Messebauerfahrung und einen Berufsabschluss als Schreiner/in, Holzmechaniker/in Möbelbau oder Innenausbau, Tischler/in, Ausstellungs- bzw. Bühnentischler/in oder Raumausstatter/in verfügen. Aus diesem Grund bitten wir Sie den jeweiligen Berufsabschluss und die Erfahrungsjahre im Messebau ebenfalls in der Tabelle zu hinterlegen. Diese Personen müssen die deutsche Sprache nach der vierten Stufe (B2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) beherrschen. Wir behalten uns vor ggf. Zertifikate zur Prüfung nachzufordern.
Hinweis Umweltmanagementsystem ab 2024
In unseren Ausschreibungen mit Bezug zu Messebauleistungen, werden ab 2024 nur noch Unternehmen als geeignet erachtet die ein zumindest nach DIN ISO EN 14001:2015 oder EMAS-Verordnung zertifizierts sUmweltmanagementsystem eingerichtet haben, betreiben und aufrechterhalten.