Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten für die Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten für die Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg
FM-2023-010”
Produkte/Dienstleistungen: Finanzberatung, Bearbeitung und Clearing von Finanzgeschäften📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung von...”
Kurze Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten für die Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg.
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, sucht einen Dienstleister zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten für die Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Auftrag über die Bereitstellung von Daten auf Basis des gesamten vom Auftragnehmer bewertbaren Anlageuniversums für
- eine Negativliste,
- Treibhausgasemissionen nach dem Lebenszyklusansatz,
- Umsatzanteile mit wesentlichen Beiträgen zu Umweltzielen der EU nach der EU-Taxonomie.
Diese Daten können von den folgenden "Bezugsberechtigten", die nach §§ 3 bis 5 NaFiBWG das NaFiBWG anwenden müssen oder sollen, beim Auftragnehmer abgerufen werden:
- dem Land Baden-Württemberg und seinen Dienststellen,
- den Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg,
- allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts, an denen das Land Baden-Württemberg, ggfs. auch nur mittelbar, mehrheitlich beteiligt ist.
Der Kreis der Bezugsberechtigten ist dynamisch und richtet sich nach den jeweils gültigen Vorgaben des NaFiBWG.
Die Ausschreibung beinhaltet auch den Online-Zugang für vom Auftraggeber benannte nutzungsberechtigte Personen zu einem Portal des Bieters.
Die Laufzeit des Vertrages ist nicht begrenzt.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den veröffentlichten Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wählt die 5 Bewerber, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus
Das Auswahlverfahren gestaltet sich...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wählt die 5 Bewerber, die er zur Abgabe von Angeboten auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als 5 geeigneten Bewerbern bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der zu Ziffer III.1.3) lit. a) eingereichten Referenzen. Dabei gilt:
Reicht ein Bewerber zu Ziffer III.1.3) lit. a) mehr als fünf Referenzen ein, soll er die fünf Referenzen zu Ziffer III.1.3) lit. a) benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird der Auftraggeber jeweils die ersten fünf dargestellten Referenzen werten. Die Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Der Auftraggeber wird die 5 Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren gewertete Referenzen nach Ziffer III.1.3) lit. a) mit dem ausgeschriebenen Auftrag am besten vergleichbar sind und am meisten erwarten lassen, dass der Bewerber die Ziele des Auftraggebers bestmöglich umsetzen wird.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Vertrag läuft auf unbestimmt Zeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
- Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
- Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
- Formlose, unterschriebene Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 S. 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach
§ 21 MiLoG belegt worden ist.
- Aktueller Auszug des Eintrages des Bewerbers im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH).
Die Bewerber sollen für Ihren Teilnameantrag möglichst das "Formblatt Teilnahmeantrag" verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und das gegen ihn kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Referenzen aus den letzten drei Jahren zu Aufträgen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern möglichst Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum Auftragsgegenstand, zum Auftragsvolumen und zum Auftragszeitraum machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es sind die folgenden in den Verfahrensunterlagen beigefügten Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- EU-Eigenerklärung Sanktionen Russland.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1)
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den...”
1)
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2)
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3)
Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) zu benennen.
4)
Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
5)
Bei Bewerbergemeinschaften sollen möglichst alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/ Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6)
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der
Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
7)
Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
8)
Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9)
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY68C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 089-274663 (2023-05-04)