1 Präambel In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt. Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit. Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere: • Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung, • Genehmigung der Gesamtplanung, • Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung, • Erstellung der Finanzierungsplanung, • Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling), • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, • Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und • Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB) Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich. Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de. 2 Leistungsbeschreibung Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland. Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden: 1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November) 2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen) 3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling 4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling 5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen. Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden. Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen. Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bergbautechnische Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Referenznummer: Vergabenummer: L27PT00002
Kurze Beschreibung:
1 Präambel
In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen.
Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt.
Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit.
Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere:
• Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung,
• Genehmigung der Gesamtplanung,
• Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung,
• Erstellung der Finanzierungsplanung,
• Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling),
• Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren,
• Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und
• Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB)
Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich.
Weitere Angaben zum StuBA und seiner Geschäftsstelle finden Sie unter https://www.braunkohlesanierung.de/ ; über die LMBV unter https://www.lmbv.de.
2 Leistungsbeschreibung
Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland.
Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden:
1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang
November)
2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum
von drei Wochen)
3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling
4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling
5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung
untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der
geotechnischen Sanierung von Innenkippen
Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen.
Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden.
Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen.
Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
In Folge der Wiedervereinigung wurde Anfang der 1990er Jahre innerhalb kurzer Zeit die Mehrzahl der in der früheren DDR betriebenen Tagebaue und Veredlungsanlagen stillgelegt. Neben der Bewältigung der sozialen Folgen sah sich die Bundesrepublik Deutschland damit in Anbetracht der zu sanierenden Tagebaurestlöcher sowie Altlasten auch vor eine große ökologische Aufgabe gestellt. Der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben sich dieser Aufgabe im nationalen Interesse gemeinsam gestellt und in der ersten Hälfte der 1990er Jahre die sogenannte Braunkohlesanierung als ökologisches Großprojekt begonnen.
Die Finanzierung der Braunkohlesanierung mit öffentlichen Mitteln wurde zwischen Bund und Ländern zunächst über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vereinbart und wird seitdem in fünfjährigen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA) – derzeit gilt das VA VII mit einer Laufzeit von 2023 bis 2027 – geregelt.
Der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) ist das Entscheidungsgremium zur Umsetzung der Verwaltungsabkommen und zur Sicherung einer effizienten Durchführung der Braunkohlesanierung. Mitglieder sind Vertreter von Bund und den o. g. vier Braunkohleländern. Im StuBA wirkt außerdem die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen – mit dem Bund als Alleingesellschafter – und Projektträger der Braunkohlesanierung mit.
Auftrag und Aufgaben des StuBA sind gemäß seiner Geschäftsordnung insbesondere:
• Setzung von Prioritäten und Schaffung von länderübergreifenden Grundlagen und Maßstäben für die Sanierungsplanung,
• Genehmigung der Gesamtplanung,
• Genehmigung der Projekte und Maßnahmen einschließlich deren Budgetierung,
• Erstellung der Finanzierungsplanung,
• Controlling der Aufgaben- und Projektplanung (vorlaufendes Controlling),
• Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren,
• Kontrolle der Verwendungsnachweise (nachlaufendes Controlling) und
• Schlichtung von strittigen Fragen, insbesondere aus der Arbeit der Regionalen Sanierungsbeiräte (RSB)
Die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS StuBA) mit Sitz in Berlin leistet gemäß ihrer eigenen Geschäftsordnung die erforderliche organisatorische und fachliche Zuarbeit des StuBA. Dabei ist sie eine eigenständige organisatorische Einheit innerhalb der LMBV und ausschließlich gegenüber dem StuBA verantwortlich.
Die Bund-Länder-Geschäftsstelle (GS StuBA) für die Braunkohlesanierung beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an eine/-n Auftragnehmer/-in zu vergeben. Gesucht wird dabei ein/-e Auftragnehmer/in, der/die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung und insbesondere der Braunkohlesanierung in Ostdeutschland.
Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden:
1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang
November)
2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum
von drei Wochen)
3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling
4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling
5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung
untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der
geotechnischen Sanierung von Innenkippen
Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem/-r Auftragnehmer/-in einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen.
Der/Die Auftragnehmer/-in hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden.
Der/Die Auftragnehmer/-in muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen.
Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom/von der Auftragnehmer/-in in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: Vergabenummer: L27PT00002
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anton-Wilhelm-Amo-Straße 60
Postleitzahl: 10117
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2029 und vom 01.01.2030 bis 31.12.2030 werden jeweils als Optionen ausgeschrieben.
Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt bis spätestens 15.11. des vorherigen Vertragsjahres.
Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen:
- gesicherte Finanzierung für die Durchführung der Maßnahme
- zufriedenstellende Leistung der bis dahin erbrachten Beratungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Optionen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2029 und vom 01.01.2030 bis 31.12.2030 werden jeweils als Optionen ausgeschrieben.
Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt bis spätestens 15.11. des vorherigen Vertragsjahres.
Die Beauftragung der jeweiligen Option erfolgt unter den nachfolgenden Bedingungen:
- gesicherte Finanzierung für die Durchführung der Maßnahme
- zufriedenstellende Leistung der bis dahin erbrachten Beratungen
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Optionen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des mit dem Angebot eingereichten Konzeptes 60 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen nach § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis der zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweise der erlaubten Berufsausübung
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 2 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich
der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis der zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweise der erlaubten Berufsausübung
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 2 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich
der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EUPunkt 3.1): .
- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen .
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
.
Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle:
- eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und
- der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt,
.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EUPunkt 3.1): .
- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen .
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
.
Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle:
- eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und
- der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetzt § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt,
.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
.
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, (siehe auch: Möglicherweise geforderte Mindeststandards).
.
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
.
Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
Der/die Auftragnehmer/-in belegt anhand einer Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden des Projektteams einen erfolgreichen Abschluss einer Hochschulausbildung (Diplom/Master) in einer der folgenden oder vergleichbaren Studiengänge besitzen:
• Bergbau
• Wirtschaftswissenschaften
• Geowissenschaften
sowie, dass in zwei der nachfolgenden Bereiche der/die Projektleiter/-in des Projektteams eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen besitzt und dass der/die Projektmitarbeiter/-in eine Referenz zur
• Braunkohlesanierung
• Altbergbausanierung
• Stilllegung von Bergbauanlagen
• Betriebswirtschaftlichen Bewertung von bergbaulichen Sanierungen
besitzt.
.
Zur Aufgabenerfüllung sind durch den/die Auftragnehmer/-in spezifische bergbautechnische Kenntnisse in folgenden Bereichen erforderlich:
a) Sanierung unverdichteter Innenkippen/Kippensysteme mit setzungsfließgefährdetem Kippenmaterial
b) Altbergbausanierungsverfahren/Untertägiger Bergbau auf Braunkohle
.
Der Anbieter belegt seine Eignung mit jeweils einer Referenz zu den aufgeführten zwei Bereichen (nicht älter als fünf Jahre).
.
Der/die Anbieter/-in fügt eine Referenz über eine internationale Beratungstätigkeit im Bereich Bergbaustilllegung/ Bergbausanierung den Angebotsunterlagen bei (nicht älter als fünf Jahre).
.
Erfahrungen des/-r Anbieters/-in aus der Tätigkeit in mindestens einem Fach- bzw. Berufsverband mit Bezug zu der hier beschriebenen Prüf- und Beratungstätigkeit sind den Angebotsunterlagen mit beizufügen. Es ist eine Eigenerklärung zur aktiven Mitwirkung des Unternehmens oder von Mitarbeitenden im Projektteam in einem Fach- und Berufsverband anzugeben; z. B durch Mitwirkung in konkret zu benennenden Fachausschüssen.
.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
• Beratendes Unternehmen / beratende öffentliche Einrichtung
• Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit
• Vertragslaufzeit
• Ansprechpartner des/der beratenden Unternehmen/-s bzw. beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen
.
Der/die Auftragnehmer/-in stand bzw. steht in den letzten drei Jahren in keinem direkten Auftragsverhältnis oder als Nachunternehmer im Auftragsverhältnis mit der LMBV. Dies bedeutet, dass eine Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen der LMBV ausgeschlossen war bzw. ist. Im Falle der Beauftragung darf parallel kein Auftrag mit der LMBV eingegangen werden.
.
Der/die Auftragnehmer/-in war in den letzten drei Jahren nicht Arbeitnehmer/-in der LMBV.
.
Beide zuvor genannten Kriterien sind anhand einer Eigenerklärung durch den/die Auftragnehmer/-in nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
.
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, (siehe auch: Möglicherweise geforderte Mindeststandards).
.
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
.
Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen:
Der/die Auftragnehmer/-in belegt anhand einer Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden des Projektteams einen erfolgreichen Abschluss einer Hochschulausbildung (Diplom/Master) in einer der folgenden oder vergleichbaren Studiengänge besitzen:
• Bergbau
• Wirtschaftswissenschaften
• Geowissenschaften
sowie, dass in zwei der nachfolgenden Bereiche der/die Projektleiter/-in des Projektteams eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen besitzt und dass der/die Projektmitarbeiter/-in eine Referenz zur
• Braunkohlesanierung
• Altbergbausanierung
• Stilllegung von Bergbauanlagen
• Betriebswirtschaftlichen Bewertung von bergbaulichen Sanierungen
besitzt.
.
Zur Aufgabenerfüllung sind durch den/die Auftragnehmer/-in spezifische bergbautechnische Kenntnisse in folgenden Bereichen erforderlich:
a) Sanierung unverdichteter Innenkippen/Kippensysteme mit setzungsfließgefährdetem Kippenmaterial
b) Altbergbausanierungsverfahren/Untertägiger Bergbau auf Braunkohle
.
Der Anbieter belegt seine Eignung mit jeweils einer Referenz zu den aufgeführten zwei Bereichen (nicht älter als fünf Jahre).
.
Der/die Anbieter/-in fügt eine Referenz über eine internationale Beratungstätigkeit im Bereich Bergbaustilllegung/ Bergbausanierung den Angebotsunterlagen bei (nicht älter als fünf Jahre).
.
Erfahrungen des/-r Anbieters/-in aus der Tätigkeit in mindestens einem Fach- bzw. Berufsverband mit Bezug zu der hier beschriebenen Prüf- und Beratungstätigkeit sind den Angebotsunterlagen mit beizufügen. Es ist eine Eigenerklärung zur aktiven Mitwirkung des Unternehmens oder von Mitarbeitenden im Projektteam in einem Fach- und Berufsverband anzugeben; z. B durch Mitwirkung in konkret zu benennenden Fachausschüssen.
.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
• Beratendes Unternehmen / beratende öffentliche Einrichtung
• Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit
• Vertragslaufzeit
• Ansprechpartner des/der beratenden Unternehmen/-s bzw. beratenden öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen
.
Der/die Auftragnehmer/-in stand bzw. steht in den letzten drei Jahren in keinem direkten Auftragsverhältnis oder als Nachunternehmer im Auftragsverhältnis mit der LMBV. Dies bedeutet, dass eine Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen der LMBV ausgeschlossen war bzw. ist. Im Falle der Beauftragung darf parallel kein Auftrag mit der LMBV eingegangen werden.
.
Der/die Auftragnehmer/-in war in den letzten drei Jahren nicht Arbeitnehmer/-in der LMBV.
.
Beide zuvor genannten Kriterien sind anhand einer Eigenerklärung durch den/die Auftragnehmer/-in nachzuweisen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80106-26
Postanschrift: Knappenstraße 1
Postleitzahl: 01968
Postort: Senftenberg
Region: Oberspreewald-Lausitz
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.lopp@lmbv.de📧
Telefon: +49 3573 84-4472📞
Fax: +49 3573 84-4643 📠
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Adresse des Käuferprofils: https://einkauf.lmbv.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
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Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://einkauf.lmbv.de🌏
Teilnahme-URL: https://einkauf.lmbv.de🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Beratungskonzeptes, der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Beratungskonzept und deren Präsentation" zu 60 % und das Kriterium "Angebotspreis" zu 40 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag dargestellten Punktebewertung ein.
Es erfolgt keine Vergütung der Präsentation seitens der LMBV.
Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird.
.
Die Bewertung der Präsentation nimmt ein Gremium aus 4 Vertretern der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS-StuBA) vor.
.
Als Präsentationszeitraum sind voraussichtlich die KW29 bis KW31 2026 vorgesehen, sodass die Bieter sich in diesem Zeitraum für die Präsentationen verfügbar halten sollten. Der exakte Präsentationstermin wird kurzfristig bekanntgegeben.
.
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Honoroarermittlungsblätter für Zeithonorare (Zeitraum 2026-2030)
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission)
.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
.
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- sonstige Preisermittlungsgrundlagen (falls erforderlich)
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachauftragnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Beratungskonzeptes, der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium "Beratungskonzept und deren Präsentation" zu 60 % und das Kriterium "Angebotspreis" zu 40 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag dargestellten Punktebewertung ein.
Es erfolgt keine Vergütung der Präsentation seitens der LMBV.
Der Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird.
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Die Bewertung der Präsentation nimmt ein Gremium aus 4 Vertretern der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung (GS-StuBA) vor.
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Als Präsentationszeitraum sind voraussichtlich die KW29 bis KW31 2026 vorgesehen, sodass die Bieter sich in diesem Zeitraum für die Präsentationen verfügbar halten sollten. Der exakte Präsentationstermin wird kurzfristig bekanntgegeben.
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Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Honoroarermittlungsblätter für Zeithonorare (Zeitraum 2026-2030)
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
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Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission)
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Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- sonstige Preisermittlungsgrundlagen (falls erforderlich)
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen der Nachauftragnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 100-363243 (2026-05-26)