Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag im weiteren Bereich Ingolstadt

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VGV) über die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen in den örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Beilngries, Eichstätt, Geisenfeld, Ingolstadt, Neuburg, Pfaffenhofen, Schrobenhausen.

Deadline

Deadline 2026-09-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag im weiteren Bereich Ingolstadt
Referenznummer: PV4-8010-07/26-1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VGV) über die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen in den örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Beilngries, Eichstätt, Geisenfeld, Ingolstadt, Neuburg, Pfaffenhofen, Schrobenhausen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsunternehmen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 412 478 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8

1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1: Beilngries, nördl. Teil
Geschätzter Wert ohne MwSt: 19 597 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im nördlichen Teil des örtlichen Zuständigkeitsbereichs der Polizeiinspektion Beilngries, d.h. in den Gemeindebereichen Stammham, Kipfenberg, Kinding, Denkendorf, Beilngries. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2: Beilngries, südl. Teil
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 294 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im südlichen Teil des örtlichen Zuständigkeitsbereichs der Polizeiinspektion Beilngries, d.h. in den Gemeindebereichen Altmannstein, Oberdolling, Mindelstetten, Pförring. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los 3: Eichstätt
Geschätzter Wert ohne MwSt: 45 738 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Gemeindebereiche Titting, Schernfeld, Pollenfeld, Walting, Mörnsheim, Dollnstein, Eichstätt, Wellheim, Adelschlag, Hitzhofen, Böhmfeld, Nassenfels, Egweil, Buxheim, Eitensheim - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Dauer: 12 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 0004
Titel: Los 4: Geisenfeld
Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 807 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Vohburg, Münchsmünster, Ernsgaden, Geisenfeld, Wolnzach, Baar- Ebenhausen und Reichertshofen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 0005
Titel: Los 5: Ingolstadt
Geschätzter Wert ohne MwSt: 182 045 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Stadtbereich Ingolstadt und den Gemeindegebieten Gaimersheim, Wettstetten, Hepberg, Lenting, Kösching, Großmehring und Manching. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: 0006
Titel: Los 6: Neuburg a.d. Donau
Geschätzter Wert ohne MwSt: 83 952 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Rennertshofen, Neuburg, Bergheim, Burgheim, Oberhausen, Weichering, Ehekirchen, Rohrenfels, Königsmoos, Karlshuld. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: 0007
Titel: Los 7: Pfaffenhofen a.d. Ilm
Geschätzter Wert ohne MwSt: 27 657 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Schweitenkirchen, Gerolsbach, Scheyern, Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Jetzendorf. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007

8️⃣
Interne Kennung: 0008
Titel: Los 8: Schrobenhausen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9 438 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Schrobenhausen, Langenmosen, Berg im Gau, Brunnen, Karlskron, Gachenbach, Aresing, Waidhofen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 00:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorzulegende Erklärungen / Nachweise sind der Übersicht im Dokument "01 Bewerbungsbedingungen", Ziffer 11, zu entnehmen. - ausgefüllte Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 GWB - ausgefüllte Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB - ausgefüllte Erklärung zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB, falls zutreffend - ausgefüllte Erklärung zum Mindestlohn - Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Bescheinigung der Eintragung in die PV-VOL-Datenbank, falls vorhanden -ausgefüllte Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Schadensfall und Jahr: Personenschäden 1.500.000 €, Sach- und Umweltschäden: 1.500.000 €, Vermögensschäden: 1.000.000 €, Bearbeitungsschäden 20.000 € - ausgefüllte Erklärung zum Unterauftragnehmer - ausgefüllte Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer - ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Akteneinsicht - ausgefüllte Einverständniserklärungen zur polizeilichen Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Erledigung der polizeilichen Aufträge vorgesehenen Personen, soweit bereits bekannt -Nachweise über den/die benötigten und vorhandenen Leichenwagen (jeweils durch Kopie des betr. Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I. Darüberhinaus sind Leistungsanforderungen/Mindestanforderungen, bei denen das Nichterfüllen bereits eines dieser Kriterien zum Ausschluss des gesamten Angebots führt: - ständige Erreichbarkeit über eine Telefonnummer - eine Reaktionszeit von ca. 60 Minuten ab Auftragserteilung bis zu Eintreffen am Einsatzort bei regulären Verkehrs- und Witterungsverhältnissen und - der nach Nr. 6 der Leistungsbeschreibung (Dokument "02 Vertragsunterlage", Abschnitt I, Ziffer 6) notwendige Fuhrpark
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Nationale Registrierungsnummer: 3022
Postanschrift: Esplanade 40
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: pp-obn.pp.pv4.vergabestelle@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 841-93431432 📞
URL: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/940ed89f-8889-4834-b97d-ebb34432b352 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/940ed89f-8889-4834-b97d-ebb34432b352 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: e431f950-4752-414c-871f-14b964f2e254
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89-21762411 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 161-579991 (2026-08-19)