Nach § 16 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) muss das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele und die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register und der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels mittels Monitoring überprüft werden. Der vorliegende Vertragsgegenstand umfasst die Erstellung des Berichts über die Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele als Berichtsteils c des Klimaschutz- und Projektionsberichtes 2027. Sollten die im KlimaG BW verankerten Ziele nicht erreicht werden, soll zudem eine erste Ur-sachenanalyse erfolgen sowie Perspektiven zur Schließung der Lücke aufgezeigt werden. Hierzu sind auch die Wirkungsbeiträge von und Wechselwirkungen mit Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen sowie wichtige Aspekte einer verursacherbezogenen Betrachtung einzubeziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bericht mit Projektionen von Treibhausgasemissionen nach § 16 KlimaG BW (Monitoring))
Referenznummer: LUBW-2026-0005
Kurze Beschreibung:
Nach § 16 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) muss das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele und die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register und der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels mittels Monitoring überprüft werden.
Der vorliegende Vertragsgegenstand umfasst die Erstellung des Berichts über die Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele als Berichtsteils c des Klimaschutz- und Projektionsberichtes 2027.
Sollten die im KlimaG BW verankerten Ziele nicht erreicht werden, soll zudem eine erste Ur-sachenanalyse erfolgen sowie Perspektiven zur Schließung der Lücke aufgezeigt werden. Hierzu sind auch die Wirkungsbeiträge von und Wechselwirkungen mit Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen sowie wichtige Aspekte einer verursacherbezogenen Betrachtung einzubeziehen.
Nach § 16 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) muss das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele und die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register und der Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels mittels Monitoring überprüft werden.
Der vorliegende Vertragsgegenstand umfasst die Erstellung des Berichts über die Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg sowie der Sektorziele als Berichtsteils c des Klimaschutz- und Projektionsberichtes 2027.
Sollten die im KlimaG BW verankerten Ziele nicht erreicht werden, soll zudem eine erste Ur-sachenanalyse erfolgen sowie Perspektiven zur Schließung der Lücke aufgezeigt werden. Hierzu sind auch die Wirkungsbeiträge von und Wechselwirkungen mit Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und der Europäischen Union zu berücksichtigen sowie wichtige Aspekte einer verursacherbezogenen Betrachtung einzubeziehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 419 750 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LUBW-2026-0005
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Postleitzahl: 76185
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Wo es sinnvoll und angezeigt ist, können Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden, um den Einfluss bestimmter Parameter auf Ergebnisse/Zielvariablen abzuschätzen. Bei Bedarf können sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf Sensitivitätsanalysen verständigen. Es obliegt dabei dem Auftragnehmer, ein passendes methodisches Vorgehen vorzuschlagen. In Abstimmung mit und nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann die Sensitivitätsanalyse durchgeführt werden.
Wo es sinnvoll und angezeigt ist, können Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden, um den Einfluss bestimmter Parameter auf Ergebnisse/Zielvariablen abzuschätzen. Bei Bedarf können sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf Sensitivitätsanalysen verständigen. Es obliegt dabei dem Auftragnehmer, ein passendes methodisches Vorgehen vorzuschlagen. In Abstimmung mit und nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers kann die Sensitivitätsanalyse durchgeführt werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 120 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt / nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Fehlende Angaben, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Daher ist es besonders wichtig, auf die Vollständigkeit Ihres Angebotes inkl. aller geforderten Erklärungen, Nachweise etc. zu achten (siehe Abschnitt A 9 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt / nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Fehlende Angaben, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Daher ist es besonders wichtig, auf die Vollständigkeit Ihres Angebotes inkl. aller geforderten Erklärungen, Nachweise etc. zu achten (siehe Abschnitt A 9 der Vergabeunterlagen).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung bei fehlender Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Besteht keine Eintragungspflicht ins Berufs- /Handelsregister, ist dem Angebot ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung beizufügen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz (Anlage 8) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 (Anlage 8).
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Anlage 8) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 (Anlage 8).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Anlage 8) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 (Anlage 8).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über abzuschließende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über abzuschließende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
Erklärung, dass die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Aktueller Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Anlage 9) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9) der in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt A 15.1.2.2 e) der Vergabeunterlagen) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Anlage 9) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste (Anlage 9) der in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt A 15.1.2.2 e) der Vergabeunterlagen) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Angabe Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (Anlage 1) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung: Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, sofern der Auftragswert, den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt, 10.000 EUR (netto) übersteigt. - Verpflichtungserklärung gemäß dem LTMG (siehe Anlage 5).
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen: Dem Angebot ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges
- Hinweis zur Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung: Gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto) nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgegeben haben. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, sofern der Auftragswert, den das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen erbringt, 10.000 EUR (netto) übersteigt. - Verpflichtungserklärung gemäß dem LTMG (siehe Anlage 5).
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen: Dem Angebot ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YTQA1CS3D#
> Es werden Angaben zum Bieter, insbesondere dessen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten, Größenklasse des Unternehmens, sowie Angabe der Umsatzsteuer-ID und der Nationalität des Eigentümers (Anlage 1) gefordert.
> Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
> Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
> Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3).
> Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4).
Weitere Nachweise:
> Projektleitung
Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung einschließlich der Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen
> Preis
Die für die Leistungserbringung angesetzten Kosten sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) einzutragen.
> Es werden Angaben zum Bieter, insbesondere dessen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten, Größenklasse des Unternehmens, sowie Angabe der Umsatzsteuer-ID und der Nationalität des Eigentümers (Anlage 1) gefordert.
> Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
> Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
> Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3).
> Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4).
Weitere Nachweise:
> Projektleitung
Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung einschließlich der Vertretung (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen
> Preis
Die für die Leistungserbringung angesetzten Kosten sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 7) einzutragen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 069-240864 (2026-04-07)