Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 8.000 Kubikmetern mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 16 Haufwerken bereitgestellt wurden. Bei den Abfällen handelt es sich um Bodenaushub. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04 der nicht nachweispflichtig ist. Bei der Ausschreibung handelt es sich um das Mengenlos 2, parallel erfolgt die Ausschreibung des Mengenlos 1 Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-08-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin TXL - UTR - Entsorgung nicht gefährlicher, PFAS-haltiger Boden VK2 und VK 3 Los 2
Referenznummer: 008_013_03_0005_0015
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 8.000 Kubikmetern mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 16 Haufwerken bereitgestellt wurden.
Bei den Abfällen handelt es sich um Bodenaushub. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04 der nicht nachweispflichtig ist.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um das Mengenlos 2, parallel erfolgt die Ausschreibung des Mengenlos 1
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Transport und Entsorgung von ca. 8.000 Kubikmetern mineralischen Abfällen, die auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel erzeugt und dort in 16 Haufwerken bereitgestellt wurden.
Bei den Abfällen handelt es sich um Bodenaushub. Für die Haufwerke liegt jeweils eine Analytik nach Vollzugshinweise, ErsatzbaustoffV EBV sowie PFAS-Leitfaden vor. Es handelt sich gemäß Analytik um ungefährlichen Boden, AVV-Nr. 17 05 04 der nicht nachweispflichtig ist.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um das Mengenlos 2, parallel erfolgt die Ausschreibung des Mengenlos 1
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 13405
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 3 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-09-11 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-02 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis Eintragung im Handels oder Berufsregister, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung
im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen: Die
Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: a) für Personenschäden 3 Mio. EUR b) für
sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach und Vermögensschäden) je Schadensereignis und einer Gesamtleistung
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen. Bei
Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den Mindestanforderungen
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Mindestanforderung an die Eignung und für die Berücksichtigung
im weiteren Vergabeverfahren gelten folgende Anforderungen an die Versicherungsbedingungen: Die
Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: a) für Personenschäden 3 Mio. EUR b) für
sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach und Vermögensschäden) je Schadensereignis und einer Gesamtleistung
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit mindestens dem Zweifachen der Deckungssummen. Bei
Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den Mindestanforderungen
entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb
Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,
Beförderer, Händler und Makler für den Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Diese ist nach
Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Entsorgung der Abfälle ist ein gültiger, amtlicher Nachweis (Efb
Zertifikat) nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
vorzulegen. Für den Transport der Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler,
Beförderer, Händler und Makler für den Abfallschlüssel 17 05 04 erforderlich. Diese ist nach
Aufforderung der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen, jedoch spätestens vor Auftragserteilung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 124 – Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen, immer mit dem Angebot einzureichen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Abteilung: Geschäftsstelle
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 03090138316📞
Fax: 03090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1
Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)
oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 153-556078 (2026-08-09)