Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A) Mindestanforderungen an BÜROREFERENZEN:
A.1. Allgemeine Forderungen:
Es sind zwei Referenzprojekte zur Verkehrsanlagenplanung sowie 3 Referenzprojekte zur Planung der Technischen Ausrüstung zu benennen.
Eine Projektbeschreibung in Wort und Bild liegt für die jeweiligen Referenzprojekte den Bewerbungsunterlagen bei.
A.2 Mindestanforderung an das Referenzprojekt 1 zur Planung besonderer Bahnkörper:
- Es handelt sich um den grundhaften Ausbau einer Straßenbahnverkehrsanlage mit besonderem Bahnkörper gemäß BOStrab §16.4 in einer Hauptverkehrsstraße im innerstädtischen Bereich
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen gemäß § 47 HOAI für die LPH 3-6 abgeschlossen und mit den Baumaßnahmen wurde mindestens begonnen. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 47 HOAI zu den LP 3 bis 6 erbracht. Die Leistungen umfassen den Gleis- und Haltestellenbau (inkl. Gleistrassierung im innerstädtischen Bereich). Die Leistungen müssen nicht durchgängig für ein Referenzprojekt erbracht worden sein. Der Nachweis der Erbringung der LP 3 bis 6 kann auch mit verschiedenen Referenzprojekten erfolgen. Für alle geforderten Leistungsphasen ist allerdings mind. eine Referenz nachzuweisen, sodass es mind. 1 bis maximal 4 Referenzprojekte sein können.
- Die Baukosten betrugen mindestens 3,0 Mio. Euro netto.
A.3. Mindestanforderung an das Referenzprojekt 2 zur Planung straßenbündiger Bahnkörper:
- Es handelt sich um den grundhaften Ausbau einer Straßenbahnverkehrsanlage mit straßenbündigem Bahnkörper gemäß BOStrab §16.4 in einer Hauptverkehrsstraße im innerstädtischen Bereich.
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen gemäß § 47 HOAI für die LPH 3-6 abgeschlossen und mit den Baumaßnahmen wurde mindestens begonnen. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 47 HOAI zu den LP 3 bis 6 erbracht. Die Leistungen umfassen den Gleis- und Haltestellenbau (inkl. Gleistrassierung im innerstädtischen Bereich). Die Leistungen müssen nicht durchgängig für ein Referenzprojekt erbracht worden sein. Der Nachweis der Erbringung der LP 3 bis 6 kann auch mit verschiedenen Referenzprojekten erfolgen. Für alle geforderten Leistungsphasen ist allerdings mind. eine Referenz nachzuweisen, sodass es mind. 1 bis maximal 4 Referenzprojekte sein können.
- Die Baukosten betrugen mindestens 3,0 Mio. Euro netto.
A.4. Mindestanforderung an die Referenzprojekte Planung Technische Ausrüstung:
A.4.1 Mindestanforderung an das Referenzprojekt Fahrleitung:
- Es handelt sich um die Planung der Fahrleitung gemäß §45 HOAI
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen gemäß § 45 HOAI für die LPH 3-6 abgeschlossen und mit den Baumaßnahmen wurde mindestens begonnen. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 45 HOAI zu den LP 3 bis 6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 500.000,00 Euro netto.
A.4.2 Mindestanforderung an das Referenzprojekt Niederspannung:
- Es handelt sich um die Planung der Niederspannung gemäß §45 HOAI
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI für die LPH 3-6 abgeschlossen und mit den Baumaßnahmen wurde mindestens begonnen. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 55 HOAI zu den LP 3 bis 6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 250.000,00 Euro netto.
A.4.3 Mindestanforderung an das Referenzprojekt Bahnstrom:
- Es handelt sich um die Planung des Bahnstromes gemäß §55 HOAI
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI für die LPH 3-6 abgeschlossen und mit den Baumaßnahmen wurde mindestens begonnen. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 55 HOAI zu den LP 3 bis 6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 500.000,00 Euro netto.
B.1 Allgemeine Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
- Das Projektteam muss aus mindestens 3 verschiedenen Personen bestehen
- Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines technischen Studiums als Master, Dipl.-Ing. oder Bachelor
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Berufserfahrung in der Planung von Straßenbahnbetriebsanlagen von mindestens 5 Jahren für die Projektleitung und mindestens 3 Jahren für die restlichen Teammitglieder
- Angaben zu den persönlichen Referenzen
Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden.
B.2. Anforderungen an die Referenz der Person für die Projektleitung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen gemäß A.2 oder A.3
- Die hier genannte Person war zuständig für die Projektleitung an den Leistungen gemäß § 47 HOAI in den Leistungsphasen 3-6.
B.3. Anforderungen an die Referenz der Person für Planung der Straßenbahnbetriebsanlagen:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen A.2 oder A.3
- Die hier genannte Person war an den Leistungen gemäß § 47 HOAI in den Leistungsphasen 3-6 beteiligt.
B.4. Anforderungen an die Referenz der Person für Planung der Technischen Ausrüstung:
- Es handelt es sich um die Planung der Technischen Ausrüstung für Straßenbetriebsanlagen.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß § 45 oder § 55 HOAI LP 3 - 6 erbracht.
- Die Realisierung der geplanten Baumaßnahme ist erfolgt. Die Inbetriebnahme erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages.
- Die anrechenbaren Kosten betrugen mindestens 100.000 Euro netto.