Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk. Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt. Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wurde der Altbau I saniert. Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade des Zwischenbaus und die Haupteingangsfassade des Zwischenbaus erneuert und der Zwischenbau selbst saniert. Im Anschluss soll die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden, ebenso das Zwischengebäude und die Außenanlagen. Außerdem muss die Sanierung des Glockenturm erfolgen. Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 690 m2. Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 18 680 m3. Höhe über Gelände ca. 14,50 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt.
Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wurde der Altbau I saniert.
Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade des Zwischenbaus und die Haupteingangsfassade des Zwischenbaus erneuert und der Zwischenbau selbst saniert.
Im Anschluss soll die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden, ebenso das Zwischengebäude und die Außenanlagen. Außerdem muss die Sanierung des Glockenturm erfolgen.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 690 m2.
Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 18 680 m3.
Höhe über Gelände ca. 14,50 m.
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt.
Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wurde der Altbau I saniert.
Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade des Zwischenbaus und die Haupteingangsfassade des Zwischenbaus erneuert und der Zwischenbau selbst saniert.
Im Anschluss soll die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden, ebenso das Zwischengebäude und die Außenanlagen. Außerdem muss die Sanierung des Glockenturm erfolgen.
Baudaten: Netto-Grundfläche (NGF) ca. 3 690 m2.
Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 18 680 m3.
Höhe über Gelände ca. 14,50 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dachdeckarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-07 📅
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 129-412115
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 119-288064
ABl. S-Ausgabe: 129
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Das Bauvorhaben erstreckt sich auf den 1874 (Altbau I) errichteten und 1886 (Altbau II) erweiterten Schulbau sowie den 1958 angebauten Zwischenbau. Bei dem Altbau, dem „dritten Schulhaus“ der Stadt Hof, handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk.
Die Generalsanierung wird in zwei Bauabschnitten (BA) umgesetzt.
Im ersten Bauabschnitt (1. BA) wurde der Altbau I saniert.
Im zweiten Bauabschnitt (2. BA) wird der Altbau II, die Innenhoffassade des Zwischenbaus und die Haupteingangsfassade des Zwischenbaus erneuert und der Zwischenbau selbst saniert.
Im Anschluss soll die Schulkantine im Erdgeschoss des Hauptgebäudes neu gestaltet werden, ebenso das Zwischengebäude und die Außenanlagen. Außerdem muss die Sanierung des Glockenturm erfolgen.
Bei den Dachdeckerarbeiten handelt es um eine altdeutsche Schieferdeckung in Verbindung mit verschiedenen Kupferblecheindeckungen im Traufbereich und den jeweiligen Dachgauben.
Die Dachform ist eine Sonderform mit vierseitig umlaufender Traufe und zwei Giebelscheiben, die mit einem durchlaufenden First verbunden sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 121 849 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pestalozziplatz 1, 95028 Hof
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angeben gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A zu machen: keine Angaben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hof
Bürgerzentrum
Karolinenstraße 40
95028 Hof
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 129-412115 (2023-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 114190.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge