Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Vgl. Eigenerklärung gem. Formblatt L 124.
Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht
oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Entsprechende Nachweise (je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
einzureichen.
B) Vgl. Eigenerklärung gem. Formblatt L 124:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123
oder §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im
Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
C) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, muss dieser auf Verlangen eingereicht werden.
D) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche
Sozialversicherung. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls ein Angebot die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen.
E) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
F) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127)
G) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG).
Die Bieter /Bietergemeinschaft werden darauf hingewiesen, dass
die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten
Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen.
Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.