Beschaffung Arbeitswagen

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle

Beschaffung von 3 sowie 3 weiteren optionalen Arbeitswagen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf

Deadline

Deadline 2026-06-23

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Arbeitswagen
Referenznummer: DUS-2026-0365
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 3 sowie 3 weiteren optionalen Arbeitswagen für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
3 Arbeitswagen sowie 3 weitere als Option Auslieferung schnellstmöglich
Dauer: 60 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Es können optional 3 weitere Arbeitswagen beschafft werden.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): E-Fahrzeug
Preis
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 40200
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden enthalten: Angabe des Auftragswert, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Lieferauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: inklusive der Zahl der Führungskräfte
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 €. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Unternehmen, die noch nicht volle drei Jahre in dem Bereich tätig sind (Newcomer), müssen die geforderten Angaben zu den Umsätzen nur für abgeschlossene Geschäftsjahre seit Beginn der Geschäftstätigkeit machen.)
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB
§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB
§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 05111-31001-70
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Postleitzahl: 40227
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: susi.ostwald@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 211-8996948 📞
URL: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e4a81a386-29d666c0f36062e0 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-352622 (2026-05-21)
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