Beschreibung der Beschaffung
Ergänzung zu II.1.4.)
Geschätzte Gesamtkosten gemäß Grobkostenschätzung des AG (brutto inkl. 19% Ust.):
KG: 200 Herrichten und Erschließen 110.000 EUR
KG: 300 Bauwerk - Baukonstruktion 2.980.000 EUR
KG: 400 Bauwerk - Technische Anlagen 790.000 EUR
KG: 500 Außenanlagen 510.000 EUR
KG: 600 Ersteinrichtung 220.000 EUR
Gesamt: 4,61 Mio EUR brutto inkl. 19 % Ust.
Grundstückskennwerte:
Anschrift: Hans Brandmann Weg 3, 97080 Würzburg
Gemarkung: Würzburg, Fl. Nr. 5110
zur Verfügung stehende Grundstücksfläche: ca. 2.880 m2
Gebäudekennwerte:
- Gebäudenutzung: Kindertageseinrichtung
- Geschosse: UG (Teilunterkellerung), EG und 1. OG
- BGF ca. 1.370 m2
- NUF ca. 937 m2
Terminvorausschau:
Hinweis: Der Rahmenterminplan bezieht sich nicht mehr auf aktuelle Zeiten, jedoch sind die geplanten Zeiträume je Leistung erkennbar.
- Beginn der Planungsleistungen: unmittelbar nach Abschluss VgV-Verfahren
- Planungsphase 2023-2024
- Baubeginn 2024
- geplante Gesamtfertigstellung/Inbetriebnahme zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 09/2025
Hierfür beabsichtigt das Universitätsklinikum Würzburg Leistungen folgender Leistungsbilder gemäß HOAI 2021 zu beauftragen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 2 bis 9 - vorerst nur Stufe 1B und 1C nach RLBau 2020 mit LPH 2 und 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen;
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster VHF
- Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.
- Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung mit Leistungen weiterer Leistungsstufen - auch teil- und / oder bauabschnittsweise - besteht nicht
- Vertragsabschluss auf Basis des Architektenvertrags nach Vergabehandbuch für freiberufliche Leistungen (VHF Bayern) inkl. Anlagen AVB / ZVB (Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Besondere Leistungen, die durch AN zu erbringen sind:
- Einarbeitung nach § 8 HOAI (LPH 2);
- Kostenberechnung nach DIN 276 in der dritten Gliederungsebene und nach Gewerken gegliedert (Stufe1)
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) und Verwendungsnachweis (Stufe 4 und 5);
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vorstellung des Entwurfs in der Stadtbildkommission der Stadt Würzburg (Stufe 1);
- Mitwirken bei der Erstellung der Projektanträge zur haushaltsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens (Stufe 1);
- Mitwirkung bei der Aufstellung einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung (Stufe1)
- Mitwirkung bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmungen; Unterstützung des UKW im Falle nachbarrechtlicher Wiederspruchs- und Klageverfahren (LPH 4);
- Mitwirken bei der Mittelabflussplanung (Stufe 3 und 4);
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9);
Eigene Leistungen des AG in der
LPH 4, Genehmigungsplanung:
- Führen von Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit sowie das Einreichen der Vorlagen;
LPH 7, Jeweils Mitwirkung bei der Vergabe (im bestehenden VMS Cosinex):
- Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche;
- Führen der Bewerber- und Bieterliste;
- Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern;
- Einholen von Angeboten;
- Durchführung der Submissionstermine und Erstellen der Niederschrift über die Submission;
- Führung von Aufklärungsgesprächen mit Bietern;
- Dokumentation des Vergabeverfahrens;
Es wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese wird vom AG als LPH 1 HOAI gewertet.
Weitere Unterlagen
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist durch die ausgewählten Bewerber ein den Anforderungen genügenden Lösungsvorschlag zu erstellen. Details hierzu sind der Anlage XVIII zu entnehmen. Für die Erstellung erhalten die ausgewählten Bewerber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12.750 EUR netto zzgl. Umsatzsteuer.
Die wesentlichen Informationen hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.