Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
I-30/2-03-2023-0004”
Produkte/Dienstleistungen: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Staatliches Berufsbildende Schulzentrum Hildburghausen
Haus I
98646 Hildburghausen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren für das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Hildburghausen (SBSZ) inkl. Lieferung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren für das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Hildburghausen (SBSZ) inkl. Lieferung, Fundament, Montage, Inbetriebsnahme und Schulungen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht
Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend (gilt für III 1.1-1.3). Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben.
• Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 12)
• Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Anlage 13)
• Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsaus-übung nachweisen kann
• Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
• Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
• Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
• Nachweis der Eintragung in einem Präqualifizierungsverzeichnis (sofern einschlägig)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen; bei Bewerbergemeinschaften):
- 2,5 Mio. € Personenschäden / pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen; bei Bewerbergemeinschaften):
- 2,5 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall
- 2,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden / pro Schadensfall
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versiche-rungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Anlage 14)
• Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (losübergreifend) (Anlage 05)
• Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG). (losüber-greifend) (Anlage 06)
• Jährlicher Gesamtumsatz in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (Anlage 15)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen (Anlage 16):
- Name des Auftraggebers
- Name des Ansprechpartners oder der Abteilung
- Telefonnummer
- Erbrachte Leistungen
- Auftragssumme
- Unterauftragnehmer
Bitte geben Sie mind. drei Referenzen mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unter-aufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Anlage 04)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten folgende Bestimmungen:
- Bewerbungsbedingungen (Aufforderung zur Angebotsabgabe)
- Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B (Anlage 19)
-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Bewerbungsbedingungen (Aufforderung zur Angebotsabgabe)
- Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B (Anlage 19)
- Auftragsspezifikationen gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 01)
Es gilt das ThürVgG. Der Auftragsgegenstand fällt in den Anwendungsbereich des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG), weshalb die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) ergebenden Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen als zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen (vgl. § 129 GWB) zum Vertragsbestandteil werden. Der/Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben), auf deren Angebot/e nach Abschluss der Wertung der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieter) sowie deren etwaig vorgesehene Nachunternehmer haben insbesondere die gemäß §§ 10 ff. ThürVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben und die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Nachweise vorzulegen (vgl. § 12 a ThürVgG). Folgende Anlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG ( Anlage 24.1)
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgelt-gleichheit §§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.2)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.3)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.4)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Anlage 24.5)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gilt das Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG in der geltenden Fassung
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über...”
Es gilt das Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG in der geltenden Fassung
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bietern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen über die Vergabeplattform. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Rückfragen der Bieter (Bewerber-/Bieterfragen) sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber/Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerber- bzw. Bieterinformationen der Vergabestelle einzusehen! Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist dort eingehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 084-258312 (2023-04-24)