Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern. Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden. Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer generativen KI-Plattform
Referenznummer: 104/26/12
Kurze Beschreibung:
Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern.
Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden.
Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern.
Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden.
Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 226 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: f6e058ef-8d7a-46bd-b9d2-00f8779d4259
Menge: 2500 Stück
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Postleitzahl: 27356
Stadt: Rotenburg (Wümme)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwicklung der letzten Jahre üblich. Jüngere Unternehmen legen entsprechende Unterlagen zur Kapitalausstattung, Finanzierung oder Versicherungsabsicherung vor, aus denen die Leistungsfähigkeit hervorgeht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwicklung der letzten Jahre üblich. Jüngere Unternehmen legen entsprechende Unterlagen zur Kapitalausstattung, Finanzierung oder Versicherungsabsicherung vor, aus denen die Leistungsfähigkeit hervorgeht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter weist mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer KI- oder SaaS-Plattform für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf Jahren nach. Jedes Referenzprojekt erfüllt mindestens folgende Kriterien:
• öffentlicher Auftraggeber (z. B. Gebietskörperschaft, Behörde oder öffentlicher Betrieb),
• Nutzerkreis von mindestens 100 Nutzern,
• Bereitstellung einer KI- oder SaaS-Plattform mit ähnlichem Funktionsumfang (z. B. Textgenerierung, Wissensrecherche, Rollen- und Rechtestruktur).
Der Nachweis erfolgt durch Ausfüllen der Anlage R – Referenzprojekte.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer KI- oder SaaS-Plattform für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf Jahren nach. Jedes Referenzprojekt erfüllt mindestens folgende Kriterien:
• öffentlicher Auftraggeber (z. B. Gebietskörperschaft, Behörde oder öffentlicher Betrieb),
• Nutzerkreis von mindestens 100 Nutzern,
• Bereitstellung einer KI- oder SaaS-Plattform mit ähnlichem Funktionsumfang (z. B. Textgenerierung, Wissensrecherche, Rollen- und Rechtestruktur).
Der Nachweis erfolgt durch Ausfüllen der Anlage R – Referenzprojekte.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter benennt einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weist eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation nach.
Der Nachweis erfolgt durch:
• Angabe der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Name, E-Mail, Telefon) und
• eine Kurzbeschreibung der Datenschutzorganisation (z. B. Zuständigkeiten, Prozesse, Verfahrensverzeichnis) in der Datenschutzdokumentation (Anlage B2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter benennt einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weist eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation nach.
Der Nachweis erfolgt durch:
• Angabe der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Name, E-Mail, Telefon) und
• eine Kurzbeschreibung der Datenschutzorganisation (z. B. Zuständigkeiten, Prozesse, Verfahrensverzeichnis) in der Datenschutzdokumentation (Anlage B2).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 148-538502 (2026-08-03)