Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Mitarbeiter-App
ZVS-20230727-1
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung einer Mitarbeiter-App inkl. Einführungsbetreuung und Schulung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum Osnabrück GmbH Am Finkenhügel 1 49076 Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung einer Mitarbeiter-App. Das Klinikum Osnabrück benötigt Dienstleistung bei der Bereitstellung, Einrichtung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist die Einführung einer Mitarbeiter-App. Das Klinikum Osnabrück benötigt Dienstleistung bei der Bereitstellung, Einrichtung, Schulung, Einführungsbetreuung sowie Wartungs- und Serviceleistungen für eine Laufzeit von 5 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept- und Produktdemonstration
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden folgende Min-destanforderungen gestellt:
1) Mindestens drei Projekte im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden folgende Min-destanforderungen gestellt:
1) Mindestens drei Projekte im vergleichbaren Umfang (min. 2.000 Benutzer) in den letzten drei Jahren
2) Mindestens eine benannte Schlüsselposition in der Projektbearbeitung muss zertifizierter KZHG-Dienstleister sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-28
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 146-466105 (2023-07-27)