Beschaffung einer Offsetdruckmaschine

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine

Deadline

Deadline 2026-11-23

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Offsetdruckmaschine
Referenznummer: TLBG-15-2026-L-O-34
Kurze Beschreibung: Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Offsetdruckmaschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: TLBG-15/2026-L-O-34
Menge: 1 Stück
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Hohenwindenstraße 14
Postleitzahl: 99086
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-10-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Zuschlagskriterien sind Preis und Qualität gemäß erweiterter Richtwertmethode nach UfAB. Die Bewertungskriterien und die weiteren Angaben zur Anwendung der Bewertungsmethode sind im Dokument „Angebotsbewertung und Zuschlagskriterien“ dargestellt, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-23 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-12 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 Abs.2 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass es über eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt. Der Auftraggeber kann die Bieter auffordern, dies durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen, z.B. einer Kopie der Eintragung ins Handelsregister.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen gibt für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils den Gesamtjahresumsatz an.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen gibt für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils den Jahresumsatz für den Tätigkeitsbereich des Auftrags an.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen gibt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die Gesamtanzahl seiner Beschäftigten sowie die Anzahl an Beschäftigten in dem für die Ausschreibung relevanten Geschäftsbereich an, letzteres unterschieden nach technischem und kaufmännischem Bereich.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Unternehmen weist nach, dass in den letzten 3 Jahren mindestens 3 vergleichbare Leistungen erbracht wurden. Dabei sind jeweils die erbrachten Leistungen, die Auftragswerte und die Leistungszeiträume zu benennen. Zudem ist der Referenzgeber mit Kontaktdaten anzugeben. Mit Angabe der Referenz wird einer Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber per E-Mail oder Telefon zugestimmt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vorauszahlungsbürgschaft nach EVB-IT Systemlieferungs AGB
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe nach dem GWB: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen Sonstige Ausschlussgründe: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900311-0001-68
Abteilung: Referat 34
Postanschrift: Hohenwindenstraße 13a
Postleitzahl: 99086
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 13 - Innerer Dienst | Organisation
E-Mail: beschaffung@tlbg.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://tlbg.thueringen.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://tlbg.thueringen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=901067 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=901067 🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: n.a.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
a) Russland-Sanktionen Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass es nicht gehört zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, (a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, (b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, (c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Das Unternehmen hat zu bestätigen, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Unternehmen hat zu bestätigen und sicherzustellen, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. b) Eigenerklärung ThürVgG Das Unternehmen hat mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, dass ihm die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und es die daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten wird. c) Nachunternehmer Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. d) Eignungsleihe Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. e) Bietergemeinschaft Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass - und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet wurde, - das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertreten darf und - alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Es ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu verwenden. Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular „Eigenerklärung Eignung “ dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Die darin angeführten Mindestanforderungen müssen von der Bietergemeinschaft (inkl. etwaiger Nachunternehmer/eignungsverleihender Unternehmen) gesamthaft erfüllt werden. f) Kommunikation Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de). g) Angebotsschreiben Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Teststellung für die angebotene Technik gemäß Leistungsbeschreibung und Produktangaben abzufordern, um feststellen zu können, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind und zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien der Nutzerfreundlichkeit der Maschinensteuerung sowie Anwendbarkeit der angebotenen Maschine anhand standardisierter und für sämtliche Bieter identischer Prüfaufgaben. Zum Zwecke dieser Teststellung hat der Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb 3 Arbeitstagen Zugang zu einer der angebotenen Offsetdruckmaschine vergleichbaren Technik und die Durchführung einer Teststellung zu ermöglichen. Wird eine fristgerechte Teststellung nicht ermöglicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Teststellung hat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Für die Teststellung werden dem Bieter keine Kosten erstattet.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Abteilung 2, Referat 214
Postanschrift: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informations- und Wartepflicht entfällt in Fällen, in denen 1. das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist oder 2. eine Leistung bei der Nutzung einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden soll. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-733970 (2026-10-22)