Beschreibung der Beschaffung
Es wird ein Fachverfahren beschafft, das das Alltagsgeschäft aller Mitarbeitenden des Jugendamtes unterstützt. Die Fachsoftware muss dabei folgende Module bereitstellen:
• Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi)
• Beistandschaften, Vormundschaft, Beurkundung
• Unterhaltsvorschuss (UVG)
• Allgeminer Sozialdienst (ASD)
• Pflegekinderdienst (PKD)
• Adoption (oder integriert in einem anderen Modul)
• Jugendgerichtshilfe (JGH)
• Statistik, Controlling, Auswertung
Es liegt gesteigerter Wert auf:
• Qualitätssicherung: Fälle und Aufgaben können umfassend und nach festgelegten Standards (Prozessführung, Pflichtfelder, Wiedervorlagen) verwaltet werden.
• Arbeitserleichterung: Das Fachverfahren ist logisch gut strukturiert, so dass unnötige Handlungsschritte und doppelte Arbeiten vermieden werden, egal ob im Büro oder beim mobilen Arbeiten.
• Planungssicherung: Durch verschiedene Auswertungsmöglichkeiten lassen sich Soll- und Istzustände abgleichen, Kostenentwicklungen und –prognosen erstellen sowie das Personal bemessen.
• Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Das Fachverfahren erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und unterstützt die Umsetzung der Aufgaben des Jugendamtes durch zeitnahe Hersteller-Updates.
Folgende Schnittstellen muss das neue Fachverfahren zwingend bedienen:
• zu OK.Fis (Firma AKDB)
• zu KomXwork (DMS der Firma digitalfabriX)
• zur Staatsoberkasse (Bereich UVG)
• zu eStatistik.core (Statistisches Bundes-/Landesamtes in Bayern)
• zu BayBIS (Einwohnermeldeamtsdaten)
• JuBB
Derzeit wird das Programm OK.JUG der AKDB verwendet. Es muss eine vollumfängliche Datenmigration in die neue Software erfolgen.
Das neue Fachverfahren muss zwingend in die IT-Infrastruktur des AG integrierbar sein und muss onPremise installiert und betrieben werden. Dem Angebot sind die Systemanforderungen der angebotenen Fachsoftware beizufügen.
Während der Einführungsphase sind Schulungen durchzuführen.
Für die Software wird ein Pflege- und Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Eine ausführliche Beschreibung samt detaillierter Anforderungen ist den Vergabeunterlgen, insbesondere der Anlage "Bewertungskriterien und Mindestanforderungen" zu entnehmen.