Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Softwarelösung für das Jugendamt
Referenznummer: 1151-2026-1013-OV
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer Softwarelösung für das Jugendamt (inkl. Installation, Softwareüberlassung, und -pflege sowie Schulung) für das Landratsamt Zwickau”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer Softwarelösung für das Jugendamt (inkl. Installation, Softwareüberlassung, und -pflege sowie Schulung) für das Landratsamt Zwickau”
Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2034-10-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten...”
Kriterium
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das fachlich und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den maßgeblichen Bewertungsmaßstäben.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird zur Gegenüberstellung von Preis und Leistung die „Erweiterte Richtwertmethode“ aus der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (UfAB 2018) herangezogen. Zunächst ist für jedes Angebot das Verhältnis von Preis zu Leistung zu bilden. Es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte L): Preis (Euro) nach folgender Formel errechnet:
"Z=" "L" /"P"
Näheres Entnehmen Sie den Hinweisen zum Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen Pkt. 2.15 ff..
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 177
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1),
Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2),
Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1),
Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2),
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3),
Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4),
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5),
Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären,
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils;
Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung (soweit zutreffend),
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1040📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Zwickau - Landratsamt
Nationale Registrierungsnummer: 161461766
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Postleitzahl: 08056
Postort: Zwickau
Region: Zwickau🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrales.vergabebuero@landkreis-zwickau.de📧
Telefon: 0375440221764📞
URL: http://www.landkreis-zwickau.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen.
Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 061-213205 (2026-03-26)