Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Der Bieter erklärt jeweils mit Übermittlung seines Angebotes (Anlage B 1), dass
a. keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.
b. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
c. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
d. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (Auf-enthG) nicht vorliegen.
e. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
f. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen.
(2) Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen gemäß Absatz 1 von jedem Mitglied mittels der Anlage B 3.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanzi-ellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
(3) Von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren werden Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens ausgeschlossen, wenn der AG Kenntnis davon hat, dass einer der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt § 123 Absatz 5 GWB sowie § 125 GWB.
(4) Von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren können Bieter unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, wenn einer in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Es gilt § 125 GWB.
(5) Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften, bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen.
(6) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen Mindestanforderungen sind und nicht unterschritten werden dürfen. Angebote, die diese Anforderungen unterschreiten, werden ausgeschlossen. Ausgenommen sind Leistungen, die Gegenstand der Angebotswertung sind und deren Erfüllungsgrad ausdrücklich dem Bieter überlassen wird.