Beschreibung der Beschaffung
Grundsätze:
Der Kreis Höxter beschafft ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 als Vorführfahrzeug.
1) Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen binnen 24 Stunden gewährleisten.
2) Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung ist dem Angebot beizufügen. Dabei sind die Anschriften der an Brakel nächstgelegenen Servicecenter zu benennen, die sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht durchführen können.
3) Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe, sowie über die Fertigungsmethoden, ausführlich dargestellt werden.
4) In der Leistungsbeschreibung werden die Geräte, Ausrüstungs- und Zubehörteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, genannt. Für diese sind Lagerungen vorzusehen. Für alle anderen Beladungsteile ist die Lieferung und sichere Lagerung im Fahrzeug vorzusehen und anzubieten.
5) Der Anbieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität gesichert werden.
6) Es muss schriftlich erklärt werden, an welchem örtlichen Produktionsstandort das Fahrzeug bzw. seine Komponenten hergestellt wurden.
7) Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
Es wird ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 gefordert. Die Beschaffung ist in einem Los beschrieben:
• Teil 1 Fahrgestell
• Teil 2 Aufbau
• Teil 3 Beladung
Als Ausbildungsfahrzeug wird ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 der neusten Fahrzeuggeneration beschafft.
Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Gruppenbesatzung (1/8) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet bleibt.
Das Fahrzeug soll mit einer Beladung nach DIN ausgelegt werden. Die exakte Beladung ist der Beladeliste zu entnehmen.
Fahrgestell für HLF 20
Für das Fahrgestell muss es in Brakel bzw. in unmittelbarer Nähe (angrenzende Gemeinde) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt geben. Das Fahrgestell muss für das Befahren von schwierigem Gelände geeignet sein. Es muss der Kategorie 2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen.
Die in der Aufbaubeschreibung geforderten maximalen Abmessungen (LxBxH) sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen.
Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen.
Aufbau für HLF 20 nach DIN14530 Teil 27
Alle Auszüge, Schwenkwände, Schubfächer und Klappen, sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird.
Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung wird eindringlich verwiesen. Leerräume sind konsequent zu nutzen, bzw. nutzbar zu erhalten.
Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber abgestimmte, Aluboxen/Alucontainer zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf den Stirn- und Rückseiten am Behälter dauerhaft zu beschriften.
Das gesamte Fahrzeug, inklusive Aufbau, darf die maximalen äußeren Abmessungen nicht überschreiten:
• Länge inklusiv aller Anbauten: 8.600 mm
• Breite (Maximalmaß): 2.500 mm
• Aufbauhöhe (Maximalhöhe incl. aufgelegter Dachbeladung): 3.300 mm
Beladeliste HLF 20
Umfang der feuerwehrtechnischen Beladung.
Nachfolgend die Beladung des HLF 20. Der folgende Beladeplan entspricht in großen Teilen der DIN 14530 Teil 27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und den örtlichen Belangen angepasst.
Nur die aufgeführte Beladung (siehe Beladeliste; Kennzeichnung „wird beigestellt“) ist vorhanden und wird von bestehenden Fahrzeugen entnommen und soll im neuen Fahrzeug untergebracht werden. Zu jedem Artikel ist die entsprechende Gerätelagerung vorzusehen. Die Beladung ist bindend. Ist eine sinnvolle Anordnung nicht möglich, so ist mit der Kreisfeuerwehrzentrale Brakel Rücksprache zu halten. Vor der Rohbauabnahme ist ein endgültiger Beladeplan zur Genehmigung vorzulegen.
Bezeichnung:
• FR: Fahrer-/Beifahrerraum
• MR: Mannschaftsraum
• S: Sitzkasten
• G1: Geräteraum 1, vorne links
• G2: Geräteraum 2, vorne rechts
• G3: Geräteraum 3, mitten links
• G4: Geräteraum 4, mitten rechts
• G5: Geräteraum 3, hinten links
• G6: Geräteraum 4, hinten rechts
• GR: Geräteraum, rückseitig (Pumpenbedienstand)
Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (z.B. Technische Hilfeleistung und Zubehör, Brandbekämpfung etc.) logisch zusammengehörig gelagert werden.
Wie bereits unter dem Punkt „Ausbau“ beschrieben, ist darauf zu achten, dass hinsichtlich der Beladung möglichst Beladegruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig verbaut werden. Die Beladung soll in möglichst baugleichen, zumindest aber abgestimmte, Aluboxen/Alucontainern erfolgen. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Behälterstirn- und Rückseite deutlich lesbar zu beschriften.
Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neuverpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der diversen Schutzanzüge.
Der Hersteller des Aufbaus bzw. der Einbauten übernimmt die Garantie, dass die vorgenommene Lagerung der einzelnen Geräte im Aufbau bei sachgemäßer Handhabung auch nach mehreren Jahren Gebrauch, keine überdurchschnittlichen Gebrauchs- oder Verschleißspuren am Aufbau bzw. den Ausrüstungsgegenständen erfolgt.
(Bei den Ausführungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus dem Leistungsverzeichnis - maßgeblich sind die gesamten Vergabeunterlagen.)