Beschaffung eines hydrographischen Messsystems USV

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar

Vermessungen zur Verkehrssicherung, Vermessungen für die Baggerei, Bauwerkssicherung und Bauwerksplanung, Vermessungen für Gewässerkunde und zur Hindernissuche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines hydrographischen Messsystems USV
Referenznummer: L2601EU
Kurze Beschreibung:
Vermessungen zur Verkehrssicherung, Vermessungen für die Baggerei, Bauwerkssicherung und Bauwerksplanung, Vermessungen für Gewässerkunde und zur Hindernissuche.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermessungstechnische, hydrografische, ozeanografische und hydrologische Instrumente und Geräte 📦
Beschreibung
Interne Kennung: L2601EU
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Vermessungen zur Verkehrssicherung, Vermessungen für die Baggerei, Bauwerkssicherung und Bauwerksplanung, Vermessungen für die Gewässerkunde, Vermessungen zur Hindernissuche
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Vergabekriterien
Kriterium: 100 % Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postleitzahl: Stuttgart

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-00700-88
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe.wsa-ne@wsv.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=844921 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=844921 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 9499163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 052-179552 (2026-03-13)