Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. ausgefüllte leistungsspezifische Referenzliste (siehe Tabellenblatt „Referenzen_Leasingfahrräder“ in der Datei „2023_03_08_Teilnahme_Eignungsmtarix _Leasingfahrräder“) mit 3 (drei) Referenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen (mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar) erbracht wurden, mit folgenden Mindestangaben für jedes Referenzprojekt:
- Name der Referenz,
- Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail-Adresse)
- Anzahl der Mitarbeiter von mind. 1.000
- Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück
2. Angabe der technischen Stellen / Umfang Fachhändlernetz: Eigenerklärung (Textform) zur die Anzahl der vertraglich gebundenen Niederlassungen der Fahrradhändler in der Region Magdeburg d.h. die Anzahl der Geschäfte im Umkreis von 70km von Magdeburg an. Es sind die Namen der Geschäfte sowie der Ort in einer Liste einzutragen. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Umkreis von max. 70 km
- Mindestens 20 Händler
3. Angabe der technischen Stellen / Umfang Fachhändlernetz: Eigenerklärung (Textform) zur die Anzahl der vertraglich gebundenen Niederlassungen der Fahrradhändler in der Region Halle (Saale) d.h. die Anzahl der Geschäfte im Umkreis von 70km von Halle (Saale) an. Es sind die Namen der Geschäfte sowie der Ort in einer Liste einzutragen. Hierbei sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
- Umkreis von max. 70 km
- Mindestens 20 Händler
4. Angabe der technischen Stellen / Umfang Fachhändlernetz: Der Bewerber kann über sein Fachhändlernetz nachfolgende Produktgruppen in verschiedenen Preissegmenten von 750 € brutto bis mind. 6.000 € brutto, max bis 12.000 € brutto anbieten:
- City-Bikes, Stadträder o.Ä.
- Trekkingräder (bzw. All-Terrain-Bikes) o.Ä.
- Mountainbikes o.Ä.
- Rennräder, Gravelbike, Liegeräder o.Ä.
-Klappräder, Falträder o.Ä.
-Lastenräder, E-Lastenräder o.Ä.
-sog. E-Bikes, Pedelecs bis max. 25km/h o.Ä.
5. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber verfügt in dem Bereich des Auftragsgegenstandes über ein Archiv-/Datenmanagementsystem zur Speicherung der Auftragsdaten gemäß DS-GVO.
6. technische Ausrüstung: Der Bewerber verfügt über Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes, deren primäre Anwendersprachen Deutsch und Englisch sind.
7. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber gewährleistet, dass die in seinen Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes verarbeiteten die Daten (Serverstandort) ausschließlich im Geltungsbereich der EU-DSGVO verbleiben und und die Benutzerdaten geschützt und verschlüsselt abgelegt werden.
8. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber stellt für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicher, dass sie mit den Grundsätzen "Privacy by Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren sind, die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sichergestellt wird und eine Beachtung der Datensparsamkeit, sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt.
9. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber stellt für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes stellt, dass sämtliche Daten konform mit dem EuGH-Urteil „Schrems II“ dokumentiert, gespeichert und bearbeitet werden.
10. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber stellt für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes stellt, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden.
11. technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber weißt eine Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen vor.
12: technische Ausrüstung / Sicherheitsstandards: Der Bewerber stellt geeignete und dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen, die sich insbesondere aus den Art. 25 und 32 EU-DSGVO ergeben sicher, um die Verfügbarkeit, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit seiner im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse und aller von dem Auftraggeber und dessen Beschäftigten überlassenen oder sonst zugänglich gemachten Daten sicherzustellen.