Beschaffung eines Sterilisators

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)

Beschaffung eines neuen Sterilisators für die KAT2 Linie

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-20 Auftragsbekanntmachung
2023-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sterilisationsapparate
Referenznummer: OFK-2023-0016
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines neuen Sterilisators für die KAT2 Linie
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sterilisationsapparate 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cloppenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1
Postleitzahl: 26169
Postort: Friesoythe-Kampe
Kontakt
Internetadresse: https://www.ofk-kampe.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung@ptgconsulting.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 206-646727
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Obligatorische Ortsbesichtigung - Ausschlusskriterium: Aufgrund der sehr hohen Komplexität des zu vergebenden Auftrags und der speziellen örtlichen Verhältnisse beim AG ist eine Ortsbesichtigung durch die Bieter unabdingbar. Die Bieter müssen sich bis spätestens Montag, den 06.11.2023, 12:00 Uhr für den Besichtigungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform resp. des Bietercockpits anmelden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah. Für die Ortsbesichtigung sollte eine Dauer von ca. einer Stunde einkalkuliert werden. Es sollte unbedingt auf den Einsatz von festem Schuhwerk und langer Kleidung geachtet werden, da am Montageort sehr starke Hitze herrscht und bei versehentlichem Hautkontakt mit Rohren/Leitungen/anderer Maschinen Verbrennungen drohen! Zudem bedingen die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.T. enge Gänge, schmale Türen etc.) eine Vor-Ort-Besichtigung, damit die Bieter Ihren Angebotspreis realistisch kalkulieren können. Alle Dimensionen können vor Ort an den Bestandsterilisatoren aufgenommen werden. Der Abladeort und der finale Montageort werden an diesem Tag ebenfalls gezeigt. Bitte beachten Sie, dass zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgebots während der Ortsbesichtigung keine inhaltlichen Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen müssen nach erfolgter Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform resp. der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden und werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen Bietern gegenüber gleichzeitig beantwortet. Bitte beachten Sie, dass eine Nicht-Teilnahme an der Ortsbesichtigung den Ausschluss am weiteren Verfahren zur Folge hat!
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden.
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Im Rahmen dieser Tätigkeit soll ein neuer Sterilisator für die KAT2 Linie beschafft werden.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Obligatorische Ortsbesichtigung - Ausschlusskriterium:
Aufgrund der sehr hohen Komplexität des zu vergebenden Auftrags und der speziellen örtlichen Verhältnisse beim AG ist eine Ortsbesichtigung durch die Bieter unabdingbar.
Die Bieter müssen sich bis spätestens Montag, den 06.11.2023, 12:00 Uhr für den Besichtigungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform resp. des Bietercockpits anmelden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.
Für die Ortsbesichtigung sollte eine Dauer von ca. einer Stunde einkalkuliert werden. Es sollte unbedingt auf den Einsatz von festem Schuhwerk und langer Kleidung geachtet werden, da am Montageort sehr starke Hitze herrscht und bei versehentlichem Hautkontakt mit Rohren/Leitungen/anderer Maschinen Verbrennungen drohen! Zudem bedingen die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.T. enge Gänge, schmale Türen etc.) eine Vor-Ort-Besichtigung, damit die Bieter Ihren Angebotspreis realistisch kalkulieren können.
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Alle Dimensionen können vor Ort an den Bestandsterilisatoren aufgenommen werden.
Der Abladeort und der finale Montageort werden an diesem Tag ebenfalls gezeigt.
Bitte beachten Sie, dass zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgebots während der Ortsbesichtigung keine inhaltlichen Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen müssen nach erfolgter Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform resp. der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden und werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen Bietern gegenüber gleichzeitig beantwortet.
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Bitte beachten Sie, dass eine Nicht-Teilnahme an der Ortsbesichtigung den Ausschluss am weiteren Verfahren zur Folge hat!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Zur Fleischmehlfabrik 1
26169 Friesoythe-Kampe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabeplattform.ai-ilv.de.
Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
- Kontaktstelle bei technischen Fragen bzw. Problemen zur elektronischen Angebotsabgabe:
- Informationen zum Bietercockpit einschließlich möglicher Problembehandlungen:
- Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, um das Gleichbehandlungsgebot zu wahren.
- Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit einzureichen und werden auch nur elektronisch schriftlich und gleichzeitig an alle Teilnehmer über die Vergabeplattform beantwortet.
- Bieterfragen müssen bis spätestens 10.11.2023 eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 206-646727 (2023-10-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Sterilisators
Referenznummer: OFK-2023-0016
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sterilisationsapparate 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll ein neuer Sterilisator für die KAT2 Linie beschafft werden.
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Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1
Postleitzahl: 26169
Stadt: Friesoythe-Kampe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cloppenburg 🏙️
Dauer: 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gerhard und Alfred Widmann Stahl- und Behälterbau
Nationale Registrierungsnummer: DE 117220113
Postanschrift: Westfalenstr. 3
Postleitzahl: 26723
Postort: Emden
Region: Emden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gua@widmann-emden.de 📧
Telefon: +49 492161342 📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1
Postleitzahl: 26169
Postort: Friesoythe-Kampe
Region: Cloppenburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@ofk-kampe.de 📧
Telefon: +49 449792660 📞
URL: https://www.ofk-kampe.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 234-737730 (2023-12-04)