Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter
www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:
www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. November 2023 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:
denise.bauer@gmsh.de) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 6 ausgewählten Bewerber je Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18. Dezember 2023.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
6.
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio zur Illustration der fachlichen Qualifikation des/der Auftragnehmer/-in und der für das Projekt eingesetzten Mitarbeiter/-innen. Dazu gehört auch die Darstellung der Multidisziplinarität sowie die Etablierung des/der Auftragnehmer/-in. Bei Bietergemeinschaften ergänzend gemeinsame Projekte und Aktivitäten bzw. Erfahrungen der Zusammenarbeit (max. 3 Seiten je Unternehmen, d.h. bei Bietergemeinschaften max. 3 Seiten je Partner). Der Auftraggeberschaft müssen die Unterlagen ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten.
7.
Einreichung einer erweiterten Unternehmensdarstellung, wo auf folgenden Themen eingegangen wird:
- Unternehmensgröße, Anzahl der Mitarbeiter, Gründungsdatum, Bedeutung am Markt, Leistungsumfang, Erfahrungen, ...).
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen werden hinsichtlich der Positionierung des Dienstleisters am Dientsleistungs-Markt gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:
- Umfang der Leistungspalette,
- Art und Inhalt der Leistungspalette und
- Bezug (Relevanz) der Leistungspalette zum Ausschreibungsgegenstand
8. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, die in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, erfüllt werden.
...
Präsentationen/Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 04. KW 2024 und/oder in der 05. KW 2024 statt.
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Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.