Beschaffung, Lieferung, Montage und Installation von unterschiedlichen digitalen Lehrmitteln für die Schulen in Reinickendorf im Rahmen des Digitalpakts
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden. Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv ́s, 28x Apple IPad ́s und 173x Dokumentenkameras beschaffen, geliefert, montiert und installiert werden. Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen. Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv ́s und IPad ́s Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen. Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grafiktabletts
Referenznummer: 2023-Schul-VgV-003
Kurze Beschreibung:
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden.
Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv ́s, 28x Apple IPad ́s und 173x Dokumentenkameras beschaffen, geliefert, montiert und installiert werden.
Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen.
Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik
Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv ́s und IPad ́s
Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras
Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen.
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden.
Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv ́s, 28x Apple IPad ́s und 173x Dokumentenkameras beschaffen, geliefert, montiert und installiert werden.
Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen.
Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik
Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv ́s und IPad ́s
Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras
Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen.
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Als Bildungseinrichtung beträgt die geforderte Garantielaufzeit insgesamt 5 Jahre. Sollte es Firmen nicht möglich sein, eine Garantieverlängerung anzubieten, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden.
Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv ́s, 28x Apple IPad ́s und 173x Dokumentenkameras beschaffen, geliefert, montiert und installiert werden.
Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen.
Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik
Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv ́s und IPad ́s
Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras
Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen.
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Los 1 "Aktivtechnik"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 14 Tage
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung der Laufzeit ist nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. (Die Ware ist schnellstmöglich, spätestens bis November 2023 auszuliefern.)
Zusätzliche Informationen:
Als Bildungseinrichtung beträgt die geforderte Garantielaufzeit insgesamt 5 Jahre. Sollte es Firmen nicht möglich sein, eine Garantieverlängerung anzubieten, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Bezeichnung des Loses: Los 2 "Apple Tv ́s und IPad ́s"
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 "Dokumentenkameras"
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Reinickendorf (verschiedene Schulen gem. Leistungsbeschreibung)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: - aktuellen Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- aktuellen Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung - EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Technische und berufliche Fähigkeiten: - aktuellen Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: nur Vertreter des Auftraggebers
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (§ 160 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 174-545668 (2023-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung, Lieferung, Montage und Installation von unterschiedlichen digitalen Lehrmitteln für die Schulen in Reinickendorf im Rahmen des Digitalpakts
Referenznummer: 2023-Schul-VgV-003
Kurze Beschreibung:
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden.
Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv´s, 28x Apple IPad´s und 173x Dokumentenkameras beschafft, geliefert, montiert und installiert werden.
Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen.
Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik
Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv´s und IPad´s
Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras
Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen.
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Um die Medienentwicklung in den einzelnen Schulen in Reinickendorf zu unterstützen, sollen im Rahmen des DigitalPaktes unterschiedliche digitale Lehrmittel für die Schulen beschafft werden.
Für die Grund- und Oberschulen sowie für die Gymnasien in Reinickendorf sollen insg. 82x Switches, 288x Access Points, 318x Apple Tv´s, 28x Apple IPad´s und 173x Dokumentenkameras beschafft, geliefert, montiert und installiert werden.
Damit die Beschaffung bieterfreundlich erfolgen kann, wird hier eine Losaufteilung vorgenommen.
Los 1 bezieht sich auf die Aktivtechnik
Los 2 bezieht sich auf die Apple Tv´s und IPad´s
Los 3 bezieht sich auf die Dokumentenkameras
Um die Infrastruktur der Schulen zu bewahren, sind im Los 1 und im Los 2 genau die genannten Produkte der Marke zu beschaffen. Los 3 ist davon ausgenommen.
Die genauen Liefer- und Leistungsorte sind aus der Leistungsbeschreibung zu Entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Grafiktabletts📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Aktivtechnik
Zusätzliche Informationen:
Als Bildungseinrichtung beträgt die geforderte Garantielaufzeit insgesamt 5 Jahre.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Switch- oder Router-Softwarepaket📦
Postleitzahl: 13437
Stadt: Berlin Reinickendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 14 Tage Dauer
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Eine Verlängerung der Laufzeit ist nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. (Die Ware ist schnellstmöglich, spätestens bis November 2023 auszuliefern.)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Apple TVs und IPads
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: Dokumentenkameras
Produkte/Dienstleistungen: Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Aktivtechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-31 📅
Titel: Beschaffung, Lieferung, Montage und Installation von unterschiedlichen digitalen Lehrmitteln für die Schulen in Reinickendorf im Rahmen des Digitalpakts
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: V-BC.de
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: V-BC.de
Nationale Registrierungsnummer: DE163870710
Postanschrift: August-Horch-Str. 1
Postleitzahl: 08141
Postort: Reinsdorf
Region: Zwickau
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@v-bc.de📧
Telefon: 000📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Kennung des Angebots: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 228287227
Postanschrift: Friesenweg 5 g
Postleitzahl: 22763
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
E-Mail: ausschreibung@gfdb.de📧
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE813615006
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Eichborndamm 242 (Haus C)
Postleitzahl: 13437
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: submissionsstelle@reinickendorf.berlin.de📧
Telefon: 000📞
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Region: Berlin
🏙️
Kontaktperson: Vergabe ammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).