Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen. Der Lieferant soll über einen Kundendienst von November bis Januar, einen Kundennotdienst im Zeitraum von April bis September der innerhalb von 12 h (zwölf Stunden) vor Ort ist und innerhalb von 1h (einer Stunde) telefonisch erreichbar ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landwirtschaftsmaschinen
Referenznummer: 001/2023
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen.
Der Lieferant soll über einen Kundendienst von November bis Januar, einen Kundennotdienst im Zeitraum von April bis September der innerhalb von 12 h (zwölf Stunden) vor Ort ist und innerhalb von 1h (einer Stunde) telefonisch erreichbar ist.
Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen.
Der Lieferant soll über einen Kundendienst von November bis Januar, einen Kundennotdienst im Zeitraum von April bis September der innerhalb von 12 h (zwölf Stunden) vor Ort ist und innerhalb von 1h (einer Stunde) telefonisch erreichbar ist.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-06 📅
Datum des Beginns: 2023-09-02 📅
Datum des Endes: 2024-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 107-335229
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Ablauf der Angebotsfrist: 07.07.2023,12:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 01.09.2023
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen.
Beschaffung eines Raupenfahrzeug (Los 1), auf dem ein Parzellen-Spritzgerät (Los 2) aufgebaut wird. Das Raupenfahrzeug soll Steigungen von bis zu 30 % befahren können. Deshalb benötigt das Raupenfahrzeug eine Leistung von mindestens 40 PS. Das Raupenfahrzeug sollt nicht mehr als 1.100 kg wiegen. Das Parzellen-Spritzgerät soll nicht mehr als 750 kg wiegen.
Der Lieferant soll über einen Kundendienst von November bis Januar, einen Kundennotdienst im Zeitraum von April bis September der innerhalb von 12 h (zwölf Stunden) vor Ort ist und innerhalb von 1h (einer Stunde) telefonisch erreichbar ist.
Geschätzter Gesamtwert: 220 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Raupenfahrzeug mit Teilkabine aus Aluminium und Glas (Kurzzeichen: Fahrzeug)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Raupenfahrzeug
Geschätzter Wert ohne MwSt: 65 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Ablauf der Angebotsfrist: 07.07.2023,12:00:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 01.09.2023
Bezeichnung des Loses: Parzellen - Spritzgerät (Kurzzeichen: Spritze)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Spritzgerät
Geschätzter Wert ohne MwSt: 155 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79100 Freiburg im Breisgau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland
- Angaben zur Tariftreue und ILO Arbeitskernnormen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Ort: Schotten und Partner mbB Rechtsanwälte, Kartäusrestraße 51a, 79100 Freiburg im Breisgau.
Zusätzliche Informationen:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450826193 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450826193 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 107-335229 (2023-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 225 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge