EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt in innerstädtischen Gebieten im allgemeinen Straßenverkehr, in Siedlungsgebieten, in verkehrsberuhigten- und Fußgängerzonen, in Grünanlagen sowie auf Rad- und Gehwegen und unter teilweise sehr beengten Verkehrsverhältnissen. Des Weiteren werden diese Fahrzeuge im Sommereinsatz zur Standplatzpflege, zum Unrattransport und zu allgemeinen Straßenreinigungsaufgaben eingesetzt und sind zu diesem Zweck mit einer Zweiseitenkipppritsche auszustatten. Zum Wintereinsatz müssen diese Fahrzeuge mit einem hydraulisch angetriebenen Keil-Variopflug und einem Heckanbaustreuer zum Ausbringen von Streugut (Splitt) ausgestattet sein. Diese unterschiedlichen Einsätze bedingen teilweise eine Besetzung der Fahrzeuge mit zwei Personen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Mehrzweckgeräteträger-Fahrzeuge
Referenznummer: 65_2026
Kurze Beschreibung:
“EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der...”
Kurze Beschreibung
EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg.
Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt in innerstädtischen Gebieten im allgemeinen Straßenverkehr, in
Siedlungsgebieten, in verkehrsberuhigten- und Fußgängerzonen, in Grünanlagen sowie auf Rad- und
Gehwegen und unter teilweise sehr beengten Verkehrsverhältnissen.
Des Weiteren werden diese Fahrzeuge im Sommereinsatz zur Standplatzpflege, zum Unrattransport
und zu allgemeinen Straßenreinigungsaufgaben eingesetzt und sind zu diesem Zweck mit einer
Zweiseitenkipppritsche auszustatten. Zum Wintereinsatz müssen diese Fahrzeuge mit einem
hydraulisch angetriebenen Keil-Variopflug und einem Heckanbaustreuer zum Ausbringen von
Streugut (Splitt) ausgestattet sein. Diese unterschiedlichen Einsätze bedingen teilweise eine
Besetzung der Fahrzeuge mit zwei Personen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 224 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der...”
Beschreibung der Beschaffung
EU-weite Ausschreibung einer Lieferleistung von 9 Stück Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg.
# Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum
Auslieferungsdatum entsprechen (z.B. StVZO , DIN 30706-3, DIN EN 15431, GUV-V, BetrSichV, LärmVibrationsArbSchV, ProdSG).
Bestandteile des Angebots sind gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung, wobei sich die Nummern 1 - 4 auf das Fahrzeug allgemein, die Nummern 5 - 5.5 auf die Anbauten bzw. sonstigen Ausstattungen beziehen.
# Fahrzeug allgemeine: - 4 Fahrgestell (gem. Nr. 4.1.1 - 4.1.12 der Leistungsbeschreibung), - Motor (gem. Nr. 4.2.1 - 4.2.4), - Antrieb (gem. Nr. 4.3.1 - 4.3.6), Achsen (gem. Nr. 4.4.1 - 4.4.3), - Räder und Reifen (gem. Nr. 4.5.1 - 4.5.5), - Bremsanlage (gem. Nr. 4.6.1 - 4.6.3), Lenkung (gem. Nr. 4.7.1 - 4.7.3), - Fahrerhaus (gem. Nr. 4.8.1 - 4.8.13), - Elektrische Anlage (gem. Nr. 4.9.1. - 4.9.10), - Hydraulische Anlage (gem. Nr. 4.10.1 - 4.10.16). # 5 Anbauten: - Zweiseitenkipper (gem. Nr. 5.1.1 - 5.1.11), - Heckanbaustreuer (gem. Nr. 5.2.1 - 5.2.8), - Vorbaugeräteträger (gem. Nr. 5.3.1 - 5.3.2), - Vario-Schneepflug (gem. 5.4.1 - 5.4.8), - Weitere Ausstattungen (gem. Nr. 5.5.1 - 5.5.6). # 6 zu beachtende Umweltfaktoren (gem. Nr. 6.1 - 6.3): - Die Abgasemissionen müssen mindestens der EU-Abgasnorm-Schadstoffklasse entsprechend EU Stage V (T5) ohne AdBlue genügen oder besser sein (zum Zeitpunkt der Auftragserteilung) , - EMV-Kennzeichnung sämtlicher elektrischer Komponenten gemäß Richtlinie95/54/EG mit ECE- oder EG-Prüfzeichen, - Lärmarm gemäß § 49 Anl. XXI StVZO mind. jedoch EG-Richtlinie2000/14. # 7 Vor- und Endabnahme (gem. Nr. 7.1 - 7.5), # 8 Dokumentation (gem. Nr. 8.1 - 8.8), # 9 Schulung/Einweisung (gem. Nr. 9.1 - 9.2, ca. 10
Personen des Auftraggebers, - Schulungsdauer min. 3 Std., - Schulung auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe (37079 Göttingen) ), # 10 Lieferung (gem. Nr. 10.1 - 10.4), # 11 Vollgarantie (mindestens 24 Monate ab dem Zeitpunkt der mängelfreien
Abnahme der Fahrzeuge) , # 12 Kundendienst und Wartungsvereinbarung (Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort (Göttingen 37079) des Fahrzeugs zu sein.)
# Hinweis zu den Abkürzungen der Kriterien der Leistungsbeschreibung: A. Ausschlusskriterium, W: Wertungskriterium, I: Information. # Wenn ein A-Kriterium nicht erfüllt wird, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. # Die Lieferung der Mehrzweckgeräteträger-Fahrzeuge inklusive der Anbauten hat im Zeitraum vom 01. - 30.11.2026 zu erfolgen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzlast für das betriebsbereite Fahrzeug inkl. Fahrer 80 kg, 60% Kraftstoff, Pritsche,
Streuanbau, Schneepflug. # maximal erreichbar: 12 BP, # Aufgliederung wie folgt: - größer 900 kg = 12 BP; - von 800 - 900 kg = 10 BP; - kleiner 800 kg = Ausschluss des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe des Fahrzeugs (unbeladen): # maximal erreichbar: 11 BP, # Aufgliederung wie folgt: - kleiner/gleich 2.100 mm = 11 BP, - größer 2.100 - 2.200 mm = 9 BP, - größer 2.200 - 2.300 mm = 5 BP, - größer 2.300 mm = Ausschluss
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Breite des Fahrzeugs (ohne Außenspiegel und Blinker): # maximal erreichbar: 10 BP, # Aufgliederung wie folgt: - kleiner/gleich 1.250 mm = 10 BP, - größer 1.250 - 1.290 mm = 8 BP, - größer 1.290 - 1.350 mm = 5 BP, - größer 1.350 mm = 0 BP
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fassungsvermögen Heckanbaustreuer (Nutzvolumen): # maximal erreichbar: 10 BP, # Aufgliederung wie folgt: - größer 1,3 m³ = 10 BP, - größer/gleich 1,0 - 1,3 m³ = 8 BP, -
kleiner 1,0 m³ = Ausschluss
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie: # Dauer Vollgarantie in Monaten: # maximal erreichbar: 7 BP, # Aufgliederung wie folgt: größer/gleich 48 Monate = 7 BP; von 36 - 47 Monate = 6 BP, von 24 - 35 Monate = 4 BP, kleiner 24 Monate = Ausschluss
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-09 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 10:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen
in den letzten drei Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Lieferung von Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Lieferung von Multifunktionsgeräteträger-Fahrzeuge für den kommunalen Einsatz im Sommer- und Winterdienst in der Ausstattung Zweiseitenkipppritsche, Keil-Variopflug und Heckanbaustreuer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 Mg. in Kommunen, Landkreisen oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich,...”
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten
Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten
die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der
Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang
rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/
Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 02.06.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten
bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw.
Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 086-304800 (2026-05-04)