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Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik
Weinberg 2
06120 Halle (Saale)
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung: 1
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“gemäß Allg. Eigenerklärung und Ausschlussgründe + Eigenerklärung Zuschlagsverbot Russland-Sanktionen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: gemäß Leistungsbeschreibung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-15
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 2 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstobe 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 156-497765 (2023-08-11)
Ergänzende Angaben (2023-09-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 156-497765
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.2
Alter Wert
Datum: 2023-09-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-29 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Iv.
Ort des zu ändernden Textes: 2.7
Alter Wert
Datum: 2023-09-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-09-29 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2023/S 180-563729 (2023-09-14)