Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung (2029 - 2040 sowie Verlängerungsoption bis 2045)
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung (2029 - 2040 sowie
Verlängerungsoption bis 2045)
Referenznummer: 2025000461
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen.
Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen.
Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwerb von CO2-Emissionsrechten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 10
1️⃣
Interne Kennung: 0ecd81b0-3a04-433c-b288-ce96b884e5c2
Titel: (Mengenlos 1) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen.
Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen).
Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise.
Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen.
Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen).
Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise.
Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Postleitzahl: 86179
Stadt: Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-30 📅
Datum des Endes: 2040-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
2️⃣
Interne Kennung: eaf5818b-e3cb-4610-91dc-f17bd6432b91
Titel: (Mengenlos 2) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 4e9b0521-eb16-4023-8af5-46c8dab30f8d
Titel: (Mengenlos 3) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 1059625c-8075-4602-9b6b-34f176750035
Titel: (Mengenlos 4) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: ee4ab1e1-4863-45a8-a02e-a481e4994bd9
Titel: (Mengenlos 5) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 7bb4e8b2-98ec-453a-8a72-058256e26410
Titel: (Mengenlos 6) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 1681b554-23cd-4c1e-b71c-5822c1e4b39d
Titel: (Mengenlos 7) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 9df867d5-0ecc-4f6e-a45b-46cbbb3f5b14
Titel: (Mengenlos 8) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: f9db74a8-b6cd-4506-9d01-35f5a680bf90
Titel: (Mengenlos 9) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: adc0bc58-e3ba-4392-9bc3-2a6349e3ea87
Titel: (Mengenlos 10) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-26 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss bestätigen, dass er finanziell in der Lage ist, von der Zuschlagserteilung, über die Stilllegung der Gutschriften bis zur Rechnungsstellung die Leistung vollständig vorzufinanzieren.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
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Erklärung für die lange Angebotsfrist und Vertragslaufzeit:
Gemäß Ministerratsbeschluss vom 28.06.2022 sollen zum Zweck des Ausgleichs nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zur Beschaffung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften durch die LENK, zunehmend in Bayern umgesetzte Minderungsmaßnahmen einbezogen werden. Zum Ausgleich der Emissionen des Jahres 2023 wurden 2024 erstmals Gutschriften aus regionalen Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1000 t CO2e beschafft. Diese decken bislang einen geringen Teil der aus der THG-Bilanzierung auszugleichenden Emissionen von ca. 40.000 t CO2e ab.
Aufgrund des sich noch entwickelnden Marktes im Bereich regionaler, zertifizierter Ausgleichsmaßnahmen, ist davon auszugehen, dass diese, jedenfalls in absehbarer Zeit, einen lediglich kleineren Teil der auszugleichenden Emissionen abbilden können. Das im Art.3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankerte Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2028 lässt ab diesem Zeitpunkt einen höheren Bedarf an Emissionsminderungsgutschriften erwarten.
Moorböden stellen einen wichtigen natürlichen Kohlenstoffspeicher dar, solange sie wassergesättigt sind. Allerdings sind 90 % der bayerischen Moorböden entwässert und tragen durch die Oxidation des organischen Kohlenstoffs bis zu 7 % der gesamten territorialen Treibhausgasemissionen Bayerns bei. Gleichzeitig besteht bei entwässerten Moorböden ein sehr hohes Einspar- bzw. Emissionsminderungspotential bis hin zu einem perspektivischen Kohlenstoffsenkenpotential. Diese Potentiale sollen mit der vorliegenden Ausschreibung adressiert werden.
Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein langwieriges und komplexes Verfahren und bedarf umfangreicher Vorbereitungen sowie der Einbeziehung vieler Akteure. Demnach ist die Projektenwicklung mit einer umfangreichen Vorleistung verbunden. Eine grundlegende Herausforderung ist die Sicherung der oft kleinteiligen Flächen einer hydrologisch zusammenhängenden Einheit. Dazu gehen Projektentwickler in der Regel ein langfristiges Vertragsverhältnis mit jedem einzelnen Flächeneigentümer ein. Da der Nachweis der vertraglichen Flächensicherung eine Mindestanforderung für ein gültiges Angebot (siehe Kapitel 2.15b) ist, soll die verlängerte Angebotsfrist (9 Monate) Projektentwicklern ausreichend zeitlichen Spielraum geben, die dazu notwendigen Verhandlungen abzuschließen.
Für kleinräumige Moorflächen ist eine Wiedervernässung oft leichter umsetzbar. Daher werden durch die Aufteilung in mehrere Einzellose unterschiedlichen Volumens ggf. verschiedenen Projektentwicklern die Möglichkeit gegeben, ein Angebot abzugeben. Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl Initiatoren neuer Projekte als auch Trägern von in der Umsetzung fortgeschrittenen Projekten unter Beachtung der finanziellen Zusätzlichkeit (siehe Bayern-Standard) Angebote einzureichen und die Wiedervernässung finanziell abzusichern. Die Wiedervernässung ist in der Regel mit einer langfristigen Reduktion der Nutzungs- bzw. Einkommensmöglichkeiten der Flächeneigentümern verknüpft. Änderungen landwirtschaftlicher Prozesse sind oft gleichbedeutend mit hohen Investitionen, die erst durch langfristige Einkommensmöglichkeiten refinanziert werden können. Die mit dieser Beschaffung verbundene langfristige Abnahme von Emissionsminderungszertifikaten (Vertragslaufzeit bis 2040 mit Verlängerungsoption bis 2045) schafft daher einen geeigneten Planungshorizont zur Nutzungsumstellung und die damit verbundenen Prozessänderungen.
Gegenwärtig ist in Bayern noch kein Prozess zur Moorbodenwiedervernässung unter Einbeziehung von Emissionsminderungszertifikaten etabliert.
Diese Beschaffung soll Impulse für Projekte in Bayern setzen, um möglichst schnell viele Moorbodenflächen wieder zu vernässen, Emissionen zu reduzieren und lebenswerte Bedingungen zu erhalten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
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Erklärung für die lange Angebotsfrist und Vertragslaufzeit:
Gemäß Ministerratsbeschluss vom 28.06.2022 sollen zum Zweck des Ausgleichs nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zur Beschaffung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften durch die LENK, zunehmend in Bayern umgesetzte Minderungsmaßnahmen einbezogen werden. Zum Ausgleich der Emissionen des Jahres 2023 wurden 2024 erstmals Gutschriften aus regionalen Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1000 t CO2e beschafft. Diese decken bislang einen geringen Teil der aus der THG-Bilanzierung auszugleichenden Emissionen von ca. 40.000 t CO2e ab.
Aufgrund des sich noch entwickelnden Marktes im Bereich regionaler, zertifizierter Ausgleichsmaßnahmen, ist davon auszugehen, dass diese, jedenfalls in absehbarer Zeit, einen lediglich kleineren Teil der auszugleichenden Emissionen abbilden können. Das im Art.3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankerte Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2028 lässt ab diesem Zeitpunkt einen höheren Bedarf an Emissionsminderungsgutschriften erwarten.
Moorböden stellen einen wichtigen natürlichen Kohlenstoffspeicher dar, solange sie wassergesättigt sind. Allerdings sind 90 % der bayerischen Moorböden entwässert und tragen durch die Oxidation des organischen Kohlenstoffs bis zu 7 % der gesamten territorialen Treibhausgasemissionen Bayerns bei. Gleichzeitig besteht bei entwässerten Moorböden ein sehr hohes Einspar- bzw. Emissionsminderungspotential bis hin zu einem perspektivischen Kohlenstoffsenkenpotential. Diese Potentiale sollen mit der vorliegenden Ausschreibung adressiert werden.
Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein langwieriges und komplexes Verfahren und bedarf umfangreicher Vorbereitungen sowie der Einbeziehung vieler Akteure. Demnach ist die Projektenwicklung mit einer umfangreichen Vorleistung verbunden. Eine grundlegende Herausforderung ist die Sicherung der oft kleinteiligen Flächen einer hydrologisch zusammenhängenden Einheit. Dazu gehen Projektentwickler in der Regel ein langfristiges Vertragsverhältnis mit jedem einzelnen Flächeneigentümer ein. Da der Nachweis der vertraglichen Flächensicherung eine Mindestanforderung für ein gültiges Angebot (siehe Kapitel 2.15b) ist, soll die verlängerte Angebotsfrist (9 Monate) Projektentwicklern ausreichend zeitlichen Spielraum geben, die dazu notwendigen Verhandlungen abzuschließen.
Für kleinräumige Moorflächen ist eine Wiedervernässung oft leichter umsetzbar. Daher werden durch die Aufteilung in mehrere Einzellose unterschiedlichen Volumens ggf. verschiedenen Projektentwicklern die Möglichkeit gegeben, ein Angebot abzugeben. Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl Initiatoren neuer Projekte als auch Trägern von in der Umsetzung fortgeschrittenen Projekten unter Beachtung der finanziellen Zusätzlichkeit (siehe Bayern-Standard) Angebote einzureichen und die Wiedervernässung finanziell abzusichern. Die Wiedervernässung ist in der Regel mit einer langfristigen Reduktion der Nutzungs- bzw. Einkommensmöglichkeiten der Flächeneigentümern verknüpft. Änderungen landwirtschaftlicher Prozesse sind oft gleichbedeutend mit hohen Investitionen, die erst durch langfristige Einkommensmöglichkeiten refinanziert werden können. Die mit dieser Beschaffung verbundene langfristige Abnahme von Emissionsminderungszertifikaten (Vertragslaufzeit bis 2040 mit Verlängerungsoption bis 2045) schafft daher einen geeigneten Planungshorizont zur Nutzungsumstellung und die damit verbundenen Prozessänderungen.
Gegenwärtig ist in Bayern noch kein Prozess zur Moorbodenwiedervernässung unter Einbeziehung von Emissionsminderungszertifikaten etabliert.
Diese Beschaffung soll Impulse für Projekte in Bayern setzen, um möglichst schnell viele Moorbodenflächen wieder zu vernässen, Emissionen zu reduzieren und lebenswerte Bedingungen zu erhalten.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 233-802319 (2025-12-01)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 694f30d4-4b08-4930-b387-ee9b447d2165-01
Quelle: OJS 2026/S 047-163003 (2026-03-06)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2a715e9f-91c0-4cd4-87f1-a766c8264ffc-01
Quelle: OJS 2026/S 081-287677 (2026-04-24)