Gegenstand dieser Vergabe ist - Lieferung und Montage von Fahrradsammelschließanlagen (Los 1) - Lieferung und Montage von DiY-Fahrradreparaturstationen (Los 2) - Betrieb eines Buchungssystems (Los 3)
im Rahmen des Teilprojekts 6 des Modellprojekts RMVall-in.
Die Sammelschließanlagen und die Fahrradreparaturstationen sind zwischen Oktober 2023 und Juli 2024 zu errichten. Der Betrieb des Online-Buchungssystems und der zugehörigen Kundenservicemaßnahmen startet mit der Inbetriebnahme der ersten Sammelschließanlage und endet am 31.12.2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenmobiliar
Referenznummer: Fahrradsammelschließanlagen
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist - Lieferung und Montage von Fahrradsammelschließanlagen (Los 1) - Lieferung und Montage von DiY-Fahrradreparaturstationen (Los...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist - Lieferung und Montage von Fahrradsammelschließanlagen (Los 1) - Lieferung und Montage von DiY-Fahrradreparaturstationen (Los 2) - Betrieb eines Buchungssystems (Los 3)
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenmobiliar📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenmobiliar📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS region: Hochtaunuskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine...”
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
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Quelle: OJS 2023/S 193-604274 (2023-10-02)