Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffende Leistung nur zur Ausführung gelangt, wenn die Zustimmung des Fördermittelgebers auf Seiten des Auftraggebers erfolgt ist. Die Ausschreibung kann von der Vergabestelle aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Der Auftraggeber kann von dem Vorhaben Abstand nehmen, wenn die Finanzierung des Vorhabens nicht gesichert erscheint oder eine behördliche Genehmigung (Luftrecht, Baurecht) nicht erteilt wird. Bewerber bzw. Bieter haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.