Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing

Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Stadtreinigungs- und Fuhramt -

Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing
Kurze Beschreibung: Beschaffung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 70.26.003
Titel: Lieferung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 3 Abfallsammelfahrzeugen (Niederflur) über 3-Jahres-Leasing
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge 📦
Postanschrift: Schlachthofstraße 40
Postleitzahl: 35398
Stadt: Gießen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien 30 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-05 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Lieferleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindeststandard: Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens das Zweifache der Angebotssumme. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht vorlegen, sind anderweitig entsprechende Angaben und Nachweise vorzulegen, dass die erforderliche finanzielle Eignung besteht, diesen Auftrag auszuführen. Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. in andere amtliche Verzeichnisse (z.B. AVPQ) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachgewiesen werden, sofern entsprechende Nachweise hinterlegt wurden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Mindestanforderung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen erforderlich: • Personenschäden: mindestens 5.000.000 EUR je Schadensfall • Sach- und Vermögensschäden: mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall • Maximale Jahreshöchstleistung: mindestens zweifache Deckungssumme pro Jahr Nachweisform: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste einer staatlich anerkannten Präqualifikationsstelle von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. in andere amtliche Verzeichnisse (z.B. AVPQ) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachgewiesen werden, sofern entsprechende Nachweise hinterlegt wurden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Der Nachweis ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung oder eines Versicherungsscheins zu erbringen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein und muss erkennen lassen, dass die geforderten Deckungssummen erfüllt sind. Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die geforderte Versicherung nachweisen oder eine gemeinsame Versicherung mit entsprechender Deckung vorlegen.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
[Verstöße gegen §§ 123 und 124 GWB sowie § 6e VOB/A EU ] -Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Unternehmen gemäß §§ 123 und 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieter haben eine Eigenerklärung in dem Formblatt 124 Hessen über das Nichtvorliegen solcher Ausschlussgründe abzugeben. Dies gilt auch für Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie für Nachunternehmer.“ Die in § 124 Abs. 2 GWB genannten spezialgesetzlichen Ausschlussregelungen bleiben unberührt und können ebenfalls zur Nichtberücksichtigung eines Angebots führen. Dies betrifft insbesondere § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Stadtreinigungs- und Fuhramt -
Nationale Registrierungsnummer: DE112591347
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 35390
Postort: Gießen
Region: Gießen, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: submissionsstelle@giessen.de 📧
Telefon: 0641 306-1330 📞
URL: https://www.giessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86837732 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86837732 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: +49 6151126603
Postanschrift: Wilhelmstraße 1 - 3 (Postanschrift)
Luisenplatz 2 (Fristenbriefkasten)
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp.darmstadt-hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Informations- und Wartpflicht beträgt 10 Kalendertage.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 067-234922 (2026-04-02)