Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt
die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste
oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-
Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL.
Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der
Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der
anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates,
z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die
Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein,
die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind.
Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch:
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen
Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche
gilt für Nachunternehmer.
Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und
kann auf dem Link:
https://www.siegen.de/fileadmin/cms/
olsformulare/124LDEigenerklaerungZurEignung.pdf eingesehen werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei
Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz
Sachsen-Anhalt (TVergG-LSA):
- Verpflichtungserklärung - Vergabemindestlohn
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
-Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung
Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008
Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen
werden:
https://sachsen-anhalt.abst.de/media/download/
Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anlage%201a.pdf
Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei
Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den
von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden.
Die Form der Erklärungen und Nachweise sind in den zugelassenen Formvorschriften, wie sie auch für die Einreichung der Angebote festgelegt worden sind, der Vergabestelle zu übermitteln.
Die Formvorschriften für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen bei einer elektronischen Abgabe der Angebote werden auch für Nachweise und Erklärungen akzeptiert auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin,
dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen
bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht
fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden
Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung
auszuschließen ist.
Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die
Angebotskalkulation abgefordert.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige
und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen
unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern
nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die
Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende
Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu
verlangen.
Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei