Auftragsbekanntmachung (2023-05-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: NJL-Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE155685876
Postanschrift: Marientränke 35
Postort: Burg
Postleitzahl: 39288
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Kramper
E-Mail: vergabe@njl-burg.de📧
Region: Jerichower Land🏙️
URL: www.njl-burg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2760381/zustellweg-auswaehlen🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Öffentlicher Personennahverkehr (Linienverkehr nach § 42 PBefG und Schülerverkehr nach FVO)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung von 4 Niederflur- oder Low Entry - 12 m - Omnibussen PNV Burg und Genthin
BB.01-2023”
Produkte/Dienstleistungen: Busse📦
Kurze Beschreibung: Neubeschaffung von 4 Niederflur- oder LowEntry - 12 m - Omnibussen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse📦
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burg, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“- Neubeschaffung von 4 Niederflur- oder LowEntry - 12 m - Omnibussen
- die genaue Beschreibung der Leistung sowie die Mindestanforderungen sind dem...”
Beschreibung der Beschaffung
- Neubeschaffung von 4 Niederflur- oder LowEntry - 12 m - Omnibussen
- die genaue Beschreibung der Leistung sowie die Mindestanforderungen sind dem Lastenheft, Dateiname: BB.01-2023 Lastenheft12m.pdf, zu entnehmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-14 📅
Datum des Endes: 2023-12-08 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 2
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, welche die unter Abschnitt III (geforderten Teilnahmebedingungen) rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden nur die Bewerber berücksichtigt, welche die unter Abschnitt III (geforderten Teilnahmebedingungen) rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technischen Angaben erfüllen.
Bei grundsätzlicher Eignung aller Teilnehmer erfolgt die Auswahl nach der Anzahl der Referenzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die NJL ist Verfahrensdurchführender für die Tochterunternehmen PNV Burg und PNV Genthin. Bei Zuschlagserteilung werden die Verträge mit den...”
Zusätzliche Informationen
Die NJL ist Verfahrensdurchführender für die Tochterunternehmen PNV Burg und PNV Genthin. Bei Zuschlagserteilung werden die Verträge mit den Tochterunternehmen geschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Eintragung im Handelsregister.
Vor Zuschlagserteilung behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage der Eintragung ins Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über die Eintragung im Handelsregister.
Vor Zuschlagserteilung behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage der Eintragung ins Handelsregister einzufordern.
Beschreibung der weiteren Bedingungen - siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: Formblaetter-LVG-LSA.pdf.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB.01-2023 Bewerbungsbedingungen.pdf
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vergabeunterlagen, Dateiname: BB.01-2023 Bewerbungsbedingungen.pdf
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: spätester Lieferzeitpunkt 08.12.2023
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-26
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-08 📅
“Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten (Grundlage: SektVO § 15).” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamith-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
URL: www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wir verweisen auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einleitung/Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens. Gesetz gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wir verweisen auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zur Einleitung/Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße Seite 13 von 15 gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 103-325271 (2023-05-26)